Merkt ihr Auswirkungen von Corona?

Max526
Level 10
Naters, Switzerland

Merkt ihr Auswirkungen von Corona?

Bei uns sind die Buchungen über Plattformen gleich 0. Für den März haben wir 12% Belegung, was für uns eine absolut neue Erfahrung ist. Wir rechnen mit 20 bis 25% Belegung für den Monat. Sollte die Schweiz die Grenzen auch (wie in Italien) für die Ein- und Ausreise schliessen, sehe ich schwarz für die nächsten Monate. 

874 Antworten 874
Ute42
Level 10
Germany

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@Monika--Elisabeth0  , @Gabi37  , @Sabine-Ingrid0   

 

Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen Pauschalreiserecht und Individualreiserecht. Dazu gibt es im Internet aber viele gute Erklärungen die besser sind als das was ich hier schreiben könnte.

 

Ob ein Rechtsanwalt Klaus Tonner ein Gutachten schreibt interessiert niemand. Und wenn 15 andere Rechtsanwälte Gutachten schreiben ist das auch uninteressant. Entscheidend ist: Wie entscheidet der Richter in der Verhandlung.

 

Sämtliche Gutachten und Meinungen beziehen sich immer auf die Zeit vor Corona. Wir haben jetzt aber eine neue Situation. Die bayerische Staatsregierung hat ein touristisches Mietverbot erlassen, das gab es seit dem zweiten Weltkrieg nicht und wie Gerichte da entscheiden werden weiß man nicht, es gibt dazu keinerlei Rechtssprechung. Jeder Anwalt der etwas anderes behauptet lügt.

 

Wenn ein Gast einen Gastgeber auf Rückzahlung von 500 Euro Anzahlung verklagt, dann ist das Prozeßkostenrisiko in Deutschland 420 Euro. Es setzt sich zusammen aus dem eigenen Anwalt, dem gegnerischen Anwalt und den Gerichtskosten. Wenn der Kläger gewinnt bekommt er diese Kosten vom Gegner bezahlt, wenn nicht, muß er sie selber bezahlen.

 

Wenn es 100%ig sicher wäre daß solche Prozesse gewonnen werden, warum klagt dann niemand?

 

Außerdem möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Wird ein Gastgeber gezwungen den Umsatz einer gesamten Saison zurückzuerstatten dann kann es sein, daß der Gastgeber das finanziell nicht überlebt. Der Gast gewinnt also den Prozeß, aber mittlerweile hat der Gastgeber Privatinsolvenz angemeldet, dann gibt es trotzdem kein Geld.

 

Einen Prozeß zu führen ist ein Risiko, da helfen alle Gutachten nichts.

 

 

@Ute42  naja,  Klaus Tonner ist nun mal eine Koryphäe in diesem Gebiet (Prof. Klaus Tonner ist Reiserechtsexperte und war bis zum Eintritt in den Ruhestand Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Europäisches Recht an der Universität Rostock. )  und sein Gutachten wird Gewicht haben.

Wenn ein Gastgeber durch die Rückzahlung der Stornogebühren pleite geht kann man ihm auch nicht helfen und natürlich können Verbraucher auf Forderungen sitzen bleiben... das ändert aber nichts an der Rechtslage.

 

 

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

Screenshot (81).png

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Ilona18,  einreisen dürfen noch immer keine Touristen, das ist nach wie vor untersagt.

@Monika--Elisabeth0   reisende Geschäftsleute, Politiker, o.ä. können die 190,-€ locker bezahlen.

Wenn später mal wieder Touristen einreisen dürfen, würden die Einreisetests den Urlaub einer mehrköpfigen Familie enorm verteuern.

 

Gabi37
Level 10
Germany

@Ilona18 

ich habe gelesen, dass in Spanien überlegt wird, bei der Ankunft im Hotel einen Schnelltest zu machen, der 50 Euro kosten soll. Dauert aber 24h bis das Ergebnis vorliegt.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Ilona18, dafür hast du den Test in 3 Stunden 😉

Ute42
Level 10
Germany

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@Sabine-Ingrid0  

 

du schreibst weiter oben:

 

  • „das ändert aber nichts an der Rechtslage“.

 

Meiner Meinung nach gibt es im Moment überhaupt keine Rechtslage.

 

In dieser Corona-Situation werden sich jetzt alle gegenseitig verklagen, nicht nur wegen touristischer Anzahlungen. Menschen oder Firmen die Verluste erlitten haben werden versuchen diese Verluste von anderen kompensiert zu bekommen, die noch viel größere Verluste hatten. Das gibt ein Gemetzel vor den Gerichten und das wird durch alle Instanzen gehen: Amtsgericht-Landgericht-Oberlandesgericht-Bundesgerichtshof. Und dann gibt’s ja auch noch das Verfassungsgericht und der Europäischen Gerichtshof.

 

Und irgendwann wird vielleicht das höchste erreichbare Gericht sagen: In einer Situation, wo durch die Anwendung des bisherigen Rechts eine ganze Wirtschaftsbranche von der Auslöschung bedroht ist, gelten die alten Regelungen nicht. In 5 bis 7 Jahren wissen wir mehr.

 

 

Und dann kann es auch noch sein daß der Gesetzgeber eingreift.

 

Die Bundesregierung hat in einer Pressemitteilung vom 2.4.2020 bekanntgegeben, daß ein Gesetz in Bezug auf von Urlaubern geleistete Anzahlungen in Vorbereitung ist:

 

  • Die Regelung soll die Möglichkeit der Reiseveranstaltenden vorsehen, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Reisen anstelle der binnen 14 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben,

 

Zur Begründung wird angeführt:

 

  • Vor dem Hintergrund zahlloser Stornierungen und Absagen ist für alle Bereiche jedoch die Gefahr erheblicher Liquiditätsengpässe verbunden, die in vielen Fällen zu einer Gefährdung des wirtschaftlichen Fortbestandes der Unternehmen und Institutionen führen kann. Insolvenzen drohen.

 

 

Wenn dieses Gesetzt kommt, dann kannst du alle Gutachten in die Tonne klopfen.

 

Ich wiederhole meine schon mehrfach geäußerte Meinung, daß in Zeiten der Corona-Pandemie, einem einmal in 100 Jahren Ereignis, der Ausgang von gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht vorhergesagt werden kann.

 

@Ute42  ja, das sehe ich schon auch so, ich finde es aber ein interessantes Thema und da es sonst nicht viel interessantes gibt über das man diskutieren kann dachte ich mir ich werf mal ein Stück Holz ins Feuer 😄

 

Das Gutachten wurde ja offenbar von der Verbraucherschutzzentrale in Auftrag gegeben weil bei denen momentan vermutlich die K.. am dampfen ist.

Wenn das Gutachten in die Gesetzgebung eingepflegt wird , wird es aber ernst für alle die sich nicht  danach richten... und das meinte ich auch mit "das ändert nichts an der Rechtslage", da ich davon ausgehe dass das so kommen wird.

 

Es kann sich zwar im Prozessfall ewig hinziehen wie du richtig schreibst und diejenigen die nichts mehr zu verlieren haben werden auch nicht zahlen.. aber alle anderen riskieren zu all dem finanziellen und gerichtlichen Ärger auch noch eine Pfändung ihrer Assets ....

 

Es wird da noch einiges auf uns zukommen wenn erst mal die Nebenwirkungen ins Rollen kommen.

 

Es bleibt spannend.

.

@Sabine-Ingrid0 

 

Hallo Yin-Yang, ich schlage Folgendes vor:

 

Du buchst mein Haus bei mir direkt und machst eine Anzahlung. Dann verlängert H. Söder das Vermietverbot. Jetzt verklagst du mich auf Rückerstattung der Anzahlung und es kommt zum Prozeß, da lernen wir uns dann mal persönlich kennen.

 

Und vom gewonnenen Prozeß lade ich dich dann zum Hummeressen ein – was hältst du davon?

 

 

 

@Ute42  hahaha , das wird aber ein kleiner Hummer.. wohl eher ein Scampi !

 

Kommt ganz auf die Begründung an die Markus für das Vermietverbot oder besser gesagt Reiseverbot anführt.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist, bei uns wird immer wieder darauf hingewiesen (wenn ich mich recht erinnere ist es auch EU-Recht) dass bei Stornierungen  Gutscheine nicht angenommen werden müssen.  Denn wenn eine Firma (Hotel, Reisebüro etc.) pleite geht, dann sind die Gutscheine zum Unterschied von Geldansprüchen futsch.  Wobei es vermutlich egal ist, wo nichts zu holen ist .......

.

@Monika--Elisabeth0 

 

Das was du schreibst ist, zumindest jetzt noch, richtig.

 

 

Der Gast hat im Moment 2 Handlungsalternativen:

 

  1. Der Gast ist mit einem Gutschein zufrieden, aber bis zum check-in ist der Vermieter pleite.

  2. Der Gast ist mit einem Gutschein nicht zufrieden, klagt, und bis zum Prozeßende ist der Vermieter auch pleite.

 

 

Wie immer gilt im Verhältnis zu unseren hochgeschätzten Gästen:

 

  • Your choice is our choice

 

 

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Das Titelbild des letzten Spiegel-Magazins (Nr. 19, 2.5.2020)

 

Costa CoronaCosta Corona

 

Es werden Einbussen im Tourismus weltweit in Hoehe von 200-300 Milliarden EUR erwartet.

 

Die zuhause gebliebenen nennt man "Dahamas".

 

Aus dem suedeuropaeischen Laendern wird wegen der Arbeitssituation eine Gastarbeiterwelle nach Deutschland erwartet.

Auf dem Foto / Bild erkennt man deutlich, dass sich der Mann an die von uns ausgearbeitete Empfehlung haelt:

abwechselnd einen Schluck des Drinks und dann mit dem Desinfektionsmittel nachspuelen!

 

Und auch @Anja236  ist im Hintergrund zu sehen!

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