@Ralf5 klar, Einkommensteuer auf das gesammte Jahreseinkommen. Um die Umsatzsteuer bei Kurzzeitvermietung (hier 10%) brauche ich mich nicht zu kümmern, da diese nur greift, wenn man einen Service anbietet (Frühstück, tägliche Reinigung, u.s.w.).
Aber für jede Wohnung muß ich einzeln die Einnahmen und Ausgaben aufstellen. Das ist clever vom Staat, da sie anhand der Stromrechnungen sehen können, ob die Wohnung belegt war, oder nicht. So kann man nichts schwarz einnehmen.:-) Und für den Gewinn bei Kurzzeitvermietung fallen 60% mehr Steuern an.
Ja, ich habe Überwinterungsrentner. Die eine kommt seit 13 Jahren für 5 Monate. Eine andere für 2 Monate und im Anschluß ein Paar für weitere 2 Monate. Die werden aber keinen Jahresvertrag mit mir abschließen, da sie immer älter und kranker werden. In den fast 25 Jahren der Vermietung sind mir schon viele Überwinterer einfach weggestorben.
Ich mache das ganze noch ca. 2 Jahre so weiter wie bisher, dann bekomme ich meine Rente und mache nur noch Langzeitvermietung. Passiert ja nicht jedes Jahr, dass ich bei den FeWo´s so hohe Renovierungs- und Neuanschaffungskosten habe wie 2018.
Aha, was ich wissen wollte, weiß ich nun: in Deutschland zahlt man keine höheren Steuern bei der Kurzzeitvermietung. Das ist wieder so ein Schachzug vom spanischen Staat um auch ein Stück vom airbnb-Kuchen zu erhalten.
(Wir sollten hier ganz leise flüstern, damit die anderen Länder sich nicht ein Beispiel an Spanien nehmen.)