@Gerd15 ,
in Deinem Inserat steht Alleinnutzung, daher könnte es auch sein, dass hinter der Frage ein ganz anderer Grund steckt: die Zweckentfremdungsverordnung von Wohnraum.
Hast Du dich diesbezüglich schon mal schlau gemacht?
Meines kann man eine selbstgenutzte Wohnung nur bis zu XX Tage im Jahr komplett vermieten (zur Wies'n o.ä.) D.h. Du dürftest die Wohnung gar nicht länger an Kurzzeit-Touristen vermieten und müsstest das Inserat pausieren, wenn die erlaubte Vermiet-Dauer erreicht ist. Unter diesem Aspekt kannst Du natürlich auch nur die zeit-anteiligen Kosten ansetzen. Es sei denn, Du suchst einen Dauermieter oder mehrere Langzeit-Mieter über Airbnb (Werkstudenten, Praktikanten, etc.).
Bevor ich die Frage ans Finanzamt beantworten würde, würde ich erstmal die rechtlichen Vorraussetzungen klären. Danach erst würde ich dem Finanzamt antworten, dass Du Deine Wohnung an XX Tagen über Airbnb anbietest und zudem auch noch Flyer, eigene Webseite oder was auch immer für Werbeaktionen durchführst.
Wohnst Du denn die restliche Zeit selbst in der Wohnung (zumindest offiziell)? Ansonsten könntest Du nämlich Ärger mit dem Wohnungsamt bekommen, da es in München nicht erlaubt ist Wohnungen leer stehen zu lassen (also weder vermietet noch selbst genutzt).