Hallo zusammen,
ich bin gerade am verzweifeln. Gemäß "Königliches Dekret 933-2021" sind Gastegeber mit Inseraten in Spanien seit dem 2. Dezember verpflichtet, weitreichende Infomrationen über den Aufenthalt, die Zahlungen und persönliche Angaben aller Gäste an das spanische Innenministerium zu liefern.
Nun bezweifeln meine Gäste die rechtliche Grundlage meiner Abfrage, was ich bei der Informationsdicht auch nachvollziehen kann.
Eine Info seitens airbnb gab es an Hosts in Spanien aber eine Info an die buchenden Gäste ist leider bislang nicht vorgesehen. Ich hatte das beim Supprt angefragt aber die Antwort von airbnb war da eher "ist uns doch egal".
Leider finde ich auch bei dem AA (Auswärtiges Amt der BRD) keine hilfreichen Informationen dazu, sonst könnte man den Gästen ja einen entsprechenden Link zusenden.
Auch eine deutschsprachige Erklärung auf der Webseite des spanischen Innenministerium ist leider nicht auffindbar.
Also weder airbnb, noch das AA oder gar das spanische IM sind hier wirklich hilfreich, den Gästen und uns Hosts rechtliche Sicherheit (durch Informationen) zu bieten.
Wie macht Ihr denn das?
Macht Ihr das überhaupt?
Viele Grüße
Andreas