@Katrin491 ,
Deinen zweiten Beitrag habe ich auch kurz durchgelesen (warum überhaupt 2 Beiträge?).
Meine Frage nach der Art der Anfrage hast Du nicht beantwortet, aber anhand des zweiten Beitrags erkennt man, dass es sich um eine Erkundigung handeln muss. Bei einer Erkundigung darf man auch nach anderen Zeiträumen fragen, ist zwar meist erfolglos, aber manchmal hat man als Gast ja Glück.
Dass der Gast gelogen hat, ist eine schwere Anschuldigung. Wie begründest Du diese?
Es kann ja durchaus sein, dass dem Gast die freien Zwischentage zwar angezeigt werden, aber nicht buchbar sind und deswegen finde ich die Anfrage des Gastes nach dem abweichenden Datum durchaus legitim. Es könnte ja sein, dass manche Gastgeber generell einen Mindestaufenthalt oder 2 Zwischentage eingestellt haben und dennoch bei gewissen Konstellationen von ihrer eigenen Regel abweichen.
Bezüglich der verfügbaren Unterkünfte kannst Du doch gar nicht wissen, welche Filter der Gast eingesetzt hat und welche Suchergebnisse ihm angezeigt wurden. Wenn ich suche werden mir, je nachdem mit welchem Profil ich eingeloggt bin bzw. un-eingeloggt bin, komplett andere Ergebnisse angezeigt (dies wurde vor Jahren hier schon mal ausgiebigst diskutiert).