Ba-Wü: Neue Corona-VO ab 15.10.2021

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ba-Wü: Neue Corona-VO ab 15.10.2021

Für nicht-immunisierte Gäste ändert sich in der Alarmstufe, dass für die Testwiederholung alle drei Tage jetzt ein PCR-Test vorgeschrieben ist (ein Antigentest reicht nicht mehr).

 

Auszug aus der VO:

 

(3) Der Betrieb von Beherbergungsbetrieben […] ist

  1. in der Basis- und Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist,
  2. in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist.

Alle drei Tage ist erneut ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen, in der Alarmstufe ist nur ein PCR-Testnachweis zulässig. […]

 

Zur Erfassung der Kontaktdaten können jetzt euch entsprechende Apps verwendet werden:

 

Die Datenverarbeitung gemäß § 8 Corona der Corona-Verordnung ist künftig auch durch Verwendung der Corona-Warn-App oder vergleichbarer Apps möglich.

 

[keine rechtlich verbindliche Auskunft – bitte eigenverantwortlich informieren]

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des...

 

Bitte die Diskussion auf das Thema „Gastgeben“ fokussieren – für darüber hinausgehende Corona-Diskussionen gibt es andere Gruppen.

15 Antworten 15
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Gabi37, du hast vollkommen Recht - danke dass du mich darauf aufmerksam machst, muss ich korrigieren.

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