Bericht: 1. Konstanzer Gastgebertreffen am 12. März 2019
Mit dem Constanzer Wirtshaus hatten wir die richtige Wahl als Ort für unser erstes Gastgeber-Treffen in Konstanz am 12. März 2019 getroffen: traumhafte Lage in historischem Gebäude, mit sehr guter Küche und hervorragendem Service – dem Wirt vielen Dank für die Überlassung des Nebenraumes!
Zwölf Airbnb-Gastgeber fanden sich ein, dabei auch Vertreter aus dem Kanton Thurgau, Bodensee-Anrainer und aus dem Schwarzwald.
Da dies für viele der Erstkontakt mit dem Homesharing Club Baden-Württemberg war, stellte Till diesen vor und erläuterte die Zielgruppe, seine Entstehungsgeschichte und die heutige Struktur, sowie seine Bedeutung für die privaten Gastgeber.
In der Vorstellungsrunde besprachen wir auch gleich die brennendsten Fragen und sammelten Themen-Schwerpunkte für die nächsten Termine. Interessant zu hören war auch die positive Erfahrung der Gastgeber, dass über Airbnb – im Gegensatz zum lokalen Tourismusverband – viel häufiger internationale Gäste kommen, und dies als sehr angenehm empfunden wird.
Anhand der uns dankenswerterweise von Airbnb überlassenen „Zahlen & Fakten zu Airbnb in Konstanz“ (Stand 1.1.2018) stellte Jan klar, dass es lediglich ca. 220 Ganze Unterkünfte gibt, welche gelegentlich als Ferienwohnung vermietet werden, und dies zum Großteil als einzige Unterkunft von privaten Gastgebern. Diese Zahl ist sogar rückläufig. Und während 13.000 Mal Airbnb-Gäste nach Konstanz reisten, sind sogar 16.900 Konstanzer über Airbnb verreist.
Beim Thema „Legales Gastgeben“ wird man hauptsächlich mit dem Wohnraum-Zweckentfremdungsverbot konfrontiert, das in Konstanz im Dezember 2017 in Kraft trat, und dessen Ausweitung auf das Umland befürchtet wird.
Mit Unverständnis muss man in § 11 Abs. 2 die explizite Einschränkung des im Grundgesetz Art. 13 garantierten Grundrechtes der Unverletzlichkeit der Wohnung zur Kenntnis nehmen, das den Behörden zu Überwachungszwecken ermöglicht, die Wohnungen und Wohnräume zur angemessenen Tageszeit zu betreten (§ 11 Abs. 1 der Satzung der Stadt Konstanz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum).
Infolge dessen wurden in Konstanz bislang 280 Strafverfahren eröffnet [Südkurier 13.10.18]. Allgemein wird befürchtet, dass für private Gastgeber traditionelle Erwerbsquellen in der touristischen Bodenseeregion verloren gehen.
Die FGL möchte sogar ein für alle öffentlich einsehbares Register von Ferienwohnungen schaffen, angeblich um Transparenz zu schaffen. Datenschutzrechtliche Belange werden dabei nicht berücksichtigt.
Beim nächsten Konstanzer Gastgeber-Treffen am 7. Mai 2019 werden wir uns deshalb verstärkt mit dem Thema „Wohnraum-Zweckentfremdung“ auseinander setzen und eine Strategie entwickeln. Möglicherweise kommt uns dabei die Vorarbeit zugute, welche bereits in Stuttgart geleistet wurde. Ein neu geschaffener Strategiekreis möchte sich per Whatsapp-Gruppe organisieren, um bis dahin schon einen Vorschlag präsentieren zu können.
Themen für weitere Treffen werden sein: Zahlungsabwicklung / Kaution, Airbnb öffnet sich Hotels, Frühstück / Gewerbe, Abgrenzung Beherbergung / Vermietung, Profilbilder von Gästen, DTV-Zertifizierung, Whatsapp als Kommunikations- und Organisationsmittel.
Herzlichen Dank an alle Teilnehmer für den engagierten Abend – und bis zum nächsten Mal!
Weiterführende Links:
Wohnraumzweckentfremdung Konstanz
„Wenn fünf Nächte 1200 Euro kosten: In Konstanz wird in mehr als 280 Fällen ermittelt, weil Wohnungen unrechtmäßig als Feriendomizil genutzt werden“ im Südkurier
[Danke an Rainer für diese Quelle]
Satzung
Antrag der FGL zur Schaffung eines frei zugänglichen Ferienwohnungsregisters