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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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Am 1.8.2021 tritt die neue Corona-Einreise-VO in Kraft. Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: Dazu zählt die Impfung, der Nachweis als Genesene/r oder eben ein negatives Testergebnis. Und zwar jetzt auf allen Einreisewegen nach Deutschland, also auch z.B. per PKW, nicht nur mit dem Flugzeug. Bei internationalen Flügen möchte die Airline den Nachweis bereits vor dem Start, in Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. PKWs werden stichprobenweise kontrolliert, und die Gesundheitsämter sollen 20% der digitalen Einreiseanmeldungen überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 €.
Wer also nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen Testnachweis: Antigen-Schnelltest durch Fachpersonal (max. 48 Std. alt) oder PCR-Labortest (max. 72 Std. alt). Diese sind im Ausland in der Regel kostenpflichtig. Der Testnachweis muss auf Papier oder digital sein (ein per abfotografierter Nachweis genügt nicht).
Für Kinder unter 12 Jahren entfällt die Nachweispflicht.
Risikogebiete
Auch die Kategorisierung der Risikogebiete ändert sich ab 1.8.2021:
Die Kategorie Einfaches Risikogebiet (bisher z.B. Italien) entfällt.
Die vorgenannten Pflichten gelten bei Einreise aus Sonstigen Gebieten, derzeit also z.B. aus Italien oder USA.
Einreisende aus Hochrisikogebieten (derzeit z.B. Niederlande oder Südafrika) müssen 10 Tage in Quarantäne. Mit Impf- oder Genesenen-Nachweis kann diese ab dem 1. Tag verkürzt werden, mit negativem Test-Nachweis ab dem 5. Tag. Der Impf- oder Genesenen-Nachweis kann auch schon vor Einreise erbracht werden (siehe Einreiseanmeldung) Für Kinder unter 12 endet die Quarantäne automatisch nach 5 Tagen.
Einreisende aus Virusvariantengebieten (derzeit z.B. Brasilien) müssen 14 Tage in Quarantäne (keine Verkürzung möglich, auch nicht für Kinder). Außerdem darf der Antigen-Schnelltest bei Einreise max. 24 Std. alt sein (beim PCT-Test bleibt es bei 72 Std.).
Digitale Einreiseanmeldung
Einreisende aus Risikogebieten müssen außerdem grundsätzlich vorher die digitale Einreiseanmeldung durchführen www.einreiseanmeldung.de
Welche praktischen Folgen hat das im Wesentlichen?
Kommunikation
Weist eure Gäste auf diese Pflichten hin. Falls eure Unterkunft keine Quarantäne ermöglicht, nehmt das in die Hausregeln und in die Inseratsbeschreibung auf. Erfragt von den Gästen, wo sie sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise aufgehalten haben. Und erfragt, inwiefern bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist.
Da sich die Regeln und die Einteilung in die Risikogebiete zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und der Anreise ändern können, weist die Gäste auch auf das Risiko hin, dass sie ggf. nicht einchecken dürfen.
Zum Vorteil der Gastgebenden sind die Vorschriften diesmal nicht als Beherbergungsverbot formuliert, sondern als Pflichten für die Reisenden.
Links
Kurzübersicht: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_Reise/C...
Die komplette VO zum Nachlesen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreis...
Liste der Risikogebiete nach RKI: www.rki.de/risikogebiete
Einreise-Infos in anderen Sprachen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/einreise-sms-sprachen.html
[Nur Erfahrungsaustausch, keine Rechtsberatung – keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben]
Die App : "Darf ich das " hat nicht nur für deine Region aktuelle Informationen, sondern jetzt auch für den europäischen Bereich
Dass die Polizei die Einreise-VO ernst nimmt, zeigt folgende E-Mail, welche ein aus Spanien eingereistes Gastkind zugeschickt bekam [Auszug]:
Sie sind in den letzten Tagen mit Ihrer Familie aus einem Risikogebiet nach Deutschland eingereist, das zum Zeitpunkt Ihrer Einreise als Hochinzidenzgebiet eingestuft war und haben sich daher online registriert. Ihre digitale Einreiseanmeldung wurde uns als zuständige Ortspolizeibehörde übermittelt.
Nach der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet in die Bundesrepublik Deutschland gilt gem. der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) folgender Grundsatz:
Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigem Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet war oder noch ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf dem direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben, und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach der Einreise ständig dort abzusondern (§ 4 CoronaEinreiseV).
Grundsätzlich kann die häusliche Quarantäne frühestens am 5. Tag nach der Einreise durch eine sog. „Freitestung“ beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis (Testung ab dem 5. Tag nach der Einreise möglich) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt (§ 4 Abs. 2 CoronaEinreiseV).
Sie sind auch in diesem Fall erst von der Pflicht zur Absonderung (Quarantäne) befreit, wenn Sie den Testnachweis der zuständigen Behörde […] -z.B. durch Übersendung per Mail- übermittelt haben.
Während Sie unter häuslicher Quarantäne stehen, ist es Ihnen nicht gestattet Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. Die Häuslichkeit darf lediglich auf direktem Weg ohne unterwegs halt verlassen werden, um zur Testörtlichkeit zu fahren oder dringende ärztliche Behandlungen wahrzunehmen.
Gemäß den aktuell gültigen CoronaEinreiseV müssen Sie grundsätzlich nachfolgende Vorgaben erfüllen:
Bitte übersenden Sie uns zeitnah, spätestens jedoch bis zum […] den Corona-Einreisetest, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis und geben uns Bescheid, ob Sie sich in häuslicher Quarantäne befinden bzw. ob Sie sich bereits „freigetestet“ haben bzw. werden oder unter eine Ausnahmeregelung der CoronaEinreiseV fallen.
Sollten Sie sich nicht in Quarantäne befinden und bereits freigetestet haben, senden Sie uns bitte beide Testungen zu.
Weisen Sie einen Ausnahmetatbestand glaubhaft unter Beifügung entsprechender Unterlagen (z.B. Meldebescheinigungen, Ausweiskopien der besuchten Personen, Tankrechnungen, Bescheinigung für Paarbeziehungen etc.) nach und senden Sie uns die erforderlichen Bescheinigungen sowie das negative Testergebnis zu.
Als Nachweis genügt uns eine Übermittlung per Mail.
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Anmerkung: Das war noch VOR Inkrafttreten der strengeren Regelung.
Hallo, alle zusammen! Dankeschön für Info, aber ich habe trotzdem nicht verstanden, ob darf ich ohne einen Test und die Impfungen die Gäste annehmen?
@Olga414 Das hängt davon ab, wo deine Unterkunft liegt, und woher deine Gäste anreisen. Und bei Kindern ist es nochmal anders.
Wir brauchen mehr Details, um dir helfen zu können.
Heute gilt fuer Vera und mich die offizielle Impfbestaetigung 🙂
Und wenn ich recht informiert bin, duerfen wir auch Kurztrips nach Frankreich und Luxenburg ohne Quarantaene machen.
Anders sieht wa mit unserem Sohn aus, der gerade fuer 4 Wochen nach Brasilien gereist ist,
mal sehn, welche Regeln in 4 Wochen gelten.