Airbnb und Gastgeber weigern sich Rechnung auszustellen - Zwischen die Fronten geraten

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Airbnb und Gastgeber weigern sich Rechnung auszustellen - Zwischen die Fronten geraten

Ich habe 3 Tage in einem schönen Airbnb übernachtet.

Vor Ort gab es die Information, zwecks Rechnung soll ich dem Gastgeber eine E-Mail schreiben mit meinen Kontaktdaten

 

Das habe ich auch direkt getan.

Nun erhalte ich vom Gastgeber eine Rechnung mit 7 % MwSt.

So weit, so gut. Nur leider stimmt der Rechnungsbetrag nicht.
Ich habe 350 EUR gezahlt, die Rechnung beläuft sich nur auf 300 EUR.
In der Rechnung hat der Gastgeber sogar die 50 EUR Servicegebühr aufgelistet und von den 350 EUR abgezogen, kommt somit auf den Rechnungsbetrag von 300 EUR.

 

Laut Gastgeber soll ich mich wegen den 50 EUR an Airbnb wenden, das sei eine Servicegebühr.

 

Ok, also an airbnb geschrieben, mit der Bitte um eine Rechnung über die 50 EUR.

Da fängt es an. Airbnb behauptet nun, ich könne nur eine Quittung über 350 EUR ausdrucken (ohne MwSt.) eine Rechnung über den Gesamtbetrag i.Hv. 350 EUR kann man mir nicht ausstellen. Auch keine Rechnung über die 50 EUR, da angeblich der Gastgeber keine Servicegebühr gezahlt hat. Ich soll mich an den Gastgeber wenden.

Als Dank bekam ich vom Airbnb Support noch die Rückmeldung: „Die Quittung drucken sich alle Kunden aus, bisher haben wir dazu keine negative Rückmeldung erhalten. Also gehen wir davon aus, dass alle Kunden bisher damit zufrieden sind“.

Ok, also bin ich jetzt der Querulant. Vielen Dank airbnb.


Ich bin so sauer, dass ich jetzt zwischen die Fronten gerate. Mir fehlt eine Rechnung über 50 EUR. Gastgeber verweist mich an airbnb. Airbnb verweist mich an den Gastgeber.

Was kann ich machen?

1 Beste Antwort
Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Felix487wenn ich deinen Fall richtig interpretiere, dann erscheint mir der Beleg (350€) sowie die Rechnung (0€) von Airbnb als korrekt, aber dein Gastgeber hat mE die Rechnung an dich schlichtweg falsch ausgestellt, womöglich aus Unwissenheit.

 

Den Teil der Airbnb Servicegebühren, den er selbst trägt, darf er auf der Rechnung nicht einfach so herausnehmen und so tun, als ob die Rechnungssumme identisch mit dem Betrag ist, den er von Airbnb als Auszahlung erhält.

 

Was du tun könntest: Fordere bei deinem Gastgeber eine korrekte Rechnung ein. Denn allein schon das Fehlen der 50€ stellt mMn ein umsatzsteuerrechtliches Vergehen dar.

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27 Antworten 27
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Felix487 Also ich kann mir als Gastgeber für jede Buchung eine VAT-Invoice ausdrucken:

 

Rechnung.jpg

 

Vielleicht hapert es bei dir daran, dass dein Gastgeber das gesplittete Gebührenmodell hat und keinen Zugriff auf die Service-Gebührenrechnung hat, die du direkt an Airbnb bezahlt hast?

 

Lt. Hilfetext solltest du dir das aber auch selber ausdrucken können: https://www.airbnb.de/help/article/438#section-heading-3-0

Vielen Dank für eure Rückmeldung.

Hier ist es so, dass ich mir bei Airbnb online die Servicegebühren-Rechnung anzeigen lassen kann. Diese beträgt aber genau 0 EUR, da laut Airbnb ich keine Servicegebühr an Airbnb gezahlt habe.

Screenshot 2023-05-22 at 18-04-11 Airbnb Ferienwohnungen Blockhütten Strandhäuser besondere Unterkünfte & Entdeckungen.png

Ob der Gastgeber Servicegebühr zahlt oder nicht, darf man mir nicht sagen.
Was auch ok ist.

Aber ich finde es schwierig, dass ich jetzt nur eine Rechnung über 300 EUR vom Gastgeber erhalte, aber 350 EUR gezahlt habe und Airbnb nicht helfen will. Der Gastgeber reagiert ebenfalls nicht.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Dann sieht es so aus, als ob der Gastgeber die Servicegebühren komplett übernommen hat (vereinfachtes Gebührenmodell). Airbnb ist in diesem Fall außen vor.

 

Kannst ihm ja den Hilfetext zuschicken: https://www.airbnb.de/help/article/438#section-heading-1-0

 

Was ich hier so lese, sind Gastgeber grundsätzlich zur Rechnungsausstellung verpflichtet.

 

Andererseits: lohnt der Aufwand? In der Praxis genügt tatsächlich meist die Quittung, welche dir Airbnb nach der Buchung automatisch zugemailt hat.

 

Bei Geschäftsreisen reicht es eben nicht aus. Airbnb bietet explizit den Service auch für Geschäftsreisen an. Das dann keine ordentliche Rechnung vom Gastgeber eingefordert wird finde ich sehr merkwürdig.

Danke aber für den Link den ich dem Gastgeber weiterleite. Aber das ist ein ganz mieser Umgang mit Gästen auch von Seiten Airbnb. Wenn ich die Buchung zurück ziehe mangels Rechnung wird wahrscheinlich auch nichts passieren.

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Felix487 

 

Das Thema wurde schon öfter hier behandelt. Am besten, Du gibst mal oben Keyword ein und Du findest zig Beiträge dazu.

Die alle keine Lösung bieten. 😁

 

Sorry aber bevor ich hier schreibe, schaue ich mir sämtliche Artikel an und durchstöbere das Netz.

 

Auch der Support kann oder will nicht helfen.

 

Gerlinde, welcher denn genau? Keiner der Artikel hilft weiter wenn der Gastgeber keine ordentliche Rechnung ausstellt. Egal in welchem Fall. So ist Steuerbeteug Tür und Tor geöffnet. Als Kunde fühlt man sich alleingelassen.

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Felix487 

Ein Gastgeber ist ab 200 Euro verpflichtet eine Rechnung auszustellen, darunter reicht eine Quittung. Meine ist grundsätzlich ohne MwSt, ich bin Kleinunternehmer. Wir haben das schon so oft erörtert, die Beiträge sind hoffentlich noch zu finden.

 

Leider findet man nicht mehr alle Beiträge, seit dem Umbau des CC

 

Edit:

Gib mal 

„Frage zur Rechnung bei einer Geschäftsreise“ ein, ich kann gerade keinen Link setzen. Darüberhinaus gibt es noch zig Beiträge.

Sorry Gerlinde du könntest beim Airbnb Support arbeiten. Du haust wiederholt Antworten raus, die mit dem Fall nichts zu tun haben.

 

 

1. Der Gastgeber ist eine GmbH und weist eine MwSt aus aber stellt nur eine Rechnung iHv 300 anstatt der bezahlten 350 EUR.

 

2. Über die fehlenden 50 EUR erhalte ich weder eine Rechnung von Airbnb noch vom Gastgeber. Somit fehlt mir für die Buchhaltung ein Betrag von 50 EUR.

 

Bitte das nächste mal den Fall lesen und nicht einfach blind etwas posten.

Alle Links die Airbnb hat helfen nicht weiter. Wie denn auch. Für Airbnb ist der Fall erledigt. Es gibt eine Rechnung. Das diese aber nur für einen Teilbetrag gilt interessiert Airbnb nicht. Das ist Beihilfe zum Steuerbetrug.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ich denke, das ist der Diskussionsbeitrag, den @Gerlinde0 meinte.

 

Man darf nicht vergessen, dass wir – im Gegensatz zu den bezahlten Support-Mitarbeiter*innen – hier unsere Freizeit opfern, indem wir als Gastgebende und Reisende rein ehrenamtlich unsere Erfahrungen und Meinungen teilen.

 

Den pauschalen Vorwurf der „Beihilfe zum Steuerbetrug“ kann ich nicht nachvollziehen: grundsätzlich ist es die Verantwortung jedes einzelnen Mitglieds, als Vermieter oder Gewerbetreibender seine Einkünfte ordentlich zu erklären. Darüber meldet Airbnb – völlig unabhängig von manuell erstellten Rechnungsbelegen – Steuerdaten (wie z.B. Servicegebühren, Verdienst, Kontodaten, vermiete Tage etc.) an die entsprechenden Behörden der EU-Länder, siehe Weitergabe von Steuerdaten gemäß DAC7 und gibt so den Finanzverwaltungen ein effektives Mittel zur Verhinderung von Steuerhinterziehung an die Hand.

Ihr antwortet hier mir auf meine Fragen, genau wie die bezahlten Airbnb Support Mitarbeiter mit Hinweisen, die in dem Fall gar nicht weiterhelfen.

 

Dass ihr eure Freizeit dafür opfert, ist mir als zahlender Airbnb Kunde vollkommen egal. Dann antwortet doch nicht und überlasst das Airbnb selbst. Wer zwingt euch denn, für den Großkonzern ohne Entgelt zu arbeiten? Niemand!

 

Natürlich unterstützt Airbnb hier einen Steuerbetrug.
20 Wohnungen a 50 EUR pro Tag, die auf keiner Rechnung auftauchen: 1.000 EUR pro Tag (!), die am Fiskus vorbeilaufen.
Über den restlichen Betrag gibt es eine Rechnung, damit es nicht auffällt.

Das habe ich Airbnb mitgeteilt und anstatt sich diesem anzunehmen, schreibt Airbnb mir, sie können mir nicht helfen und nicht selbst mit dem Gastgeber Kontakt aufnehmen.

Das hilft mir alles nicht. Es fehlt eine Eskalationsstelle bei Airbnb.

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Was viele Gäste nicht wissen: die Servicegebühren sind keine steuerbaren Einnahmen beim Gastgeber, denn sie werden an Airbnb abgeführt. Also solche läuft der Posten nicht am Fiskus vorbei, sondern allenfalls beim Gastgeber durch, siehe https://www.airbnb.de/help/article/1857

 

Meines Wissens kann ein Gastgeber, der die Servicegebühren beim gesplitteten Gebührenmodell gar nicht sieht, auch nicht auf seiner Rechnung ausweisen.

 

Aber das hilft dir alles nicht weiter, da hast du Recht. Mir ist jetzt nur nicht ganz klar geworden ("Lohnt sich der Aufwand?"): Geht es dir um die „Steuergerechtigkeit“, oder fehlt dir ein Ausgabenbeleg für deine Buchhaltung? Ich kann nur aus meiner Gastgebererfahrung berichten: bislang konnte ich es allen Gästen recht machen, auch den Geschäftsreisenden. Und auch das FA war bei allen Steuerprüfungen zufrieden.

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