Hallo,
meine aktuellen Gäste haben die Wohnung für 3 Personen gebucht, allerdings habe ich heute aus Zufall in einem Gespräch mit Ihnen erfahren, dass die dritte Person abgesagt hat. Ich habe natürlich alles für drei Personen gerichtet und bin nun am überlegen, ob ich dazu verpflichtet bin etwas zurückzuerstatten? Sie haben auch nichts in der Richtung erwähnt, also dass sie eine Rückerstattung haben möchten. Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen? Es geht um zwei Nächte.
Liebe Grüße Andrea