Liebe Comunity, in letzter Zeit bekomme ich gelegentlich Anf...
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Liebe Comunity, in letzter Zeit bekomme ich gelegentlich Anfragen wie diese: Guten Tag, alles gut? Mein Name ist Maria Eduar...
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Liebe Comunity,
in letzter Zeit bekomme ich gelegentlich Anfragen wie diese:
Guten Tag, alles gut? Mein Name ist Maria Eduarda, ich bin Brasilianerin und komme im Mai nach Deutschland. Ich komme mit einem Working-Holiday-Visum und benötige für die Arbeit eine Registrierungsnummer, um die Anmeldung vorzunehmen. Könnten Sie mir bitte sagen, ob Sie diese Registrierung über Airbnb ausstellen können?
Hat jemand damit Erfahrung? Wer kann mir sagen, ob dqas geht und wenn ja, wie.
Mit Dank für jeden Tipp.
Hallo @Peter4550 Meint die Gästin mit Registriernummer, dass sie bei dir einen Wohnsitz anmelden möchte? Nummern gibt's da aber meines Wissens keine.
Hallo @Peter4550 ,
ich würde die Frage ungefähr so beantworten:
Liebe Maria, herzlichen Dank für deine Anfrage, leider ist es mir nicht möglich die Registrierung über Airbnb vorzunehmen. Die Registrierungsnummer steht in deinem Visumsantrag im Reiter Referenz.
Diese Registrierungsnummer hat ausschließlich dein zukünftiger Arbeitgeber, bitte setzte dich mit diesem in Verbindung oder kontaktiere die Botschaft in Brasilien, diese werden dir bestimmt weiterhelfen. (oder viel kürzer nur der 1.Satz 😉😂🤗)
MfG
Solche und ähnliche Anfragen sind mit Vorsicht zu genießen. Es wird bestimmt versucht die Kommunikation, die Buchung oder die Zahlung außerhalb von Airbnb zu generieren. Es gibt viele Betrugsmaschen. Nützliche Ratschläge Gastgeben findest du im Hilfe-Center.
Huch? Das hier hatte ich gar nicht gesehen....haben wir zeitgleich (okay, du warst schneller 😁) gepostet.
An Betrugspotential hatte ich auch zunächst gedacht, aber hielt mich da zurück, für den Fall, dass es durchaus eine (relativ) normale Anfrage ist. Sobald dann die komischen Aufforderungen wie Videos, Unterhaltungen über Whatsapp und gar Zahlung außerhalb der Plattform, dann sind wir natürlich spätestens im anderen Bereich. 😉
Aber auch gut, dass du es schon mal ansprichst. Zum Thema passen tut es ja auf jeden Fall schon mal.
Danke an @Till-and-Jutta0 schon einmal für den schnellen Einsatz.
Vielleicht hat da das Übersetzungstool zugeschlagen, was die Anfrage so etwas unklar erscheinen lässt. Tills Vermutung mit der Wohnsitzanmeldung könnte da schon eine Anliegen sein, aber richtig klar ist es wirklich nicht.
Du sagst, du hast solche Anfragen schon öfter in letzter Zeit. Sind die Formulierungen da immer gleich/sehr ähnlich? 🤔
Hallo @Juliane ,
es könnte ja evtl. wirklich eine Übersetzungsfehler sein und der Gast benötigt eigentlich eine ganz andere Nummer.
Es gibt zwei unterschiedliche Working-Holiday-Visum. Ein Holiday-Visum bis 3 Monate und ein Working-Holiday-Visum bis 12 Monate, für dieses ist ein Job (Arbeit) Vorraussetzung.
Aber um Gehalt beziehen zu können und Steuern zu zahlen braucht er eine Steuer-ID.
Die bekommt sie nur, wenn sie gemeldet ist.
Dafür muss Maria Eduarda, sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, dieses ist bekanntlich nur persönlich möglich. Vom Gastgeber benötigt Maria noch eine Wohnungsgeberscheinigung , die muss jeder Gastgeber auf Verlangen ausstellen.
Das macht dann wirklich Sinn und wäre dann keine neue Masche. Evtl. Ist das ja ein hilfreicher Tip @Peter4550 und gebe uns bitte eine Rückmeldung.
Peter hat wohl das Interesse verloren oder es hat sich erledigt ...
Da sollten wir jetzt von @Peter4550 eine Rückmeldung haben, sonst spekulieren wir nur.
Was mir fehlt, @Peter4550 , ist die Registriernummer bei deinem Inserat: vorgeschrieben in Stuttgart. Wohnraum-Zweckentfremdung kann teuer werden.
Und: Eine Wohnungsgeberbestätigung kann nur für einen festen Wohnsitz gegeben werden. Was in einer ordentlich umgenutzten Ferienwohnung u.U. gar nicht zulässig ist. Am besten mit den Behörden abklären.
Hallo @Till-and-Jutta0 ,
das ist ja klare Verstöße die Dir bei @Peter4550 aufgefallen sind in Bezug auf Wohnraum-Zweckentfremdung.
Du kennst dich ja ganz gut aus, aber zur Wohnungsbesichtigung ist mir nur.folgendes bekannt:
Als Wohnungsgeber:in haben Sie laut Bundesmeldegesetz BMG die Pflicht, an der behördlichen Anmeldung Ihrer Mieter:innen mitzuwirken und ihnen dafür eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen (§19 BMG). Dies gilt sowohl für unmöblierte als auch für möblierte Wohnungen und ist unabhängig davon, ob unbefristet oder befristet vermietet wird.
Meine Frage ist @Till-and-Jutta0 was ist eine "ordentlich umgenutzten Ferienwohnung" ?
Vorab vielen Dank
Dafür bin ich kein Rechtsspezialist. Am besten auf der jeweiligen Gemeinde nachfragen, inwieweit für die Nutzung regulären Wohnraums als Beherbergungsbetrieb (und das sind wir bei Kurzzeitvermietung ja alle, auch mit Privatzimmer) eine Umnutzung erforderlich ist. Denn das wird anscheinend nicht einheitlich gehandhabt. Und nicht wenige Gemeinden gestatten die Anmeldung eines Wohnsitzes in einer Ferienwohnung nicht.
Vielen Dank @Till-and-Jutta0 , da hast du wohl Recht.
Die Diskussion über BMG waren ja schon viele hier im Forum und die Meinungen gehen da ja auch auseinander. Am besten ist das wohl individuell mit der zuständigen Gemeinde oder Verwaltung abzuklären.
Danke euch, @Till-and-Jutta0 und @Brigitte-Und-Michael0 für die interessante Diskussion dazu.
Jetzt wäre aber eine Rückmeldung von @Peter4550 schon top, dass uns hier nicht die Fantasie ausbüxt. Was, wenn es mit der Wohnsitzanmeldung dann doch nichts zu tun hat....😁
Jetzt möchte ich aber auch mehr wissen! 🤔