Ich plane, eine Interessengruppe in Saarbrücken zu gründen, ...
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Ich plane, eine Interessengruppe in Saarbrücken zu gründen, die sich für die Belange von Ferienwohnungsbetreibern in Verwaltu...
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Hallo.
Ich habe eine Buchung von Gästen aus einem Nachbarland. Wenn diese Gäste zu uns kämen, müssten sie - wenn sie nach Hause gehen- in Quarantäne., was aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
Darum, können die Gäste nicht kommen. Wir haben strenge Stornierungsbedingungen.
Was ist nun zu tun ?
Wir wären bereit, einen Teil der Kosten dem Gast rückzuerstatten.
Wir möchten aber nicht, dafür "bestraft" werden.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
@Baba5 willkommen im Forum ... Du must dir die Frage stellen, bist du für den Gast verantwortlich? Wann hat der Gast gebucht ? Konnte er sich denken das zum Zeitpunkt des geplanten Aufenthalt (Jahreszeit bedingt) zu stärkeren Beschränkungen kommen kann !? ... usw., usf., Die möglichen Fragen sind schier unendlich ... DAS IST NICHT DEINE AUFGABE oder Problem.
Der Gast hätte, wie es sinnvoll ist und nicht viel kostet, eine Stornoversicherung privat online abschließen sollen um bei Nichtantritt bzw. Stornierung den Ausfall zurück erhält! Daher würde ich dem Gast NUR die Reibigungskosten erstatten und zwar erst nchdem du die Zahlung von airbnb erhalten hast und IHM anbieten, solltest Du, da dein Inserat wieder verfügbart ist, eine neue Buchung zu denn ursprünglich gebuchten Daten erhältst, diese anteilig nachträglich über airbnb zukommen zu lassen.
Eine andere Variante ist, wenn du wirklich dem Gast helfen möchtest, dann kanst du Ihm anbieten die Reise umzubuchen denn das kann der Gast ja vor Reiseantritt und Stornierung indem er eine Änderungsanfrage für einen späteren Zeitpunnkt anfragte, sprich Monate später zum Beispiel. Oder Du sagst ihm Zu, dass er x Tage kostenfrei bei dir nächtigen kann (wobei ich max. 50% der Tage anbieten würde. sodass er wenn er erneut bucht für gleiche TAgesanzahl ein Gastgeberangebot von dir bekommt.
Dies waren nur einige Möglichkeiten. Und nie Geld über airbnmb zurücksenden bevor du es von airbnb für eine Buchung erhalten hast.
Im ungünstigsten Falle ändert airbnb die Stornierungsbedingungen wieder ohne Rücksprche mit dem Gastgeber und retourniert dem Gast bei Anfrage an airbnb alles und du sitzt auf dem Trockenen!
Happy hosting ...
Vielleicht hilft Dir das weiter?
@Baba5 du hast zwar nicht geschrieben woher die Gäste kommen aber sie müssten ja bei dir wahrscheinlich in Quarantäne gehen...!
Wenn man in die Schweiz einreisen will und vorher in einem Risikoland oder Risikogebiet war, muss man vor Ort in eine 10-tägige Quarantäne, die auch nicht durch ein negatives Covid-19-Testergebnis verkürzt werden kann.
Quelle:
@Sabine-Ingrid0 @Gerlinde0 @Uwe25
Vielen Dank Euch !
Ich schliesse für mich nun daraus; dass der Gast seine Buchung selber stornieren muss.
Er kann versuchen, sie "kostenlos" ( volle Rückerstattung ) über die Bühne zu bringen aufgrund der verhängten COVID-19 Massnahmen. Oder er kann uns um eine Rückerstattung anfragen über das Mediations Center ?
Oder er kann versuchen, die Reise umzubuchen.
Hab ich das so richtig verstanden ?
Hallo @Baba5 wie @Sabine-Ingrid0 richtig geschrieben haben, ist bei Einreise in der Schweiz aus einem Risikogebiet eine Quarantäne in der Scheiz von 10 Tagen erforderlich und sollten diese zusätrzlich eine Quarantäne bei sich zuhause über sich ergehen lassen müssen, ist das natürlich für den Gast eine Zumutung. Er muss stornieren wenn er nicht anreisen kann unabhängig von den Gründen. Er bekommt laut den Buchungsbedingungen, die er mit Buchung akzeptiert hat (bei deinen Streng) dann wohl nur die erste Nacht zurück oder gan nichts (wobei Airbnb ihm dann sicherlich die Reinigungskosten erstattet).
Daher abwarten was der Kunde nch dem Stornieren macht. Sollte er eine Rückerstattung über das Mediations Center anfragen kannst du das ablehnen u.a. weil das Objekt nicht andweitig zu kurzfristig gebucht werden konnte oder Ihm einen Teil oder sogar alles Zusprechen.
Umbuchen vor Reiseantritt ist immer möglich, da er nach Klick auf Stornieren oder ändern auf ändern klickt und ein neues DAtum eingibt!
Happy hosting ...
Aus dem November-Newsletter:
Gastgeber in Regionen mit staatlich vorgeschriebenen Einschränkungen für Reisen und die Beherbergung von Gästen im Zusammenhang mit COVID-19 können anstehende Buchungen stornieren – ohne Sanktionen und ohne Auswirkungen auf den Superhost-Status. Dies kannst du direkt auf der Seite mit den Buchungsdetails tun – ohne dafür den Kundenservice anrufen zu müssen.
.. wenn's nicht so traurig wär, wär's ja richtig lustig 😄
Fakt ist: als Risikogebiet stuft die CH mittlerweile nicht mehr ein Gebiet ein, welches eine Inzidenz höher 60/100'000 in den letzten 14 Tagen hat, sondern dessen Inzidenz um 60 höher ist als in der CH.
somit wären dies nur noch folgende Gebiete
Quelle
.. naja, die CH setzt halt auf Eigenverantwortung .. wie gut das funktioniert hat man gerade erst im Parlament gesehen:
Das war so ein Tag an dem ich dachte: 'Nationalrätin sein, das könnte ich.'
"Das war so ein Tag an dem ich dachte: 'Nationalrätin sein, das könnte ich.'"
Was nicht ist, kann ja noch werden!
Passend wurde das Video durch Dessous-Werbung in den Schweizer Nationalfarben gesponsort. Zufall?
@Till-and-Jutta0.... nein, kein Zufall .. das liegt an deinem Suchverhalten 😉
bei mir erscheint Werbung von der Post.
Was auch sehr schön ist, man erkennt relativ leicht die Parteizugehörigkeit der Personen:
- Leute ohne Maske -> SVP (rechts)
- Leute mit Maske -> SP (Linke)
Ausnahmen bestätigen bei beiden Partein die Regel, aber schon interessant, dass scheinbar die Linken eher der Wissenschaft vertrauen oder zumindest es nicht so tragisch finden, Mund-Nase zu bedecken, selbst wenn der Nutzen unter Umständen nur gering ist .. aber selbst ein kleiner Nutzen ist besser als keiner.