Hallo zusammen;
Wir bewohnen ein ziemlich verschachteltes Fachwerkhaus und bieten nun nach einem Teilumbau eine Unterkunft an. Derzeit deklariert als Privatzimmer.
Nun handelt es sich aber um einen Kleinen Wohn/Schlafraum (14qm), eine eigene Küche (3qm) sowie eine eigene Toilette mit Waschgelegenheit (3qm).
Das alles im Erdgeschoss neben der haustür, man gelangt erst ins Abschließbare Zimmer, von da aus dann in Küche und Toilettte. Also ein Abgeschlossener Bereich. Wenn man von der Dusch/ Badegelegenheit absieht, eigentlich eine ganze Unterkunft.
Weiterhin befindet sich- ebenfalls im Erdgeschoss- unser Panoramabad/ WC, welches dem Gast während des Aufenthalts zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Wir selbst haben ein komplettes Eigenes Bad in der oberen Etage.
Im EG befindet sich lediglich noch unsere Küche, an dieser muss man allerdings auf dem Weg ins "Große" Bad vorbei, sowie auch an der Treppe zum OG, wo es KEINE Zwischentür gibt......
Nun meine Frage- Ist dies das ggf. als "Ganze Unterkunft" deklarierbar? Bezw. was sind die Voraussetzungen für die Ganze Unterkunft?
Freue mich auf Info. Gruss aus Hessen, Micha