Hallo zusammen,
Der Valentinstag ist für viele eine w...
Hallo zusammen,
Der Valentinstag ist für viele eine wunderbare Gelegenheit, mit ihren Liebsten zu verreisen und gemein...
Hallo andere Hosts,
mich interessiert es, wie Ihr es macht zurzeit und die nächsten Wochen.
Vermietet Ihr ganz normal weiter? Oder habt Ihr die anstehenden Buchungen storniert wegen des Coronavirus?
Ich habe noch 2 nicht stornierte Buchungen. Alle anderen stornierten von sich aus. Die Paare der nicht stornierten Buchungen klingen bisher so, dass sie anreisen. Doch ich habe meine Bedenken bis jetzt. Ob das ganze zurzeit nicht doch zu riskant ist.
Wie seht/macht Ihr das?
LG, Isa
@Isa11184, Du musst Dich an den bestehenden Vorschriften orientieren. In Bayern ist derzeit touristische Vermietung verboten, derzeit zwar nur bis 3.5. Wahrscheinlich wird dies auch verlängert. Du solltest die derzeitige Nachrichten genau verfolgen, damit Du immer am laufenden bist.
@Isa11184, ich habe noch eine aufrechte Buchung für Mitte Juni von einem anderen Kontinent. Da scheint der Gast abzuwarten, wie auch bei allen anderen Buchungen im Sommer.
Von mir aus habe ich nur eine einzige Buchung storniert, weil der Gast erklärt hat, eine Stornierung von seiner Seite wegen Corona würde nicht anerkannt und der Gast nur wegen eines Kongresse gekommen wäre, der ebenfalls abgesagt wurde.
Ich lasse alle anderen Buchungen weiterlaufen, ich bin der Ansicht dass die Gäste erwachsen genug sind und es selbst abschätzen müssen, wie sie es halten wollen. In erster Linie wird es wohl davon abhängen, ob Einreisen aus dem Ausland überhaupt möglich sind. Das ist dann eine andere Situation.
Ich muss mich auch selbst um meine gebuchten Urlaube kümmern, rechtzeitig stornieren wenn mir die Reise ins Zielland zu unsicher ist. Das wird bei einer Nordlandreise im Sommer so sein und die Stornogebühren bis 1 Monat vor Anreise machen eine ganz schöne Summe aus. Da kann ich nicht bis eine Woche vor Reise zuwarten wenn die Stornogebühren auf 90% steigen.
Die Bemühungen von airbnb sind ja ganz nett, profitieren kann nur ein kleiner Teil der Gastgeber und dafür werden die Anforderungen von seiten airbnbs immer größer. Ich glaube nicht, dass andere Plattformen das auch so machen.
Wir haben unsere Unterkunft (Privatzimmer in der gemeinsamen Wohnung) geschlossen.
Ich kann das auch den Nachbarn nicht zumuten.
@Isa11184 Ich nehme an du redest von privaten Buchungen....
wie oben auch schon geschrieben kann man die Entwicklung nicht absehen , man könnte also den Fehler machen und grundlos (also nicht zwingend vorgeschrieben) stornieren.
Es kommt natürlich darauf an woher deine Buchungen sind und in welchem Zeitraum , innerdeutsche Buchungen würde ich auf jeden Fall weiterlaufen lassen und wenn dann muss sowieso der Gast stornieren.
@Till-and-Jutta0, da bin ich ganz bei euch. Ein Privatzimmer in der Wohnung, da hätte ich auch von mir aus storniert - egal mit welchen Folgen (SH etc.).
Habe gerade gelesen, das lt. einer Umfrage 48% der Deutschen gegen eine Grenzöffnung sind. Da wird wohl nix mit Urlaub bei euch - wär eine schöne Alternative gewesen.
@Monika--Elisabeth0 das Problem ist ja wo fängt man an wo hört man auf.. wenn wir die Grenze zu Östereich aufmachen oder ihr zu uns werden die anderen sagen
>> warum wir nicht ! das ist Diskriminierung ! usw <<
@Sabine-Ingrid0, dass die Regierungen das abklären müssen, ist für mich ganz klar. Dass ein Großteil einer Bevölkerung sagt, wir wollen unter uns bleiben, ist schon eine etwas andere Sache. Ich glaube nicht, dass eine Umfrage in Österreich eine so große Ablehnung Grenzöffnungen betreffend ergeben würde.
Natürlich sagt bei uns auch die Regierung, macht Urlaub in Österreich und bleibt sozusagen "zu Hause", weil der österr. Tourismus zu 85% von Gästen aus dem Ausland lebt und das können wir Österreicher nie abdecken.
@Monika--Elisabeth0 ich hab eigentlich immer ein Problem mit solchen ominösen Umfragen... also mich hat keiner gefragt.. aber wie ich oben schon sagte.. entweder alle oder keiner sollte öffnen, sonst gibts nur Ärger.
Betreffend Grenzöffnungen sehe ich dies wesentlich individueller als @Sabine-Ingrid0 .
Die Schweiz hat ja nun mal nicht viele Nachbarländer .. aber wenn die Massnahmen in der CH weiterhin ihre Wirksamkeit bestätigen und jene in Österreich auch, aber jene in z.B. Frankreich nicht .. ja, dann kann man doch die Grenze zu Österreich öffnen hingegen zu Frankreich nicht. Natürlich sollte es dann auch nicht möglich sein, dass Franzosen via Österreich rein kommen (ok, geografisch mühsam, aber wenn die beiden Beispielländer nun z.B. Frankreich und Deutschland wären, gut möglich).
@Mika8 da hast du nicht ganz unrecht, die Schweiz gehört ja nicht zur EU und kann deshalb auch Entscheidungen treffen ohne die Zustimmung der EU-Länder.. also bestimmte Grenzen ihrerseits nach eigenem Ermessen öffnen und andere nicht.
Ob das im Endeffekt eine gute Idee ist bleibt fraglich, denn es könnte ja auch dazu führen dass alle EU-Länder dagegen stimmen und damit die Schweiz sich ins völlige Abseits manövriert ...
Eine Grenze besteht ja schliesslich aus zwei Schranken und eine einseitige Grenzöffnung nützt der Schweiz als Binnenstaat wenig wenn sich die anderen weigern.....
Da die Eigenbrödlerei der Schweiz in der EU ohnehin nicht gut angesehen ist, wäre das aus diplomatischer Sicht gesehen möglicherweise der falsche Schachzug.
Nach dem Austritt von GB wird sich da in Zukunft auch sicher noch einiges ändern was den Zusammenhalt der EU-Staaten betrifft, Hop oder Top, das wird sicher spannend.
nochmal zurück zum Thema, ich habe für meine Fewos in Oberbayern alle Mai-Buchungen storniert:
einmal Gäste aus USA, die wollten unbedingt kommen, aber das war mir zu riskant, und dann Deutsche, die als Gast nicht (mehr) die Möglichkeit hatten, kostenlost zu stornieren, vermutlich hat das Einprogrammieren der Gastgeber-Storno-Option bis Ende des Jahres die zuvor definierte Storno-Regelung aufgrund besonderer Umstände in Bezug auf COVID-19 unwirksam gemacht, scheint mir ein Bug zu sein.
Im Juni habe ich hier einstweilen nur Buchungen aus dem Inland, da warte ich erstmal ab. Und die Sofortbuchungsoption habe ich sicherheitshalber erstmal bis auf weiteres pausiert.
Weiterhin verwalte ich noch einen anderen Account für ein Studio in München: hier habe ich alle Buchungen für Juni , September und Oktober allesamt storniert, die Gäste wären aus Frankreich und USA angereist. Dann hatte ich noch eine weitere Buchung über einen anderen Kanal, Gäste aus Italien, die habe auf September 2021 umgebucht, die Anzahlung kann ich behalten und wird auf die neue Buchung angerechnet.
@Christa0 hat Dir einen guten Hinweis gegeben. Oder- wie ich mal lernte: ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz. Das ist doch in Bayern klar geregelt, wer noch reisen und anderswo übernachten darf, bzw. wen Du überhaupt noch aufnehmen darfst.Hier in Nordrhein-Westfalen war ich zunächst verunsichert und konnte dann über die Hotline der Landesregierung eine hilfreiche Auskunft bekommen: die Vermietung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Eine Vermietung an Personen die aus beruflichen Gründen anreisen, ist erlaubt. Deshalb bieten hier auch manche Hotels ihre Zimmer für Home-office an. Diese Geschäftsidee zündet aber noch nicht so richtig....
Ein Gast, der wegen einer Fortbildung in Dortmund bei mir gebucht hatte, stornierte. Meinen Kalender hielt ich frei. Jetzt kommt ein Gast, der Anfang Mai einen Job in Dortmund antritt. Gibt es in Bayern auch eine Hotline der Landesregierung? Vielleicht magst Du Dich dort in einem persönlichen Gespäch beraten lassen? Das geht manchmal besser, als ewig irgendwelche Verordnungen zu studieren, bei denen oft für den Bürger die Frage bleibt: was um Himmels Willen ist damit gemeint?
die Regelungen in den einzelnen Länder sind sehr ähnlich und laufen derzeit bis 8. Mai in Bayern, was aber nicht heißt, dass dies nochmals verlängert werden könnten....???
Hier die aktuelle Regelung für Bayern (Stand 29.04.2020):
Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Hiervon ausgenommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufzunehmen. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 10. Mai außer Kraft.
Nun ist die Frage, was sind nicht private touristische Zwecke? Ich würde sagen, wenn ein Gast aufgrund einer Messe oder einer Fortbildung oder eines Meetings o.ä. eine Unterkunft mieten will, Haken bei der Sache ist, dass es zur Zeit weder Messen, noch Fortbildungen oder Meetings gibt. Vermietung als Home-Office wie oben von @MariaAnna2 erwähnt, wäre auch noch eine Möglichkeit, aber dürfen die dann auch Übernachten oder müssen die Gäste dann abends wieder nach Hause???
Bleiben also nur noch sonstige Geschäftsreisende wie z.B. Vertreter, Monteure und Berufsgruppen mit wechselnden Einsatzorten, Praktikanten oder auch wie bereits erwähnt Wohnungssuchende, die aufgrund eines Jobwechsels umziehen müssen.
Da meine Fewos in einem reinen Urlaubsgebiet liegen, kommen alle o.g. Ausnahmen nicht in Betracht, da heißt es also den Laden geschlossen lassen und abwarten...