Wohnungsbestätigung des Vermieters

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Doris180
Level 2
Düsseldorf, Germany

Wohnungsbestätigung des Vermieters

Hallo, 

Wir hatten in letzter Zeit öfter Anfragen, ob wir als Vermieter bei Airbnb eine Wohnungsbestätigung unterschreiben würden. Was nehme ich in Kauf, wenn ich einem Langzeitmieter eine 

Wohnungsbestätigung des Vermieters

unterschreibe? Welche Konsequenzen hat das für mich?

Hat jemand damit Erfahrungen?

Liebe Grüße

Marc

 

Beste Antwort
Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Till-and-Jutta0, @Gerlinde0 , @Sabine-Ingrid0 , @Doris180 , bisher habe ich nur mitgelesen, aber da das Thema vielschichtig ist, wir viel Erfahrung damit haben, trage ich auch mal meinen Senf dazu bei.

 

Wie die Wohnung registriert ist @Till-and-Jutta0  spielt weniger eine Rolle als deren Nutzungsart.

Und bei Kurzzeitvermietung lhandelt es sich de facto um eine Beherbergungsstätte (privat oder gewerblich), weswegen auch die Gesetze für Beherbergungsstätten angewendet werden,.Und diese lauten, dass für Inländer beim Überschreiten von 6 Monaten und Ausländern von 3 Monaten eine Wohnungsgberbescheinigung ausgestellt werden muss.

 

https://www.erfolgreicher-vermieten.de/meldepflichten-fuer-beherbergungsbetriebe/

 

Wohlgemerkt "beim Überschreiten". Wenn also ein Gast erst mal 3 Monate bucht besteht immer noch keine Verpflichtung.

 

Wir haben jahrelang immer Bescheinigungen ausgestellt, seit Mitte letzten Jahres machen wir es nicht mehr. Wie bereits  ober erwähnt wurde, kommen die Schreiben der GEZ meist dann wenn die Gäste bereits ausgezogen sind, Grundgebühr von Müll und Wasser sind bei uns auf die Anzahl der Personen bezogen und die Rechnung kommt am Ende des Jahres wenn die Gäste längst fort sind.

 

Dann bemerkt man, dass sich 2 Gäste nicht abgemeldet haben, eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich und man für 2 Personen 6 Monate Grundgebühr bezahlt hat, ohne dass diese noch im Haus gewohnt hätten.

 

Das allerwichtigste aber ist, sobald die Gäste eine Wohnungsgeberbescheinigung haben wird es schwierig den Gäste zusätzliche Gäste zur Übernachtung zu verbieten, da man ja bescheinigt hat, dass diese die Wohnung gemietet haben. Daran denken die wenigsten bei Airbnb, aber ja die Gäste haben dann das Recht in "Ihrer Wohnung" soviele Freunde übernachten zu lassen wie sie möchten, ohne Aufpreis, die Miete hat man ja bestätigt (solche Erfahrungen macht man und steht sprachlos vor dem Anwalt da).

 

Als dann nach dem Auszug des letzten Mieters dem wir diese Bescheinigung gaben die Polizei vor der Tür stand, da der Herr aus Nurnberg polizeilich gesucht wurde war Schluss, endgültig und ein für allemal.

 

Inzwischen haben wir in wenigen Wochen 3 Mal solch eine Anfrage abgelehnt, was übrigens nicht negativ aufgenommen wurde. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen sagen wir zu, dass wir die Bescheinigung erst dann ausfüllen wenn der Tatsbestand erfüllt ist, also nachdem der Gast 3 bzw 6 Monate bei uns gewohnt hat wir die Bescheinigung ausfüllen würden.

 

Damit ist die Diskussion immer beendigt.

26 Antworten 26
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Sabine-Ingrid0  schrieb:

@Till-and-Jutta0  du schreibst :

"Dass er sich dann aber doch nicht angemeldet hat, ist anderen Umständen geschuldet. Sonst hätte sich die Stadt bei uns gemeldet, mit allen Konsequenzen, denn dann ist die Person ja im Melderegister verzeichnet."

 

Wie meinst du das ? Von welchen Konsequenzen redest du ?


Rundfunkgebühr, Müllabfuhr, Abmeldung bei Wegzug ... ?

Kann man natürlich alles klären, bedeutet aber zunächst Aufwand auf Gast- und auf Gastgeberseite.

 

Ich muss mein o.g. Zitat korrigieren, es ist § 19 (6) BMG Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.

 

Wie gesagt, ich würde das im Zweifel mit der Meldebehörde abklären. Vielleicht macht die dann im Falle eines Kurzzeitaufenthaltes Weg frei und betrachtet die Beherbergung ausnahmsweise als Wohnungsbezug. Setzt aber voraus, dass dies überhaupt gestattet ist, vgl. https://www.judicialis.de/Oberverwaltungsgericht-Nordrhein-Westfalen_7-A-4947-05_Urteil_23.10.2006.h...

@Till-and-Jutta0  Müllgebühren, Gemeindesteuern, Kaminkehrer, Wasser, Strom, Versicherungen, Rundfunkgebühren... das zahlt doch alles der Hausbesitzer.

Das wird auch fällig wenn ich keinen Gast habe und ist wie üblich im Übernachtungspreis inbegriffen.

Gebühren die Personenbezogen sind bekommt der Gast als Rechnung und das An-Ab-Ummelden ist ebenfalls die Angelegenheit des Gastes.

 

Es gibt auch keinen Mietvertrag mit Rechten für Mieter sondern es ist lediglich eine Untervermietung wie sonst eben auch.. Ich mache auch keine Langzeitvermietung im Sinne von Airbnb sondern Kurzzeitvermietungen in Reihe ... quasi wie in einem Hotel... Der Gast kann jederzeit auschecken und ich seinen Aufenthalt nicht verlängern wenn es nicht passen würde.

Das ist aber noch nie vorgekommen da ich meine Gäste bis jetzt immer richtig eingeschätzt habe, abgesehen davon könnte sich eine Langzeitvermietung auf Dauer kaum einer leisten da ich keinen nenneswerten Rabatt dafür gebe...

Es ist einfach für den Gast eine Übergangslösung da der Arbeitsantritt nicht immer zum Wohnungsangebot passt (oder umgekehrt :D), nach vier bis sechs Wochen haben die meisten eine Wohnung oder ein Haus gefunden und melden sich um.... fertig.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich vom Mieter zu zahlen.

Auf die Schnelle gefunden:

 

TillandJutta0_0-1642700454451.png

 

Quelle: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/rundfunkbeitrag/umzug-die-erste-wohnung-info...

@Till-and-Jutta0  ja schon, aber die Rechnung bekomme doch nicht ich !

 

"Gebühren die Personenbezogen sind bekommt der Gast als Rechnung und das An-Ab-Ummelden ist ebenfalls die Angelegenheit des Gastes."

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Auch dafür gibt es eine Lösung: Der Gastgeber kann dem Gast u.U. mit der Angabe helfen, dass für diese Unterkunft bereits Gebühren bezahlt werden (Übermittlung des Aktenzeichens).

 

Kein Zweifel: Prinzipiell sind das alles Angelegenheiten des Gastes.

In der Praxis werden sie aber auch zu Angelegenheiten des Gastgebers.

 

Hier wurde ja nach Erfahrungen und Konsequenzen gefragt.

 

@Sabine-Ingrid0 

 

Nee, Du bekommst nur die schlechte Bewertung, wenn dem Gast letztendlich Deine Unterkunft zu teuer ist. Er zahlt zu Deinem Unterkunftspreis noch einiges extra...... 🤣🤣 gut für die Gemeinde, für GEZ usw. schlecht für Dich, Du vermietest in dem Fall ja hier über das Protal.

@Gerlinde0  jaja wohnen ist teuer 😄

Aber nein, habe durchwegs gute Bewertungen.

In einem Hotel würden sie doppelt bis dreimal soviel bezahlen.

flasche Einordnung, deshalb gelöscht

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ich geb hier noch den Erfahrungsbericht einer Gastgeberin weiter, welche laufend Langzeitgäste hat und diesen folglich auch die Wohnungsgeberbestätigungen erteilen muss: Einmal im Jahr geht sie auf der Gemeinde, um abzugleichen, wer noch an ihrer Adresse „wohnt“. Und lässt dann diejenigen aus dem Melderegister streichen, welche abgereist sind und offenbar die Abmeldung vergessen haben.

 

Um diese Möglichkeit wahrzunehmen, ist es vielleicht auch ratsam, sich vor Herausgabe der Wohnungsgeberbestätigung eine Kopie davon zu machen

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Till-and-Jutta0, @Gerlinde0 , @Sabine-Ingrid0 , @Doris180 , bisher habe ich nur mitgelesen, aber da das Thema vielschichtig ist, wir viel Erfahrung damit haben, trage ich auch mal meinen Senf dazu bei.

 

Wie die Wohnung registriert ist @Till-and-Jutta0  spielt weniger eine Rolle als deren Nutzungsart.

Und bei Kurzzeitvermietung lhandelt es sich de facto um eine Beherbergungsstätte (privat oder gewerblich), weswegen auch die Gesetze für Beherbergungsstätten angewendet werden,.Und diese lauten, dass für Inländer beim Überschreiten von 6 Monaten und Ausländern von 3 Monaten eine Wohnungsgberbescheinigung ausgestellt werden muss.

 

https://www.erfolgreicher-vermieten.de/meldepflichten-fuer-beherbergungsbetriebe/

 

Wohlgemerkt "beim Überschreiten". Wenn also ein Gast erst mal 3 Monate bucht besteht immer noch keine Verpflichtung.

 

Wir haben jahrelang immer Bescheinigungen ausgestellt, seit Mitte letzten Jahres machen wir es nicht mehr. Wie bereits  ober erwähnt wurde, kommen die Schreiben der GEZ meist dann wenn die Gäste bereits ausgezogen sind, Grundgebühr von Müll und Wasser sind bei uns auf die Anzahl der Personen bezogen und die Rechnung kommt am Ende des Jahres wenn die Gäste längst fort sind.

 

Dann bemerkt man, dass sich 2 Gäste nicht abgemeldet haben, eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich und man für 2 Personen 6 Monate Grundgebühr bezahlt hat, ohne dass diese noch im Haus gewohnt hätten.

 

Das allerwichtigste aber ist, sobald die Gäste eine Wohnungsgeberbescheinigung haben wird es schwierig den Gäste zusätzliche Gäste zur Übernachtung zu verbieten, da man ja bescheinigt hat, dass diese die Wohnung gemietet haben. Daran denken die wenigsten bei Airbnb, aber ja die Gäste haben dann das Recht in "Ihrer Wohnung" soviele Freunde übernachten zu lassen wie sie möchten, ohne Aufpreis, die Miete hat man ja bestätigt (solche Erfahrungen macht man und steht sprachlos vor dem Anwalt da).

 

Als dann nach dem Auszug des letzten Mieters dem wir diese Bescheinigung gaben die Polizei vor der Tür stand, da der Herr aus Nurnberg polizeilich gesucht wurde war Schluss, endgültig und ein für allemal.

 

Inzwischen haben wir in wenigen Wochen 3 Mal solch eine Anfrage abgelehnt, was übrigens nicht negativ aufgenommen wurde. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen sagen wir zu, dass wir die Bescheinigung erst dann ausfüllen wenn der Tatsbestand erfüllt ist, also nachdem der Gast 3 bzw 6 Monate bei uns gewohnt hat wir die Bescheinigung ausfüllen würden.

 

Damit ist die Diskussion immer beendigt.

Doris180
Level 2
Düsseldorf, Germany

@Jörg8 

Hallo Jörg,

sehr hilfreiche Anmerkungen 

Dankeschön

Doris

@Jörg8  , ich schreibe nur weil du mich angeschrieben hast, denn eigentlich ist das Thema für mich erledigt.

 

Du hast Recht was Vermietungen betrifft die sich über meherere Monate hinziehen... in meinem Beitrag ging es aber rein um Airbnb-Vermietungen von maximal 4-8 Wochen.

Da gibt es sehr wohl einen Vertrag nämlich den Beherbergungsvertrag der die Anzahl der Gäste und sonstige Hausregel zugrunde legt.

Natürlich muss man sich anschauen wer da bleiben will.. aber wenn jemand einen guten Job bei einer guten Firma hat und eindeutig nur eine Übergangslösung sucht bis er eine passende Wohnung gefunden hat,  ist das was anderes als wenn jemand nur eine Wohnsitzadresse haben will um weisgottwas zu tun.

 

Wie du richtig geschrieben hast, man muss unterscheiden um was es geht, da aber @Doris180  weder nähere Informationen gegeben hat, noch sich dazu nochmal geäussert hat, ist es schwer etwas zu unterscheiden das unterschieden werden muss....

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