@Sylvia621 , hier ist die aktuelle Verordnung für Sachsen (Deine Unterkunft ist doch in Sachsen, oder?) vom 30.10.2020:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/2020_10_30_SaechsCoronaSchutzVO.pdf
Auszug § 1
Es wird dringend empfohlen, generell auf private Reisen und Besuche – auch von
Verwandten außer aus triftigen Gründen – zu verzichten. Dies gilt auch im Inland und für
überregionale touristische Ausflüge.
Erwähnung in $3
hier wird u.a. erwähnt (ziemlich am Ende), dass eine Mund-Nasen-Bedeckung in Beherbergungsbetrieben zu tragen ist.
Auszug aus § 4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten:
16. Busreisen und Übernachtungsangeboten für touristische Zwecke sowie Schulfahrten.
Genauer definiert ist diese Verbot nicht.
Ich selber habe auch öfters "Medizin-Touristen", beide hatten früher in meinem Ort gewohnt, sind vor ca 6 Jahren nach Norddeutschland umgezogen und nach ein paar Fehlversuchen, dort passende Ärzte zu finden, sind sie wieder zu ihren vorherigen Ärzten zurück gekehrt, wohnen dann in einem meiner Apartments.
Aktuell hätte ich hier keine Bedenken wegen des touristischen Beherbergungsverbots, da es sich eindeutig nicht um eine touristische Reise handelt, denn die Gegend kennen sie ja bereits, da sie früher selbst hier gewohnt haben und die Arzt-Termine nachweislich statt finden. Allerdings kommen meine Gäste immer nur einzeln (abwechselnd, je nachdem wer gerade welchen Termin hat) und nicht gleich als ganze Familie mit Kind und Kegel.
In Deinem Fall würde ich die Anfrage ablehnen. Falls Du dennoch die Gäste aufnehmen willst, würde ich eine Terminbestätigung des Arztes als Nachweis einfordern - und nochmals nachfragen, warum der Arzt-Termin nicht bei einen Arzt in Bremen wahr genommen werden kann.