Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unser...
Letzte Antwort
Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
Letzte Antwort
In Orten mit "Kurtaxe" (Tourismusabgabe, City-Tax ...) ist kontaktloser Check-In schwierig. Häufig ist der Gastgeber dazu verpflichtet, die Daten für die Abrechung der Kurtaxe für die Gemeinde zu erfassen und die Kurtaxe zu kassieren. Wer von Euch damit belastet ist, sollte die Gemeinde / Tourismus-Service / Tourismusamt / DMO auf die Softwarelösung WELCMpass aufmerksam machen.
Damit ist die Abwicklung der Kurtaxe so, wie man es sich eigentlich vorstellt. Der Gast bucht und zahlt seine Kurkarte über Web oder App direkt bei der Gemeinde. Nebenbei wird dann auch gleich der Meldeschein gemacht, den wir Gastgeber gemäß Meldegesetz ausfüllen lassen und archivieren müssen. Damit ist rechtskonform der kontaktlose Check-In möglich (wenn man das möchte oder nicht persönlich am Ort ist). Und wer mehr als 8 Betten hat und daher die monatliche Übernachtungsstatistik machen muss, findet bei WELCMpass das entsprechende Feature.
WELCMpass optimiert die Prozesse bei uns Vermietern. Für Software ist das leider nicht selbstverständlich. Auch bei der Tourismusinformation / Tourismusamt wird Arbeit eingespart. Der ganze Vorgang der Abrechnung, Rechnungsversand, Ablage fällt weg. Gleichzeitig wird die Datenqualität der Gäste besser als wichtige Grundlage für das Destinationmanagement.
Mehr Informationen gibt es bei https://welcmpass.info
Hallo @Helge0 , danke für die Information.
Darf ich fragen, ob du hier einen persönlichen Erfahrungsbericht schreiben wolltest – oder stehst du in irgendeinem Zusammen mit dem Anbieter?
Der Transparenz und Vollständigkeit halber wäre dies gut zu wissen.
Die Software wird bei uns im Ort gerade eingeführt. Ich warte seit ein paar Jahren darauf, dass endlich jemand dieses Produkt entwickelt. Siehe zum Thema auch z.B. dieses Posting (falls externe urls nicht gefiltert werden): https://gutes-von-morgen.de/blog/meldeschein-online/2018/02/08/
Eine weitere Verbindung zu dem Anbieter habe ich ansonsten zur Zeit nicht.
Hat jemand eine Möglichkeit gefunden die Kurtaxe richtig umzusetzen mit Meldeschein beim kontaktlosen Checkin?
in welcher Gemeinde bis du ansässig? Ich sehe gar kein Inserat in Deinem Profil.
Meine Gemeinde arbeitet mit "WinTOP IT-Service - OnlineMeldeschein" (www.emeldeschein.de).
Ich denke, dass jede Gemeinde mit Kurtaxe ein entsprechendes Portal hat, um die Meldedaten zu erfassen und gleichzeitig auch den Kurbeitrag abzurechnen.
Die Erfassung der Meldedaten beim kontaktlosen Check-In stelle ich mir schwierig vor:
1) Meldezettel auslegen und ausfüllen lassen, Daten anschließend ins Portal eingeben, aber was passiert, wenn der Gast abreist ohne den Zettel ausgefüllt zu haben?
2) Meldedaten vom Gast vorab erfragen und anschließend ins Portal eingeben, aber wer kontrolliert, wer tatsächlich eincheckt? Es könnten andere Personen einchecken als die, die gebucht haben, oder es könnten mehr Gäste einchecken als angemeldet wurden.
3) Theoretisch könnten meine Gäste ihre Daten vorab selbst ins Meldeportal meiner Gemeinde eingeben, wenn ich den Link bereitstellen würde. Mache ich aber nicht, da laut Bundesmeldegesetz der Gastgeber verpflichtet ist, die persönlichen Daten auf dem Meldeschein mit dem Ausweisdokument abzugleichen, außerdem möchte ich gerne selbst wissen und Kontrolle darüber haben , wer bei mir eincheckt.
Theoretisch wäre ein kontaktloser Check-In möglich, auch mit Ausfüllen vorab oder beim Check-In, aber dann müsste jemand im Anschluss bei den Gästen vorbei schauen um die Ausweise zu kontrollieren. Das würde sich für mich komisch anfühlen, dann mache ich es lieber gleich beim persönlichen Check-In.
@Ralf5 schrieb:3) Theoretisch könnten meine Gäste ihre Daten vorab selbst ins Meldeportal meiner Gemeinde eingeben, wenn ich den Link bereitstellen würde. Mache ich aber nicht, da laut Bundesmeldegesetz der Gastgeber verpflichtet ist, die persönlichen Daten auf dem Meldeschein mit dem Ausweisdokument abzugleichen, außerdem möchte ich gerne selbst wissen und Kontrolle darüber haben , wer bei mir eincheckt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__29.html
Das ist die entsprechende Vorschrift im Bundesmeldegesetz, es geht in §30 noch etwas weiter. In §29 Absatz 5 steht, dass die Unterschrift auf dem Meldeschein auch durch eine kartengebundene Zahlung ersetzt werden kann oder zur Identifikation eine eID-Karte verwendet wird. Du musst also eindeutig nicht den Ausweis der Gäste mit den Daten abgleichen, wenn ein entsprechendes System verwendet wird.
Wenn Du mehrere Unterkünfte hast, wirst Du dankbar sein für einen Softwareanbieter, der den Prozess in Selbstbedienung umsetzt. Ich habe im Eingangsposting eine Lösung vorgestellt. Wir haben jetzt die zweite Saison damit abgeschlossen.
Mein Fazit:
Freundliche Grüße von der Ostsee
Helge
Interessant: Anscheinend wird hier von der neuen Experimentierklausel (§ 29 Abs. 5 S. 2 BMG) Gebrauch gemacht, siehe auch die Meldeschein-FAQ des DTV. In der Regel setzt dies aber eine eID-Karte oder eine kartengebundene Zahlung (direkt beim Gastgeber – nicht bei Airbnb) voraus. Plus die Sicherstellung, dass auch tatsächlich der gemeldete Gast eincheckt (z.B. durch Karten- oder Ausweisleser). Die Hürde ist also sehr hoch.
Die FAQ sagt dazu auch:
Ist die Neuregelung das Ende des Papiermeldescheins?
Die hohen Anforderungen an das Authentifizierungsverfahren stellen gerade kleinere Beherbergungsstätten bei der Umsetzung vor Probleme. Das Ende des Papiermeldescheins ist deshalb noch nicht absehbar. Er bleibt ausdrücklich auch weiterhin zulässig. Einen Zwang zur Nutzung der neuen Verfahren gibt es nicht. Stimmt der Gast der elektronischen Erhebung seiner Daten nicht zu, bleibt nur die Variante des Papiermeldescheins.
Heißt: Der Papiermeldeschein muss in jedem Fall als Alternative vorgehalten werden; somit kann auch die Anwesenheit vor Ort beim Check-in nicht bedingungslos entfallen.
Vgl. auch Mythos: Das geht heute doch alles digital.
@Till-and-Jutta0 schrieb:Interessant: Anscheinend wird hier von der neuen Experimentierklausel (§ 29 Abs. 5 S. 2 BMG) Gebrauch gemacht, siehe auch die Meldeschein-FAQ des DTV. In der Regel setzt dies aber eine eID-Karte oder eine kartengebundene Zahlung (direkt beim Gastgeber – nicht bei Airbnb) voraus. Plus die Sicherstellung, dass auch tatsächlich der gemeldete Gast eincheckt (z.B. durch Karten- oder Ausweisleser). Die Hürde ist also sehr hoch.
Bei der Rechtsfindung hilft häufig der Blick ins Gesetz. 😉 Soll heißen: DTV hat das Gesetz nicht richtig zitiert. Die drei Punkte sind nicht wie dargestellt mit "und" verknüpft sondern deutlich mit "oder" verknüft. Somit braucht man nicht den ganzen Kram wie eID sondern es reicht eine Kredit- oder EC-Karte als Identitätsnachweis. Damit lässt sich laut Gesetz die Unterschrift ersetzen. Es muss dafür kein Geld fließen, die Eingabe und Überprüfung der Kartennummer reicht aus.
In Verbindung mit Kurtaxe gibt es rein digital, ohne Papiermeldeschein zur Zeit nur die bereits vorgestelte Lösung WELCMpass, reine Meldescheinlösungen gibt es von verschiedenen Anbietern.
Falls hier jemand von @Airbnb mitliest: alle Gastgeber in mindestens DACH und auch woanders müssen persönliche Daten der Gäste vorhalten (Meldeschein). Wie schön wäre es, wenn Airbnb dafür ein Feature entwickeln könnte ...
@Helge0 ,
was würde es nutzten, wenn Airbnb hier ein Feature entwickelt, aber jede Gemeinde eine andere Melde-Software benutzt, die dann nicht mit dem neuen Feature verknüpft ist.
Es gibt bereits Kommunen und Gemeinden, die ein Abkommen mit Airbnb haben, d.h. die Kurtaxe wird über die Preiseinstellungen bereits im Inserat hinterlegt und dann von Airbnb an die Gemeinde abgeführt. Hier im CC wurde bereits darüber berichtet, ich meine mich erinnern zu können, dass dies hauptsächlich Gemeinden in der Schweiz betrifft.
Allerdings kommt es hier regelmäßig zu Fehl-Berechnungen, und zwar immer dann, wenn für gewisse Personengruppen nicht der Standard-Satz der Kurtaxe zur Anwendung kommt, sondern ein ermäßigter Satz (beispielsweise für Kinder, Fortbildungsteilnehmer, Jugendgruppen, Menschen mit Behinderung, o.ä.), weil Airbnb nur ein einziges Preisfeld hierfür bereit stellt.
Natürlich wäre es vorteilhaft, wenn alles automatisiert ablaufen würde, aber solange jede Gemeinde hier ihr eigenes Süppchen kocht, sehe ich dies noch nicht wirklich in naher Zukunft. Ich habe vor einiger Zeit etliche Gemeinde-Satzungen und Kurbeitrags-Verordnungen durchforsten und bin auf sehr viele Abweichungen gestoßen:
Mal gilt der Satz für Erwachsene bereits ab dem 15. Lebensjahr, mal erst ab dem 17. Jahr, mal zahlen Kinder bis zum Erwachsenenalter generell einen verminderten Satz, bei anderen Gemeinden ist dies altermäßig nochmals in mehrere Gruppen unterteilt. Bei manchen Gemeinden zahlen Familienangehörige je nach Verwandtschaftsgrad nichts oder einen ermäßigten Satz, oder für Geschäftsreisende gibt es in manchen Gemeinden einen ermäßigten Satz und in anderen gibt es hier keine Ausnahme, etc.
Du musst unterscheiden zwischen Kurtaxe und Meldeschein. Ich halte es nicht für sinnvoll, die Kurtaxe direkt über Aribnb abführen zu lassen. Die Berechnung ist nicht standardisiert, die möglichen Fehler hast Du schon angeführt.
Es gibt zahlreiche Gemeinden, die keine Kurtaxe haben. Meldeschein ist trotzdem notwendig, in Deutschland nach dem Bundesmeldegesetz, wie oben dargestellt.
Ich meinte ein Feature für den Meldeschein in Airbnb zu integrieren. Da geht es darum, dass jede anreisende Person mit den persönlichen Daten erfasst wird und der Host auf die Daten Zugriff hat.
@Helge0, wer überprüft ob dann die angegebenen Daten stimmen? Da müsste jeder auch die entsprechenden Dokumente hochladen. Das werden viele Gäste ablehnen.
Wenn Du willst, kannst Du Dir bei der Anreise Ausweise vorlegen lassen. Da ist kein Unterschied zum derzeitigen Weg. Oder verstehe ich Dich falsch?
@Helge0, wenn ich mich so an einige postings hier erinnere, sei es doch die Verpflichtung des Gastgebers sich davon zu überzeugen dass die angegebenen Daten stimmen. Abgesehen davon dass ich selbst auch sehr selten als Gast eine Meldebestätigung vorgelegt bekam. Das scheinen sehr viele noch sehr locker zu sehen.
Aber seien wir uns ganz ehrlich. Ob die angegebene Wohnadresse wirklicht stimmt kann trotzdem nicht überprüft werden. Bei uns z.B. steht sie auf keinem Ausweisdokument.