Inserate in Spanien / Königliches Dekret 933-2021

Andreas1219
Level 1
Hösbach, Germany

Inserate in Spanien / Königliches Dekret 933-2021

Hallo zusammen,

 

ich bin gerade am verzweifeln. Gemäß "Königliches Dekret 933-2021" sind Gastegeber mit Inseraten in Spanien seit dem 2. Dezember verpflichtet, weitreichende Infomrationen über den Aufenthalt, die Zahlungen und persönliche Angaben aller Gäste an das spanische Innenministerium zu liefern.

 

Nun bezweifeln meine Gäste die rechtliche Grundlage meiner Abfrage, was ich bei der Informationsdicht auch nachvollziehen kann.

 

Eine Info seitens airbnb gab es an Hosts in Spanien aber eine Info an die buchenden Gäste ist leider bislang nicht vorgesehen. Ich hatte das beim Supprt angefragt aber die Antwort von airbnb war da eher "ist uns doch egal".

 

Leider finde ich auch bei dem AA (Auswärtiges Amt der BRD) keine hilfreichen Informationen dazu, sonst könnte man den Gästen ja einen entsprechenden Link zusenden.

 

Auch eine deutschsprachige Erklärung auf der Webseite des spanischen Innenministerium ist leider nicht auffindbar.

 

Also weder airbnb, noch das AA oder gar das spanische IM sind hier wirklich hilfreich, den Gästen und uns Hosts rechtliche Sicherheit (durch Informationen) zu bieten.

 

Wie macht Ihr denn das?

 

Macht Ihr das überhaupt?

Viele Grüße

 

Andreas

3 Antworten 3
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

In den meisten europäischen Ländern gibt es eine Meldepflicht. Unsere Gäste halten sich brav dran. Ich auch in den Hausregeln und in der persönlichen Nachricht stehen "Ohne ID kein Check-in". Das klappt bei uns zu 100%.

Hallo Till-and-Jutta,

 

danke für Deine schnelle Antwort.

 

Eine "normale" Meldepflicht gab es vor dem 2.12. in Spanien auch schon. Die war auch unkritisch.

Der neue Erlass greift da aber weit mehr als nur Adresse, Personummer, Adresse und Namen der Mitreisenden ab. Da gehts unter anderem auch um finanzielle Daten und man muss das zweifach melden, einmal nach Buchung und einmal mit Unterschrift vom Gast bei Ankunft.

 

Das Formular hat zwei Seiten für die Buchung und je eine pro Gast. Die Fragen der Gäste sind also durchaus nachvollziehbar. Es ist einfach unverhältnismößig, was dort abgefragt wird.

 

Gruß

 

Andreas

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

In Italien ist es aber ähnlich kompliziert: Da musst du mit jedem Gast einen schriftlichen Mietvertrag abschließen. Die Airbnb-Buchungsbestätigung genügt da nicht. Unnötige Bürokratie.

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