Für nicht-immunisierte Gäste ändert sich in der Alarmstufe, dass für die Testwiederholung alle drei Tage jetzt ein PCR-Test vorgeschrieben ist (ein Antigentest reicht nicht mehr).
Auszug aus der VO:
(3) Der Betrieb von Beherbergungsbetrieben […] ist
- in der Basis- und Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist,
- in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist.
Alle drei Tage ist erneut ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen, in der Alarmstufe ist nur ein PCR-Testnachweis zulässig. […]
Zur Erfassung der Kontaktdaten können jetzt euch entsprechende Apps verwendet werden:
Die Datenverarbeitung gemäß § 8 Corona der Corona-Verordnung ist künftig auch durch Verwendung der Corona-Warn-App oder vergleichbarer Apps möglich.
[keine rechtlich verbindliche Auskunft – bitte eigenverantwortlich informieren]
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des...
Bitte die Diskussion auf das Thema „Gastgeben“ fokussieren – für darüber hinausgehende Corona-Diskussionen gibt es andere Gruppen.