Vermietungsabsicht

Gerd15
Level 2
M, Germany

Vermietungsabsicht

Hallo 

Das Finanzamt verlangt von mir den Nachweis der Vermietungsabsicht.

Ich biete man Wohnung überwiegend an.

Kennt jemand auch von solch einem Fall?

oder stellt Airbnb diese aus?

Danke für eure Antworten

21 Antworten 21

@Gerd15  mit diesen spärlichen Informationen wird dir hier keiner weiterhelfen können.

Ich habe Einkünfte aus Vermeitung in Einkommensteuer angegeben, und natürlich auch Werbungskosten für diese mir gehörenden Wohnung. Ich habe Wohnung ganz wenig benützt. Wohnung war gazjährig angeboten und Finanzamt hat nur für die vermieteten 13 Tage Ksten anteilig anerkannt.

Damit ich mehr absetzen könnte brauche ich wohl Nachweis der Vermietungsabsicht.

@Gerd15 

 

Wie lange hast du die Wohnung schon in der Vermietung ?

Hast du sie auch woanders gelistet als auf Airbnb ?

Warum sind es nur 13 Tage ?

 

Was du machen willst ist die Vorhaltung einer Wohnung steuerlich absetzen , das funktioniert idR nur wenn du nachweisen kannst dass du über Jahre erfolgreich vermietet hast und wegen äusseren Umständen ( nicht selbst verschuldet) plötzlich einen Nachfrageschwund hast.... (einfach formuliert).

 

Wenn das nicht so ist , ist die Vorgehensweise des Finanzamtes vollkommen korrekt.... Es werden nur die anteiligen Nebenkosten im Verhältnis zur Vermietung anerkannt.

 

Nur Info ohne Gewähr , genaueres wird dir der Steuerberater sagen können.

Ute42
Level 10
Germany

.

@Gerd15 

 

Ich glaube es geht bei dir nicht um die Vermietungsabsicht sondern die Gewinnerzielungsabsicht.

 

Nein

Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

@Gerd15: Gewinnerzielungsabsicht wäre für das Finanzamt aber schon wichtig, sonst wird deine Vermietung in den Bereich "Liebhaberei" abgestuft - ähnlich wirds laufen, wenn man nur 13 Tage im Jahr vermietet, aber das hat @Sabine-Ingrid0 dir ja schon erklärt.

Gaby42
Level 10
Daisendorf, Germany

@Gerd15 

 

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/werbungskostenueberschuss-nachweis-der-ver...

 

Schau doch mal folgenden Link an.

 

Du kannst natürlich beim Finanzamt angeben, dass Du über die Airbnb Plattform Deine Wohnung anbietest. Ob das ausreicht bei 13 Tagen Vermietung in München, wage ich zu bezweifeln.

 

Zudem sehen die eingestellten Bilder aus, als ob die Wohnung von jemandem dauerhaft bewohnt werden 🤔 

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Bei Beherbergungsverbot, Reiseverbot ... fällt die Vermietungsabsicht schon schwer !

@Veronica-and-Richard0  andererseits wäre es für das Steuerjahr 2020 sicher in vielen Fällen (zB bei dir oder bei Ferienwohnungen etc.) zutreffend , da eine Vermietungsabsicht ja bestand .. nur wegen Corona keine (oder weniger) Mieter zu bekommen waren.

Da wird sich noch einiges tun schätze ich.

Na ja, @Veronica-and-Richard0 , wenn das Finanzamt schon die Unterlagen hat, scheint es sich ja um einen Zeitraum VOR 2020 zu handeln. Dieses Jahr habe ich kein Problem dem Finanzamt minimale Vermietungszeiten trotz Vermietungsabsicht zu erklären 😉.

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Gerd15 ,

 

in Deinem Inserat steht Alleinnutzung, daher könnte es auch sein, dass hinter der Frage ein ganz anderer Grund steckt: die Zweckentfremdungsverordnung von Wohnraum. 

 

Hast Du dich diesbezüglich schon mal schlau gemacht? 

 

Meines kann man eine selbstgenutzte Wohnung nur bis zu XX Tage im Jahr komplett vermieten (zur Wies'n o.ä.) D.h. Du dürftest die Wohnung gar nicht länger an Kurzzeit-Touristen vermieten und müsstest das Inserat pausieren, wenn die erlaubte Vermiet-Dauer erreicht ist. Unter diesem Aspekt kannst Du natürlich auch nur die zeit-anteiligen Kosten ansetzen. Es sei denn, Du suchst einen Dauermieter oder mehrere Langzeit-Mieter über Airbnb (Werkstudenten, Praktikanten, etc.).

 

Bevor ich die Frage ans Finanzamt beantworten würde, würde ich erstmal die rechtlichen Vorraussetzungen klären. Danach erst würde ich dem Finanzamt antworten, dass Du Deine Wohnung an XX Tagen über Airbnb anbietest und zudem auch noch Flyer, eigene Webseite oder was auch immer für Werbeaktionen durchführst. 

 

Wohnst Du denn die restliche Zeit selbst in der Wohnung (zumindest offiziell)? Ansonsten könntest Du nämlich Ärger mit dem Wohnungsamt bekommen, da es in München nicht erlaubt ist Wohnungen leer stehen zu lassen (also weder vermietet noch selbst genutzt).

Ute42
Level 10
Germany

.

Ich finde dieser Gerd ist ziemlich wortkarg.

Mit so spärlichen Angaben wird man das Thema kaum diskutieren können.

 

Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

@Gerd15und alle, die es noch interessiert. Habe heute die Antwort auf deine Frage im Oktoberheft von Finanztest gelesen:

aus Finanztest Oktober 2020aus Finanztest Oktober 2020

 

@Andrea1  danke , aber jetzt habe ich eine Genickstarre 😄

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