Ich plane, eine Interessengruppe in Saarbrücken zu gründen, ...
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Ich plane, eine Interessengruppe in Saarbrücken zu gründen, die sich für die Belange von Ferienwohnungsbetreibern in Verwaltu...
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Hallo!
Wir sind selbst Vermieter (Superhost) auf airbnb und somit buchen wir unsere Urlaube auch über airbnb.
Unsere letzte Reise wäre nach CRO gegangen aber die österreichische Regierung sprach per 17.08.20 eine Reisewarnung aus.
Wir kontaktierten am 14.08.20 den Gastgeber per Telefon und dieser sicherte uns (auch schriftlich!) zu die Reise kostenlos wegen Covid19 zu stornieren.
Wir schickten somit über airbnb die Anfrage und dann kam am nächsten Tag prompt eine Ablehnung des Gastgebers.
Weitere Telefonate und Entschuldigungen des Gastgebers und wiederum positive Zusage, da er es übersehen hatte.
Dann ein screenshot an uns bezüglich dem Schreiben an airbnb, mit der Bitte, daß die Stornierung erledigt wird ...
Jetztstand:
Die Buchung endete mit 23.08.20. Wir waren nie dort und der Gastgeber veräppelt uns nach wie vor.
Zeitgleich haben wir natürlich versucht airbnb telefonisch und über das Servicecenter darüber zu informieren.
Telefonisch: Immer nur ein Band und eine mail an uns danach mit AGBs
Schriftlich: Niemand hat sich bislang gemeldet!!!
Wer kann uns weiterhelfen, um zu den verlorenen € 700,-- zu kommen?
Vielen Dank!
Ferienwohnung Sandra
[...]
PS: Mittlerweile sind wir bald so weit weder unsere Ferienwohnung weiter auf airbnb zj vermieten noch Urlaube zu buchen.
[Persönliche Daten zur Sicherheit entfernt]
@Sandra-Und-Klaus0 entschuldigt mich, doch Ihr seit Superhost und seit so "unwissend" was die Abwicklung von Stornierungen insbesondere zu Zeiten von Covid-19 bei airbnb betrifft!? Das ist dann eine schmerzliche Erfahrung ...
1.) Wenn der Gast nicht anreisen kann, muss er sobald er dies weiß die Buchung stornieren und kann erst nach erfolgter Stornierung eine Rückerstattung über das Mediations Center beim Gastgeber anfragen. Sollte dies vorher bereits in Nachrichtenverlauf über airbnb erfolgt sein und der Gastgeber hat einer 100% Rückerstattung zugesagt ist es einfach diese Summe (= die der Gastgeber von airbnb erhalten hat) Euch von airbnb zukommen zu lassen. Dazu zählen nicht die Gebühren, welche airbnb Euch bzw. dem Gastgeber abverlangt somit würde auch bei der Zusage des Gastgebers auf seine Zahlung zu verzichten, dieser nicht in der Lage sein, den vorn airbnb einbehaltenen Betrag (zwischen 10-15% von der Gesamtsumme) zurückzuzahlen und Ihr nur eine geringere Rückerstattung erhalten.
2.) Für Buchungen nach dem 30. Mai gelten keine Covid-19-Sonderstornierungsbedingungen und der Gast hat bei Stornierung die Kosten laut Bedingungen zu tragen.
Fazit: Gerne könnt ihr versuchen über einen neuen Mediations Fall die Zahlung zurück zu erhalten. 72h nchdem Ihr ihn angelegt habt, könnt Ihr diesen erneut aufrufen und dann offiziell airbnb hinzuziehen für eine finale Entscheidung, dabei ist es unabhängig ob der Gastgeber sich gemeldet oder sogar abgelehnt hat.
Viel Glück und beim nächten Mal empfiehlt es sich eine Reise-Storno-Versicherung abzuschließen, die kostet nicht viel, denn man sollte nicht am Falschen Ende sparen ... oder man storniert eben sobald man sicher ist nicht anzureisen.
Hallo!
Ja, all diese Bestimmungen sind uns bekannt.
Reise haben wir spontan einige Tage zuvor gebucht. Dann kam Freitag Mittags die Reisewarnung der Regierung für CRO.
Sofort danach den Gastgeber telefonisch kontaktiert und von ihm positive Zusage erhalten ... auch schriftlich. Somit nicht storniert sondern die Option gewählt "Gastgerber bitten um vollständige Rückerstattung".
Ab da fing das Spiel des Gastgebers eben an.
Servicegebühren für airbnb wären hier nicht das Thema gewesen.
Wir hatten viele Stornoanfragen auf Buchungen, die nach dem 14.03.20 getätigt wurden und es wäre uns nicht einmal eingefallen eine nicht sofort anzunehmen.
Es ist eben eine Charaktersache wie man in Zeiten wie diesen mit Kunden umgeht.
Dennoch bleibt das Thema Kundenservice offen, den airbnb ist definitiv nicht erreichbar für den Gast.
Das bereitet uns als Gastgeber schon Kopfzerbrechen.
lg aus Österreich & Danke
@Sandra-Und-Klaus0, jetzt habe ich eure Beiträge mehrmals gelesen: Wenn ich es richtig verstehe, dann habt ihr selbst nie über airbnb stoniert sondern nur mit dem Gastgeber Kontakt aufgenommen und um Rückerstattung gebeten. Auch wir wurden von Gästen kontaktiert, die wegen Covid nicht anreisen konnten (wollten). Wir verwiesen darauf, dass eine mail allein nicht genügt, sie müssen die Buchung über airbnb vorerst stornieren. Einige fielen in die Regelung der kostenlosen Stornierung, mit anderen konnten wir vorher eine Umbuchung vereinbaren. Als Gastgeber würden wir nie bei aufrechter Buchung einer Rückerstattung zustimmen. Wieso sollte das ein Gastgeber tun???
Das Problem in der jetzigen Situation ist auch lt. Rechtsmeinung, dass zwar eine Reisewarnung besteht (mit Regelungen für die Rückkehr) allerdings besteht kein Einreiseverbot. Da gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen des jeweiligen Hotels, Unterkunftsgebers, Reiseveranstalter).
Dass der Support nicht erreichbar ist, wird hier in der Community seit Wochen diskutiert. Die "offizielle" Erklärung sind die vielen Anfragen und wohl auch die erfolgten Kündigungen.
Die Erfahrung, dass man selbst kulant ist und Beträge rückerstattet, während andere Gastgeber dazu nicht bereit sind, ist zwar enttäuschend, aber auch Realität.
Wir haben auch die Erfahrung gemacht, dass Buchungen direkt von airbnb stoniert wurden, weil angeblich eine Anreise nicht möglich war, obwohl nur der Flug abgesagt war und eine andere Anreisemöglichkeit gar nicht überprüft wurde.
Hi!
Wir haben erst mit dem Gastgeber telefoniert und die Situation erklärt und erst nach seiner mündlichen und schriftlichen Zusage die Stornierung über airbnb gemacht.
Wir wollten einfach nur sicher gehen ...
In diesem Fall hat uns der Gastgeber (dürfte eine Agentur sein, denn Ihm gehöre das Haus nicht und er verwalte ca. 80 Objekte) von Anfang an belogen.
Superhost sehen wir als Privileg und so leben wir das auch in der aktuellen Situation.
Von airbnb sind wir zur Zeit nur noch enttäuscht.
lg
@Sandra-Und-Klaus0.. zu deiner Info, da ihr ja auch Gastgeber seid:
Nehmt niemals eine Stornierungsanfrage eines Gastes an!!
Airbnb behandelt dies, als ob der Gastgeber storniert hätte!
Sprich, ihr erhaltet einen Eintrag in euren Bewertungen, dass ihr so und so viele Tage vor dem Check-in dem Gast storniert habt, wohl auch die Strafkosten (bei kurzfristiger Stornierung 100 $) werden fällig sowie dürfte das Zimmer dann auch geblockt sein für diese Tage und kann nicht weiter vermietet werden.
Wenn euer Gastgeber zusagte, dass er euch die Kosten erlässt, dann hättet ihr normal stornieren müssen und der Gastgeber hätte danach den refund veranlassen können. Hätte er dies nicht getan, hätte man mittels Support und dem airbnb-Nachrichtenverlauf (in welchem die Bestätigung der Erstattung stand) evtl. etwas erreichen können.
Aber ehrlich gesagt, ihr habt nun nicht storniert, das Zimmer war durch euch geblockt und konnte an keinen anderen vermietet werden, wie es evtl. hätte geschehen können, wenn ihr selbst storniert hättet (und nicht per Anfrage, dass der Gastgeber storniert). Ich als Gastgeber sähe da nun auch keinen Grund mehr, was zurückzuzahlen. Ob die Kommunikation missverständlich war, oder ob der Gastgeber euch wirklich über's Ohr hauen wollte, kann man hier nicht beurteilen.
Hi!
Wir haben natürlich über airbnb storniert aber trotz vorheriger Zusage des Vermieters hat er dieses Storno abgelehnt und uns auch danach nur beschämend veräppelt.
Auch har er eine Info an airbnb geschrieben in welcher er eingestanden hat die Bestätigung übersehen hat und darum bat dies zu veranlassen ... zumindest hat er uns dazu einen screenshot gesandt - siehe Anhang. Ob er das jemals abgesandt hat bezweifeln wir sehr!
lg
@Sandra-Und-Klaus0.. ihr solltet euch dringend mit dem System vertraut machen.
Eine Stornierung kann man nicht ablehnen.
Eine Stornierungsanfrage hingegen kann man ablehnen.
Bei einer Stornierung kann man jedoch veranlassen, dass man einen full refund gewährt.
Hi!
Nur noch mal zur Klarstellung.
Wir haben eine Anfrage auf Rückerstattung gemacht und zuvor mit dem Gastgeber telefoniert.
Bei diesem Telefonat sagte er zu und dann hat er es doch abgelehnt.
Wir kennen das System zu gut.
Leider eben hat es Lücken und zu viele nutzen diese.
lg aus Österreich
@Sandra-Und-Klaus0.. tja, leider ist es nicht einfach deinen Aussagen zu folgen...
in deinem ersten Post schreibst du:
Wir kontaktierten am 14.08.20 den Gastgeber per Telefon und dieser sicherte uns (auch schriftlich!) zu die Reise kostenlos wegen Covid19 zu stornieren.
Klartext: Der Gastgeber sicherte zu, zu stornieren und nicht ihr müsst stornieren.
Dann im nächsten Post von dir:
Sofort danach den Gastgeber telefonisch kontaktiert und von ihm positive Zusage erhalten ... auch schriftlich. Somit nicht storniert sondern die Option gewählt "Gastgerber bitten um vollständige Rückerstattung".
Klartext: Ihr habt nicht storniert.
(es gibt leider unterschiedliche Versionen des Systems, ich kenne nur, dass man auswählen kann: den Gastgeber bitten zu stornieren (und bei dieser Option erhält man vollständige Rückerstattung))
dann im vierten Post von dir:
Wir haben natürlich über airbnb storniert aber trotz vorheriger Zusage des Vermieters hat er dieses Storno abgelehnt
Ja, was denn nun??
.. und eben, wenn ihr wirklich storniert hättet, hätte dies der Gastgeber nicht ablehnen können.
Gemäss Richtlinien unterliegen Buchungen, die nach dem 14.3. getätigt werde, den Stornierungsbedingungen des Gastgebers .. weil derzeit wohl einfach jeder Reisende wissen sollte, dass nix sicher ist.
Dennoch hat ein Gastgeber natürlich die Möglichkeit, wenn er eine offizielle Stornierung (nicht Stornierungsanfrage) erhält, einen full refund zu veranlassen.
Wieso man als Gastgeber Stornierungsanfragen nicht annehmen sollte, hatte ich schon erklärt.
Deine letzte Klarstellung, stellt für mich leider nur klar, dass ihr mit dem Stornierungsmodalitäten auf airbnb nicht vertraut seid.
Man kann alles so verstehen wie man zwischen den Zeilen gern liest 😉
Denk Du hast alles sehr gut verstanden.
Nimm Dir mal die Zeit und lies auf unserem Profil was Gäste am Urlaub bei uns schätzen.
Das macht uns als Host eben aus, denn weder belügen noch lassen wir unseren Gästen Urlaub zur Hölle werden.
Du hingegen verdrehst die Tatsachen, um 👍 zu bekommen.
Einfach mal ab von dem was Du liest und der Realität ins Auge sehen.
Und glaub mir ... Regeln macht nicht airbnb sondern wahre Hosts, die nicht nur Ja sagen und anders handeln.
Bleib gesund
@Sandra-Und-Klaus0... ich lese nicht zwischen den Zeilen, sondern lese deine Zeilen ..
.. obwohl .. du schreibst:
Einfach mal ab von dem was Du liest und der Realität ins Auge sehen.
Was soll das heissen? Dass das was du schreibst, nicht die Realität ist? ..sind wir hier bei alternativen Fakten 😉
Das Hauptproblem ist wohl, dass du zwei Dinge vermischst .. 1.) wie man im System richtig storniert und 2.) wie man sich als Gastgeber ehrenhaft verhält.
.. zu Ersterem wollte ich dir helfen .. gebe es aber nun auf.
.. zu Zweiterem .. tja, da hat wohl jeder seine eigene Meinung .. du darfst dir sonst ja gerne meine Bewertungen ansehen 😉
ach .. und glaub mir .. likes suche ich genausowenig wie alternative Fakten.
Solange ihr nicht offiziell storniert habt gemäss den AirBnB Prozessen
(also in der Buchung den Button "Stornieren" gedrückt habt), werdet ihr auch keine Ansprüche stellen können. Nur bei einer offiziellen Stornierung wird der Kalender des Gastgebers wieder freigegeben und er kann den Zeitraum evtl. anderweitig zu vermieten und euch dann das Geld zurückzahlen.
@Mika8du bist sehr geduldig!
@Sandra-Und-Klaus0 tut mir leid, dass ihr zu eurem Anliegen noch keine Antwort vom Support erhalten habt - im Moment bekommt der Support ungewöhnlich viele Anfragen, daher kann es leider etwas länger mit der Rückmeldung dauern. Ich hoffe, dass ihr schnellstmöglich eine Antwort bekommt!
P.S. Ich habe zu eurer Sicherheit euren Nachnamen aus eurem Beitrag gelöscht.
Hi!
Da wir im Recht waren wurde uns jeder Cent rückerstattet 🙂
Lieben Dank an airbnb!