Hallo @Konrad70 , sicher ist die Ausweisnummer zur eindeutigen Identifikation bei der Questura in Italien erforderlich. Ich stelle dir hier mal einen Screenshot ein, der dir zeigt, was wir in Italien an Daten auf der Internetseite Alloggiatiweb der Questura (Polizei) melden müssen.
Es gibt die Möglichkeit , eine Person als Familienoberhaupt oder Gruppenleiter einzusetzen und von dieser Person wird auf jeden Fall die Ausweisnummer verlangt. Von den weiteren Personen, Familienmitgliedern oder Mitgliedern der Gruppe, braucht man dann die Art des Ausweises und die Nummer nicht eintragen. Wenn es Einzelpersonen sind muss von allen die Ausweisnummer eingetragen werden.
Aus meiner Erfahrung hier in Italien kann ich dir nur sagen, dass es ganz schön stressig ist, wenn Gäste so misstrauisch gegenüber von Auflagen sind, die wir hier bei der korrekten Vermietung haben.
Gleichzeitig weise ich aber immer wieder darauf hin, dass kein Gast in Italien verpflichtet ist, ein Foto oder eine Kopie seines Ausweises zu erstellen. Es genügt, wenn die Identitätsdaten mitgeteilt werden (eventuell auch im Voraus) und dann bei der Ankunft die Ausweise vorgezeigt werden um sie mit den Daten abzugleichen.
Ein Self check-in ist deshalb in Italien nicht erlaubt.
Der Vermieter einer Unterkunft muss in Italien darüber hinaus auch einen Mietvertrag ausstellen, auch wenn es nur für eine Nacht ist.
Zu unterscheiden sind hier die verschiedenen Beherbergungsstrukturen: CAV (Casa vacanza), B&B, Affittacamere usw. sind Beherbergungsbetriebe, sie dürfen auch Service anbieten, müssen aber keinen Vertrag ausstellen, dafür aber eine Quittung über den bezahlten Betrag.
Wenn man auf Airbnb eine Unterkunft bucht, kann man meistens nicht erkennen um welche Art von Beherbergungsstruktur es sich handelt. Deshalb verstehen die Gäste dann auch nicht warum diese bürokratischen Auflagen so verschieden gehandhabt werden.
Wünsch dir schöne Tage in Italien!