#User #Data #Datenschutz #Berlin

Shahzeb0
Level 2
Berlin, Germany

#User #Data #Datenschutz #Berlin

Hallöchen liebe Community,

 

ein Kollege hat Ärger mit dem #Zweckentfremdungsgesetz bekommen:

 

Über ihn wurden Daten von Seiten des Amtes erhoben. Kann es sein, dass Airbnb #private #Daten in Berlin der Stadt zuspielt?

 

Hat jmd schon #Erfahrung mit Airbnb & #Datenschutz gemacht? Was sind die #Rechte der #User? Wird das gesamte #Nutzerprofil weiter gegeben oder nur die angefragte Adresse?

 

Wird dabei gleich der ganze Block bedacht oder welche #Anforderungen müssen erfüllt sein, um die #Grenze zur #Privatsphäre zu plätten? 

 

lg

S

 

19 Antworten 19
Angelina0
Level 10
FÜ, Germany

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Hallo, @Shahzeb0, wenn ihr dem Amt ein wenig Aerger bereiten wollt,

koennt ihr Euren Anspruch auf #Datenauskunft fordern laut #Landesdatenschutzgesetz.

Dann ist das Amt verpflichtet, Euch die Herkunft der Daten zu nennen, welche Daten es

sind und an wen diese weitergeleitet wurden.

Das koennt ihr auch bei Airbnb machen, wird aber wohl nicht so vorteilhaft fuer Euch sein,

es sei denn ihr wollt Airbnb nicht mehr als Partner.

 

Ich verfasse in solcehn Faellen ein Schreiben aehniich wie folgt:

 

"
An: Euer gegnerisches Amt


Gemaess Bundesdateschatzgesetz bzw. Landesdatenschutzgesetzen
( Recht auf Selbstauskunft P 19 und 34 BDSG gemaess Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung ) fordere ich Auskunft:

- welche Daten ueber mich bei Ihnen gespeichert werden

- wann und wohin diese weitergeleitet wurden

Ich fordere auch unverzuegliche Loeschung der Daten und schriftliche
Bestaetigung der Loeschung an meine bekannte Anschrift:

Eure Anschrift

Ohne Gruss

Datum
"

 

Wenn sie antworten (unwahrscheinlich) innerhalb von 4 Wochen mache ich ein 2. Schreiben:

 

"An: Eure Behoerde


Am datum hatte ich Sie aufgefordert, mir gemaess
Bundes/Landesdatenschutzgesetz mitzuteilen,
   - welche Daten bei ihm und dem AG ueber mich und warum gespeichert
     sind
   - woher diese kommen
   - wohin diese weitergeleitet wurden
   - unverzuegliche Loeschung der Daten und schriftliche
     Bestaetigung der Loeschung an meine Hausanschrift:
ANSCHRIFT


Sie sind rechtswidrig dieser Anordnung nicht nachgekommen,
ich habe keinerlei Auskunft erhalten.

Ich verurteile das rechtswidrige Verhalten (Verstoss gegen Datenschutz-
gesetz!!!) auf das schaerfste und weise
darauf hin, dass Verstoesse gegen das Datenschutzgesetz und
unkomplette Beantwortungen Bussgeld-Zahlungen bis zu 50000 EUR als
Folge haben koennen.

Ich erstatte zudem Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie,
da Sie offensichtlich sittlich und moralisch nicht in der Lage ist,
seinen verantwortungsvollen Beruf ordentlich auszuueben.
Oder wie laesst sich sein rechtswidriges Verhalten sonst deuten?


Ich fordere nochmals nachdruecklich den Vollzug der Auskunftspflicht
an mich !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!




Ich will auch genau wissen, wo in welchen Datenbanken und Backups/
Archiven meine Daten kopiert wurden und fordere Loeschung saemtlicher
Daten von mir und schriftliche Bestaetigung an mich ueber Vollzug der
Loeschung.


Nach der in PP 3 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz festgelegten
Definition sind personenbezogene Daten Einzelangaben ueber
persoenliche oder sachliche Verhaeltnisse einer bestimmten oder
bestimmbaren natuerlichen Person. Der Begriff ist ausserordentlich
weit und umfasst alle Informationen,
die sich auf eine bestimmte Person beziehen und ueber diese Person
etwas aussagen. Demzufolge fasst der gesamte postalische und
elektronische Schriftverkehr ebenso unter den Begriff wie Cookies,
soweit sie nicht pseudonymisiert sind.
Dateibezeichnungen koennen auch ein personenbezogenes Datum darstellen,
wenn sich aus den Aufnahmekriterien Rueckschluesse auf die Person
ziehen lassen. Der Auskunftsanspruch des Einzelnen bezieht sich
auf die zu seiner Person gespeicherten Daten, einschliesslich der Angabe,
woher sie stammen und an wen sie weitergegeben werden sowie den Zweck der
Speicherung. Angaben, auf welchen Rechnern und Sicherungskopien Daten
gespeichert sind, fallen nicht darunter.



In Artikel 2 Ziffer a der Richtlinie 95/46/EG des Europaeischen Parlaments
und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natuerlicher Personen bei
der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr
heisst es:
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten"
alle Informationen ueber eine bestimmte oder bestimmbare natuerliche Person
("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen,
die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere
durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren
spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen,
psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identitaer sind;

Nach der gesetzlichen Definition (P 3 Abs. 1 BDSG) sind personenbezogene
Daten "Einzelangaben ueber persoenliche oder sachliche Verhaeltnisse einer
bestimmten oder bestimmbaren natuerlichen Person (Betroffener)".
Damit sind alle Informationen umfasst, die ueber Person etwas aussagen.
Diese Informationen muss sich nicht zwingend auf eine bestimmte Person
beziehen (wie bspw. beim Namen oder einem Foto des Betroffenen),
ausreichend ist vielmehr, dass zu der jeweiligen Person ein Bezug
hergestellt werden kann. So koennen - zumindest bei eintsprechendem
Zusatzwissen - auch Telefonnummer, Matrikelnummern,
Sozialversicherungsnummern, persoenlichch zugeteilte
Berechtigungskennzeichen und u.U. IP-Adressen personenbeziehbare und
damit datenschutzrelevante Informationen sein.


Ohne Gruss

Ort, Datum
"

 

Wenn dann immer noch keine Antwort innerhalb von 2 Wochen kommt,

dann Anzeige erstatten beim Landesdatenschutzbeauftragten Eures Bundeslandes,

etwa wie folgt:

 

"xxxLandesamt fuer Datenschutzaufsicht
xxxstr
xxxort

Email: poststelle@lda.xxx.de

Anzeige wegen Verstoss gegen das Landesdatenschutzgesetz PP 21

gegen
EUER Lieblingsamt


Ich hatte xxx am DATUM um Auskunft gemaess Recht auf Selbstauskunft
P 19 und 34 BDSG und Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung gefordert:

- welche Daten ueber mich bei xxx gespeichert werden

- wann und wohin diese weitergeleitet wurden

Wegen rechtswidriger Nichtantwort habe ich das Schreiben am DATUM2
wiederholt und konkretisiert.

Beide Schreiben wurden per Post versandt.


Bisher ist keinerlei Antwort eingegangen, so dass ich Anzeige
gegen xxx erstatte.

Ich erwarte auch detaillierte Antwort auf die offenen Fragen.



Vielen Dank und
mit freundlichen Gruessen


Name, Ort, Datum

"

 

Daraufhin wird die Landesdatenschutzbehoerde aktiv und

schreibt ganz boese Briefe an Euer Amt, die dann Antwort geben muessen!

 

In der Regel ist diese Auskunft noch unvollstaendig.

Wenn ihr ahnt, dass z. B. die Auskunft auf Weitergabeadressaten unvollstaendig ist,

kann man schreiebn:

 

"Eure Lieblingsbehoerde

vielen Dank fuer Ihr Schuldeingestaendnis vom DATUM,
wonach Sie die Verstoesse gegen mich zugeben:
trotz wiederholter Aufforderung meiner Seite haben Sie mir die Daten
rechtswidrig nicht mitgeteilt,
erst gezwungenermassen durch Einschreiten der Datenschutzbehoerde!

Ins Bild passt, dass sich die xxx-Behoerde in keiner Weise
dafuer bei mir entschuldigt hat.

DIE AUSKUNFT IST ZUDEM UNVOLLSTAENDIG und insbesondere wird
der Punkt nicht beantwortet, an wen meine Daten weitergegeben
wurden.


Ich fordere unverzuegliche Auskunft, an wen welche Daten
weitergegeben wurden.


Ohne Gruss

Name, Datum, Ort
"

 

Dieses Verfahren ist zwar nicht auf Rechtssicherheit ueberprueft, habe

ich aber schon einige male durchgezogen.

 

Neu hinzunehmen koennt ihr auch:

"Bekanntlich gilt seit dem 6. 10.2015 das Safe-Harbor-Abkommen
nicht mehr und die Privatsphaere von personenbezogenen Daten
in die USA ist nicht mehr zulaessig.
Wer diesen Sachverhalt ignoriert, riskiert Bussgelder bis EUR 300000.
Ich verlange auch Auskunft, ob meine Daten in Cloud-Diensten wie MS Office 365
gespeichert werden, die bekanntlich in die USA transferiert werden.

"

 

 

 

Wow, @Veronica-and-Richard0, ich bin beeindruckt! Ich dachte eigentlich, du bist im Informatiksektor tätig - das hier hört sich eher nach Jurastudium an 😉

Hallo, @Andrea1, vielen Dank.

Aber ich habe keinerlei juristische Ausbildung.

Ist auch gut so und so wie ich es oben beschrieben habe wird es sich wohl kaum

ein Jurist zutrauen, bekaeme wohl zu viele Feinde.

 

Nein, auch in der Informationstechnologie braucht man oft juristische Kenntnisse

und ich versuche mich immer weiterzubilden, moeglichst aus authentischen Quellen.

Bei der Umsetzung hilft mir natuerlich mein erfolgreich abgeschlossenes Mathestudium (incl. Aussagenlogik,

wobei diese dann doch zur Jurisprudenz im Widerspruch steht 🙂 und scharfer analytischer Verstand.

 

Zudem hat mein Stiefsohn gerade in seiner Heimat in Brasilien sein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen.

 

Aber jetzt sind wir doch schon ziemlich OT.

Inge0
Level 10
Gutach im Breisgau, Germany

@Veronica-and-Richard0

HaHa

Herrlich!

 

Mein Prof. in Rechtswissenschaften hat immer gepredigt, dass Jura die gleiche logische Denke fordert wie die Mathematik.

 

Insofern hast Du doch gerade den Beweis geführt, dass Mathe=Logik=Jura doch eine Gleichung darstellt 🙂

 

Hallo, @Inge0,

so habe ich in meiner Jugend auch gedacht, dass die Rechtsentscheidungen

statisch und immer anwendbar sind.

Inzwischen habe ich aber gelernt, dass statt dessen meist die

verschiedenen Rechte irgendwie gegeneinander abgewogen werden.

Ich kenne auch viele rechtsanwaelte, die sagen, man weiss vorher nicht

wie es ausgeht:-(

 

Und mein Verhaeltnis zu Aemtern und Behoerden verschlechters sich auch von Tag zu Tag!

Ahoi @Veronica-and-Richard0- WOW deine Antwort ist ja der absolute Wahnsinn!

 

In welchen Fällen bist mit dieser Vorgehensweise bereits erfolgreich gewesen? Was war das Resultat deiner Argumentation?

 

lg S

Hallo, @Shahzeb0, war in einigen Streitfaellen, teils Privatkaeufe,

teils oeffentliche Stellen.

In einer Sache haette es dem Geschaeftsfueerer beinahe den Kopf

gekostet, er hat nur ueberlebt, weil man ihm nicht nachweisen konnte,

dass er selbst entschieden hatte, nicht zu antworten.

 

Mit Zweckentfremdung habe ich hier im Muenchner Umland Gott sei dank keine Probleme,

kann aber Eure Sorgen und Wut nachvollziehen.

 

PS die Finanzaemter haben glaube ich wieder Sonderrechte und fallen nicht

immer unter die Auskunftspflicht.

@Veronica-and-Richard0 

 

Waren darunter auch Airbnb #Zweckentfremdungsverbot Fälle?

 

lg

Hallo, @Shahzeb0, nein, da wir wie gesagt hier solchen Schwachsinn nicht haben:-)

Hier geht es auch um die Herausgabe der Daten in Berlin. Die Gesetzesänderung ist auf dem Weg und wird sicher bald verabschiedet sein:

 

https://community.airbnb.com/t5/Verantwortungsvoll-Gastgeben/Zweckentfremdung-Berlin-Bezirksamt-Gese...

 

LG Gritta

Thomas3
Level 4
Berlin, Germany

was veranlasst "deinen" kollegen zu der annahme, dass airbnb daten weiter gibt? es ist allgemein bekannt, das in berlin ferienwohnungen bei nachbarn und behörden nicht unbedingt beliebt sind und diese (nachbarn) sich besser mit gesetzen auskennen als 80 % der anbieter in berlin bei airbnb. kaum einer nimmt notiz von dem gesetzt (seit 2014) und vermietet munter seine wohnung bis die quittung (kündigung bei mietwohnungen, strafen bis 50tsd euro) kommt.

 

für die besagte prozentzahl ist das vermieten seit 2014 rechtlich nicht mehr möglich und die machen es trotzdem. wenn dein "kollege" eine angemeldete wohnung hätte, dann gäbe es auch keine probleme mit dem zweckentfremdungsgesetz, gaaaaaaaaanz einfach.

 

bestimmt wusste er auch nicht, das er citytax etc. abführen muss. mit genehmigung wäre es nicht passiert :))

 

eine anzeige von einem nachbarn oder sonst wem reicht um die behörden auf deinen "kollegen" aufmerksam zu machen. die stadt möchte auch geld verdienen mit steuern, egal ob legal oder illegal vermietet wird.

Thomas3
Level 4
Berlin, Germany

wenn du genau wissen willst, wo, welche wohnung ist, dann schau mal hier.....gaaaaaaaaaaaaanz öffentlich. du kannst dir alles einstellen was du möchtest. damit findet jeder dödel die hausnummer der wohnung. deine profilnummer, die für jeden sichtbar ist, reicht vollkommen aus. ämter sind nicht blöd und mit datenschutz hat es nichts zu tun, denn du gibst sie ja selbst öffentlich über dein inserat frei. auch wenn airbnb deine hausnummer nicht angezeigt hat, aber seit ein paar tagen steht nun ja zusätzlich der straßenname drin, ist es noch einfacher das richtige haus innerhalb von sekunden zu finden 🙂 ....diese daten sind von 2014. du bist in diesem datensatz nicht dabei, warst ja noch nicht angemeldet mit der wohnung, im aktuellen sieht es anders aus.....wenn der postmann 3 mal klingelt ist es wohl das bezirksamt...... viel spass beim testen

 

http://tinyurl.com/hha2ure

 

 

Thomas3
Level 4
Berlin, Germany

hier nur ein bild, aber das kann wesentlich mehr :)) http://tinyurl.com/h3sj3sj

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