@Fabian595 auf 4 langen Seiten haben hier verschiedene Gastgeber mitgeteilt, dass sie im Falle eines Falles die Unterkunft des Gastes betreten würden, bzw. es auch schon getan haben.
Bisher hatte sich noch keiner von den Gästen beschwert und kein Gastgeber mußte diesbezüglich Erfahrungen mit der Polizei oder einem Gericht machen.
Eine Hilfestellung um nicht tausende Euros in einen Rechtsstreit zu investieren?
Da mußte selbst mein Schwager breit grinsen. (Er war Richter beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.)
Bei einem Rechtsstreit müsste der Gast zunächst in Vorkasse treten und dann den Beweis erbringen dass ihm der Gastgeber beim Betreten der Unterkunft die Mona Lisa entwendet habe. Mit 99,99% Wahrscheinlichkeit würde das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder groben Unfugs eingestellt werden und der Kläger würde auf seinen Kosten sitzen bleiben.