@Peter428 Hui - wie spannend! Deine ersten Gäste - herzlichen Glückwunsch! Auf Deine Frage gibt es keine pauschale Antwort. Überleg Dir doch einfach, was Du Dir als Gast wünschen würdest.
Das Frühstück ist ein sehr, sehr heikles Thema, weil es rechtliche Auswirkungen hat. Über Hygienevorschriften bishin zur Gewerblichkeit. Andererseits hast Du es jetzt in Deinem Inserat so angeboten. Das musst Du Dir für die Zukunft genauer überlegen, ob Dir der Aufwand es wert ist. Wenn Du eh in der Wohnung wohnst, können Gäste vielleicht Öl, Essig, Salz etc. mitbenutzen, aber wenn Du ihnen ein Frühstück zubereitest, solltest Du das mit dem Gewerbeamt abklären.
Im Übrigen fehlt auch noch eine Kaution in Deinem Inserat. Wohnst Du jetzt eigentlich selbst in der Wohnung und Gäste nutzen sie während Deiner Abwesenheit? Vielleicht solltest Du noch ein bisschen an der Beschreibung schrauben.
Ganz wichtig: Leg Dir schon mal den Meldeschein bereit, damit Du nicht vergißt, ihn auszufüllen.