Hallo Airbnb-Gastgeber,
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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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Liebe Community,
ich vermiete manchmal meine Couch über airbnb. Meist sind die Gäste nur nachts da, weil sie ja tagsüber die Stadt besichtigen wollen. Heute jedoch blieben die Gäste den ganzen Tag in der Wohnung. Als ich von der Arbeit kam, roch die ganze Wohnung nach Rauch. Die beiden hatten Aufbackbrötchen für 10 Minuten in die Mikrowelle getan... Die ganze Wohnung muss voller Rauch gewesen sein, und der Rauchmelder ging an. Die Mikrowelle ist hin. Die Gäste haben sofort gesagt, dass sie sie bezahlen werden.
Ich ärgere mich sehr darüber, dass die Gäste mich nicht sofort informiert haben. Aber das kann man nicht mehr ändern.
Viel schlimmer ist, dass die Wohnung immer noch ganz furchtbar stinkt. Es muss schon ca 12 Stunden her sein aber ich habe immer noch Kopfschmerzen wegen dem Rauchgeruch.
Nun meine Fragen, auf die ihr vielleicht Antworten habt:
- Soll ich das, wie von den Gästen gewünscht, direkt mit denen klären (Geld für die Mikrowelle annehmen) oder soll ich das auf jeden Fall über airbnb regeln?
- Was mache ich mit dem Rauchgeruch? Ich fühle mich grad sehr unwohl in meiner Wohnung. Es ist sicher nicht gesundheitsschädlich, aber richtig störend. Kann ich dafür auch einen Schadenersatz einfordern?
Liebe Grüße,
Julia
Zunächst sollte der Gast seine eigene Privathaftpflichtversicherung einschalten.
Wenn der Gast anbietet, die Mikrowelle direkt zu ersetzen, ist das der Goldene Weg. Ich würde dennoch Fotos zur Beweissicherung machen, und den ganzen Verlauf im Airbnb-Kommunikationssystem festhalten.
Schlucke den Ärger runter, Schäden passieren im Leben.
Und wenn du das Geld nicht sofort bekommst, musst du innerhalb einer kurzen Frist Airbnb einschalten:
https://www.airbnb.de/help/article/264/what-do-i-do-if-my-guest-breaks-something-in-my-place
@Julia760, google einmal Brandgeruch entfernen, da gibt es einige gute Tipps. Viel Glück und ich hoffe, dass alles gut ausgeht und der Gast den Schaden ersetzt.
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Hallo @Till-and-Jutta0 ,
es besteht weitverbreitet die irrige Meinung, daß Haftpflichtversicherungen der Gäste Schäden am Eigentum von Gastgebern bezahlen. Das stimmt leider nicht.
Nach den Allgemeinen HaftpflichtVersicherungsbedingungen (AHB) des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft sind solche Schäden nämlich ausgeschlossen:
In § 4 steht:
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf:
6. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen,
a) die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch
verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind und alle sich daraus ergeben den Vermögensschäden
Wären Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen haftpflichtversichert, dann dürfte folgender Schaden häufig vorkommen:
Erkan hat einen 5er BMW, tiefergelegt mit Breitreifen und Motortuning. Leider hat das Auto eine Beule am Kotflügel vorne rechts. Jetzt verleiht oder vermietet er das Auto an einen „Kollegen“, der fährt vorne rechts an einen Baum und seine Haftpflichtversicherung zahlt dann den Schaden. Das wäre easy, nicht wahr?
Wir hatten mal folgenden Fall: Mein Mann hatte einen Radlader gemietet. Dieser Radlader rollte aus dem Stand auf dem abschüssigen Gelände des Grundstücks los und stürzte die Böschung runter. Schaden: 3700 Euro. Die Nachfrage bei der Haftpflichtversicherung ergab, daß dieser Schaden nicht versichert ist, da die Maschiene geliehen war. Der Versicherungsvertreter hat dann erzählt, daß Schäden an gemieteten Sachen nur dann versichert sind, wenn der Versicherungsnehmer in seiner Police dieses Risiko aufgrund einer Sondervereinbahrung hat aufnehmen lassen. Das dürften maximal 1% aller Versicherungsverträge sein.
Um die Geschichte mit dem Radlader fertig zu erzählen: Mein Mann hatte beim Abstellen des Radladers die Handbremse angezogen, was man auch im liegenden Fahrzeug sehen konnte. Der Radlader hätte also niemals von alleine losrollen dürfen. Also haben wir ein Gutachten über die Bremse machen lassen. Ergebnis: Handbremse ohne Funktion, Fußbremse ohne Funktion. Trotzdem hat die Verleihfirma die 3700 Euro eingeklagt und ein Gegengutachten erstellen lassen. Gutachter: Der Sohn des Eigentümers! Nach diesem Gutachten funktionierten die Bremsen. Leider hat sich im Prozeß herausgestellt, daß das Gegengutachten nicht über die verunfallte Maschine erstellt wurde, sondern über eine der 5 typgleichen Maschinen die auf dem Betriebshof herumstanden. Das ist Prozeßbetrug. Die Gegenseite hat dann die Klage zurückgezogen und jede MengeÄrger bekommen. Insbesondere da der Gutachter vereidigter Sachverständiger für Baumaschinen bei der IHK Regensburg war, und da macht sich Prozeßbetrug nicht so gut. Erstaunlich, zu welchen Mitteln machen Leute greifen.
Also, liebe Kollegen, von der Haftpflichtversicherung Eurer Mieter ist in der Regel nichts zu holen, wenn die etwas kaputt machen.
Ah, danke für die Info, @Ute42!
[Hat zwar mit dem Fall hier nichts zu tun, die Fundstelle wollte ich euch trotzdem nicht vorenthalten. Sie beschreibt, wann die PHV bei Fahrzeugen eingreift: https://privathaftpflicht.net/geltungsbereich-privathaftpflichtversicherung/ausschluesse/haftpflicht... Das war mir nämlich noch nie so recht klar.]
Hallo ihr Lieben,
Ich werde es dann erstmal mit dem Gast klären. Am besten über die airbnb App.
Vielen Dank euch allen!
Mietsachschäden sind wohl eine Option bei der PHV. Ich würde das seitens des Gastes prüfen lassen, ob sie eingeschlossen sind.
www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflicht/mietsachschaeden/
@Julia760 ... am Ende kann man wohl froh sein, dass die Gäste zumindest die Mikrowelle bezahlen und nicht gar noch Schadenersatz fordern, da ja keine Bedienungsanleitung für das Gerät in den 97 gängisten Sprachen vorlag...