Hallo liebe Community,ich bin ein bisschen überfordert, da i...
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Hallo liebe Community,ich bin ein bisschen überfordert, da ich aktuell Gäste habe, die sich nicht an die Regeln halten:1.) Da...
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Hallo,
Wir hatten in letzter Zeit öfter Anfragen, ob wir als Vermieter bei Airbnb eine Wohnungsbestätigung unterschreiben würden. Was nehme ich in Kauf, wenn ich einem Langzeitmieter eine
Wohnungsbestätigung des Vermieters
unterschreibe? Welche Konsequenzen hat das für mich?
Hat jemand damit Erfahrungen?
Liebe Grüße
Marc
@Till-and-Jutta0, @Gerlinde0 , @Sabine-Ingrid0 , @Doris180 , bisher habe ich nur mitgelesen, aber da das Thema vielschichtig ist, wir viel Erfahrung damit haben, trage ich auch mal meinen Senf dazu bei.
Wie die Wohnung registriert ist @Till-and-Jutta0 spielt weniger eine Rolle als deren Nutzungsart.
Und bei Kurzzeitvermietung lhandelt es sich de facto um eine Beherbergungsstätte (privat oder gewerblich), weswegen auch die Gesetze für Beherbergungsstätten angewendet werden,.Und diese lauten, dass für Inländer beim Überschreiten von 6 Monaten und Ausländern von 3 Monaten eine Wohnungsgberbescheinigung ausgestellt werden muss.
https://www.erfolgreicher-vermieten.de/meldepflichten-fuer-beherbergungsbetriebe/
Wohlgemerkt "beim Überschreiten". Wenn also ein Gast erst mal 3 Monate bucht besteht immer noch keine Verpflichtung.
Wir haben jahrelang immer Bescheinigungen ausgestellt, seit Mitte letzten Jahres machen wir es nicht mehr. Wie bereits ober erwähnt wurde, kommen die Schreiben der GEZ meist dann wenn die Gäste bereits ausgezogen sind, Grundgebühr von Müll und Wasser sind bei uns auf die Anzahl der Personen bezogen und die Rechnung kommt am Ende des Jahres wenn die Gäste längst fort sind.
Dann bemerkt man, dass sich 2 Gäste nicht abgemeldet haben, eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich und man für 2 Personen 6 Monate Grundgebühr bezahlt hat, ohne dass diese noch im Haus gewohnt hätten.
Das allerwichtigste aber ist, sobald die Gäste eine Wohnungsgeberbescheinigung haben wird es schwierig den Gäste zusätzliche Gäste zur Übernachtung zu verbieten, da man ja bescheinigt hat, dass diese die Wohnung gemietet haben. Daran denken die wenigsten bei Airbnb, aber ja die Gäste haben dann das Recht in "Ihrer Wohnung" soviele Freunde übernachten zu lassen wie sie möchten, ohne Aufpreis, die Miete hat man ja bestätigt (solche Erfahrungen macht man und steht sprachlos vor dem Anwalt da).
Als dann nach dem Auszug des letzten Mieters dem wir diese Bescheinigung gaben die Polizei vor der Tür stand, da der Herr aus Nurnberg polizeilich gesucht wurde war Schluss, endgültig und ein für allemal.
Inzwischen haben wir in wenigen Wochen 3 Mal solch eine Anfrage abgelehnt, was übrigens nicht negativ aufgenommen wurde. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen sagen wir zu, dass wir die Bescheinigung erst dann ausfüllen wenn der Tatsbestand erfüllt ist, also nachdem der Gast 3 bzw 6 Monate bei uns gewohnt hat wir die Bescheinigung ausfüllen würden.
Damit ist die Diskussion immer beendigt.
@Doris180 Über die Suchfunktion findest du einige Beiträge zum Thema. Am ausführlichsten vielleicht von @Ute42 : https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeber-unter-sich/Bundesmeldegesetz-BMG-Meldeschein-und-Wohnu...
@Doris180 es hat keine besonderen Konsequenzen, siehe Link unten in dem es aktuell um das selbe Thema geht..
Anders als in dem von @Till-and-Jutta0 verlinkten Thread geschrieben steht, darf man auch einen Beherbergungsbetrieb/Hotel u.ä. als festen Wohnsitz haben und muss keinen Mietvertrag vorweisen.
Wenn du deine Wohnung langzeitvermietest bist du sogar verpflichtet diese Mietbestätigung auszufüllen wenn es der Gast wünscht.
"Die Wohnbescheinigung muss der Vermieter innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen, damit eine fristgerechte Ummeldung möglich ist. Tut er das nicht, können und sollen Sie das beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Das kann für den Vermieter ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bedeuten (§ 54 BMG)."
Nachtrag :
Das Formular heisst übrigens "Wohnungsgeberbestätigung" und kann im Internet heruntergeladen werden.
@Doris180 Welche Nutzungsart hast du denn für deine Unterkunft: normale Wohnnutzung oder Ferienwohnung? Bei der Nutzung eines z.B. Ferienhaus z.B. gibt es oft Probleme, dies als Wohnsitz oder als Zweitwohnsitz anzumelden. Da gibt es unterschiedliche Urteile. Oft ist ein fester Wohnsitz in einem Ferienhaus prinzipiell verboten:
Hallo Till und Jutta,
ganz herzliche Dank für eure Hinweise. Ich weiß garnicht wo wir bei airbnb eine Nutzungsart angegeben haben?Wir wohnen selbst im Haus und untervermieten halt unsere Einliegerwohnung zeitweilig ( je nach Anfrage).
Wir hatten ganz zu Anfang unserer Vermietung die Frage nach einer Wohnungsbestätigung und hatten darauf Airbnb kontaktiert, damals wurde uns telefonisch mitgeteilt das wir auf keinem Fall diese Bestätigung erteilen sollten da damit mehr Rechte für den Mieter einhergehen ( Postanschrift und diverses) und damit auch ev. Probleme entstehen könnten. Von daher war das Thema dann für uns erledigt.
Da vor kurzem öfters wieder danach gefragt wurde wollten wir das ganze noch einmal hinterfragen. Scheinbar gibt es kein eindeutiges ja oder nein..nur die Frage wie eigene Erfahrungen ein geprägt haben.
liebe Grüße Marc und Doris
Dieses Thema haben wir vor längerer Zeit mal ausführlich diskutiert und ja, es gibt da verschiedene Meinungen. Es kommt darauf an, was für eine Art Vermietung Du betreibst. Gib mal oben Keyword in die Suchliste ein und Du findest viele alte Beiträge darüber.
Wenn Du @Till-and-Jutta0 ansprechen möchtest, musst Du das @ vor den Namen setzen ( es geht dann ein Fenster auf) sonst erhalten sie Deine Nachrichten nicht. Niemand kann hier täglich alle Beiträge durchsehen, ob er angesprochen wird. ☺️
@Doris180 schrieb:... Ich weiß garnicht wo wir bei airbnb eine Nutzungsart angegeben haben?Wir wohnen selbst im Haus und untervermieten halt unsere Einliegerwohnung zeitweilig ( je nach Anfrage).
Damit meine ich die Art der Nutzung für die Immobilie, ist normalerweise ein Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde (z.B. Baurechtsamt).
Falls eine Wohnung nicht mehr normal sondern als Ferienwohnung vermietet wird, bedarf dies ggf. einer Nutzungsänderung ("Umnutzung"). https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Baugenehmigung++Nutzungsaenderung+einer+baulichen+Anlage+be...
Ob dies bei euch auch der Fall ist, kann euch die Gemeinde sagen.
Bei Airbnb kann man keine Nutzungsart eintragen.
Solange ihr keine Ferienwohnung habt, könnte sich der Gast prinzipiell mit Wohnsitz anmelden.
Ob und wie lange jemand seine Wohnung/Zimmer/Ferienwohnung/Ferienhaus usw vermieten darf muss doch jeder Gastgeber selber wissen... verstehe jetzt diese Diskusion nicht. Wie @Till-and-Jutta0 schon geschrieben hat muss man das bei der Gemeinde klären und nicht hier im Forum.
Fakt ist, dass wenn man langzeit-vermieten kann, dem Gast auch eine Wohnungsgeberbestätigung geben kann (bzw u.U. auch muss)... mit Meinungen hat das überhaupt nichts zu tun.
Wie immer hat unsere frühere CC Kollegin @Ute42 sich viel Arbeit damit gemacht, ich mache es mir einfach und stelle mal diesen Link ein. Es gibt noch viele andere alte Beiträge. Schon in der DACH Gruppe wurde darüber lang und breit debattiert. Ich persönlich stelle grundsätzlich keine aus, das meinte ich mit „verschiedenen Meinungen“. Ich werde oft danach gefragt.
@Gerlinde0 ja, Ute hat gerne viel geschrieben aber vieles ist inzwischen auch schon überholt deshalb halte ich nicht so viel davon wenn ständig auf alte Threads verwiesen wird.
Ob jemand Langzeitgäste haben will oder nicht ist jedem selbst überlassen aber die Zeiten haben sich geändert und es kommen wenig Touristen, somit ist es für viele Vermieter eine Alternative um doch noch Einnahmen zu kreiren.
Diesen Vermietern galt mein Beitrag ganz oben und ich dachte das war auch die Frage von @Doris180 .
Dass jeder Vermieter wissen muss ob und wie bzw in welchem Umfang er überhaupt an Gäste vermieten darf, halte ich für selbstverständlich.
Ich hatte letztes Jahr dreimal den Fall dass Gäste eine vorübergehende Bleibe gesucht haben bis sie eine passende Wohnung gefunden haben, denn das ist bei uns nicht so einfach.
In dieser Zeit brauchen sie natürlich eine Anmeldebestätigung und die bekommen sie nur wenn sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorweisen können.
Die Frage war : "Hat jemand damit Erfahrungen".... Ja, die habe ich und so ist auch mein Beitrag zu verstehen.
Du hast natürlich Recht, die Meinungen ob jemand Langzeitgäste gut oder schlecht findet gehen weit auseinander.
Die verstärkte Arbeitskraftwanderung die derzeit innerhalb Deutschlands stattfindet wäre übrigens ein interessantes Thema.., selbst Köln und Stuttgart scheint von dieser Abwanderung betroffen zu sein, ganz zu schweigen vom Nordosten (und ich rede jetzt nicht von Ausländern oder niedrig qualifizierten Arbeitskräften).
„Du hast natürlich Recht, die Meinungen ob jemand Langzeitgäste gut oder schlecht findet gehen weit auseinander.“
Das muss jeder nach seinen Vermietermöglichkeiten entscheiden. Ich wurde vor der Pandemie mehrmals im Jahr danach gefragt, es waren durchweg Buchungsanfragen für Kurzzeitvermietung (4-6 Wochen). Dafür gebe ich prinzipiell keine Zustimmung zu einer Wohnungsgeberbescheinigung.
Ich habe vor dem Einstellen Utes Beitrag nochmals überflogen, ihr Beitrag ist nachwievor aktuell finde ich.
Wir hatten tatsächlich nur einmal eine Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt, für einen Gast, der drei Monate blieb und sonst nirgends gemeldet war. Dazu waren wir nach § 29 (1) BMG verpflichtet (… Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.)
Dass er sich dann aber doch nicht angemeldet hat, ist anderen Umständen geschuldet. Sonst hätte sich die Stadt bei uns gemeldet, mit allen Konsequenzen, denn dann ist die Person ja im Melderegister verzeichnet.
Unter drei Monaten (bzw. sechs Monaten bei Zweitwohnsitz) ist man dazu aber nicht verpflichtet. In einem anderen Fall (als die AOK später von einem ehemaligen Gast die Meldebescheinigung über unsere Adresse wollte) reichte die Kopie der Besonderen Meldebescheinigung für Beherbergungsstätten nach § 30 (1) BMG.
Inwieweit man hierbei sogar einen Scheinwohnsitz bestätigen würde (eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit nach § 54 (2) 4. BMG), klärt man am besten mit der zuständigen Meldebehörde ab. Da bin ich kein Jurist.
Der Begriff „Langzeitvermietung“ ist übrigens je nachdem, um was es geht, unterschiedlich definiert: Bei Airbnb ist alles ab 28 Tagen eine Langzeitvermietung, in verschiedenen US-Städten (z.B. San Francisco) ab 30 Tagen (somit Mieterschutz), im BMG ab 3 bzw. 6 Monaten, steuerrechtlich auch nach 3 bis 6 Monaten (je nach Quelle).
@Till-and-Jutta0 du schreibst :
"Dass er sich dann aber doch nicht angemeldet hat, ist anderen Umständen geschuldet. Sonst hätte sich die Stadt bei uns gemeldet, mit allen Konsequenzen, denn dann ist die Person ja im Melderegister verzeichnet."
Wie meinst du das ? Von welchen Konsequenzen redest du ?
Die einzige Konsequenz ist, dass der Neubürger ein Begrüßungsschreiben von der Gemeinde erhält in dem steht wo und wie er was finden kann.... das ist alles.
Ich kanns nur nochmal sagen, es ist überhaupt kein Problem und ich helfe Menschen gerne. Ich würde das natürlich nicht für jeden Knallkopf tun...