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Diesmal etwas pünktlicher zum Monatsanfang - mehr Zeit zum Feiern! - Zeit für unsere Stadt des Mona...
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Hallo zusammen,
ich bin dabei Gastgeber einer kleinen Wohnung in Wien zu werden und regele gerade alles rechtliche.
Meine Frage richtet sich vor allem an Besitzer im Raum Wien und Österreich generell.
Hier muss man die Wohnung als Geschäftslokal/ betriebliche Nutzung deklarieren damit man die Zimmer kurzfristig vermieten darf.
Mein Objekt ist als Wohnung deklariert und es kann davon ausgegangen werden, dass nicht alle Eigentümer der Änderung zustimmen werden. Der Makler und Eigentümer meinen man sollte das einfach verschweigen und hoffen, dass sich niemand beschwert.
Ich möchte die Vermietung aber nicht "illegal" vollziehen.
Wie haben das die anderen Eigentümer geregelt?
Zustimmung einholen oder einfach hoffen, dass alles gut geht?
Der Makler meinte ich "solle keine schlafenden Hunde wecken" da bereits andere Wohnungen im Haus unerlaubterweise als Airbnb vermietet werden...
Über Antworten wäre ich dankbar!
@Annette912, wenn du in Wien vermieten möchtest, solltest du überprüfen ob die Wohnung in einer Wohnzone liegt, denn da ist Kurzzeitvermietung ohnedies verboten.
Darüber hinaus gibt es eine OGH Entscheidung, wonach bei Touristischer Vermietung alle anderen Eigentümer dem zustimmen müssen (ebenso wie einer Widmungsänderung).
Der Vorschlag des Maklers ist rechtlich gesehen eine Verleitung zur Umgehung von Gesetzen; er verkauft eine Wohnung und womögliche rechtliche Folgen hast du zu tragen.
Jeder Einzelne Eigentümer kann eine Unterlassungsklage bei Gericht einbringen und im schlimmsten Fall droht ein Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft.
Wien beginnt rigoros zu kontrollieren.
Die einzige Möglichkeit wo eine Vermietung legal wäre, ist das sogenannte Übergangswohnen zwischen 1 und 6 Monaten. Da gibt es schon eigene Plattformen die so etwas anbieten.
Wenn du in Deutschland wohnst, wie willst du die Vermietung handeln??
@Annette912, wenn du in Wien vermieten möchtest, solltest du überprüfen ob die Wohnung in einer Wohnzone liegt, denn da ist Kurzzeitvermietung ohnedies verboten.
Darüber hinaus gibt es eine OGH Entscheidung, wonach bei Touristischer Vermietung alle anderen Eigentümer dem zustimmen müssen (ebenso wie einer Widmungsänderung).
Der Vorschlag des Maklers ist rechtlich gesehen eine Verleitung zur Umgehung von Gesetzen; er verkauft eine Wohnung und womögliche rechtliche Folgen hast du zu tragen.
Jeder Einzelne Eigentümer kann eine Unterlassungsklage bei Gericht einbringen und im schlimmsten Fall droht ein Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft.
Wien beginnt rigoros zu kontrollieren.
Die einzige Möglichkeit wo eine Vermietung legal wäre, ist das sogenannte Übergangswohnen zwischen 1 und 6 Monaten. Da gibt es schon eigene Plattformen die so etwas anbieten.
Wenn du in Deutschland wohnst, wie willst du die Vermietung handeln??
Hi Monika-Elisabeth,
danke für die Rückmeldung!
Erstmal zum Wohnort. Ich wohne derzeit in Wien und würde auch einige Jahre noch bleiben.
Die Wohnung liegt im 16. Bezirk nicht in einer Wohnzone..da habe ich schonmal drauf wertgelegt.
Ich finde die Kommentare dazu vom Makler auch komisch und verstehe nicht was er für ein Interesse hat mir das so zu unterbreiten, zumal er noch andere Interessenten für die Wohnung hat.
Rechtlich habe ich das auch alles so wie du beschrieben hast nachlesen können und bin mir nicht sicher, wie ich fortfahren sollte.
Die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand von der Eigentümergemeinschaft ablehnen wird ist groß..dies ist vermutlich jedoch bei egal welcher Wohnung der Fall.
Vielleicht gibt es ja hier Gastgeber, die eine Widmungsänderung vornehmen konnten ?
@Annette912, frag einmal in der Wiener Fb Host Gruppe, da wirst du vielleicht eher Antworten bekommen.
Wie viele Eigentümer hat das Haus?