Von einer Vortragsveranstaltung mit dem Fachanwalt für Reise...
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Von einer Vortragsveranstaltung mit dem Fachanwalt für Reiserecht Rainer Noll habe ich für mich als Privater Gastgeber mitgen...
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Hi zusammen,
ich habe vor kurzem meine offizielle Genemigung vom Wohnungsamt Pankow erhalten und darf nun meine Wohnung vermieten. Voraussetzung ist aber, dass ich ein Gästebuch pflege mit:
- Name
- Anschrift
- Unterschrift
aller Gäste.
Wie geht ihr damit um? Schreibt ihr die Voraussetzung direkt in eure Inseratbeschreibung? Oder konfrontiert ihr eure Gäste erst beim CheckIn damit? Und wisst ihr üb es wirklich für jeden Gast gilt oder nur den "Hauptmieter" der auch die Buchung durchgeführt hat?
Ich finde es ein wenig dreist, dass ich so viele Daten einfordern muss aber gut...
Danke schon mal für eure Antworten 🙂
Sebastian schrieb: Ich finde es ein wenig dreist, dass ich so viele Daten einfordern muss aber gut...
Lieber @Sebastian25, das ist überhaupt nicht dreist, sondern im Bundesmeldegesetz geregelt. Hat aber auch Vorteile für dich selber und auch für den Gast – siehe Workshop Meldepflicht.
Wir schreiben das in unsere Hausregeln. Hat den Vorteil, dass der Gast dem zustimmen muss – und man bei Verstoß den Support auf seiner Seite hat. Außerdem weisen wir bei unserer eMail einen Tag vor Check-In nochmals darauf hin.
@Sebastian25 Wow! Herzlichen Glückwunsch nach Berlin!
Aber die sind ja lustig mit ihren Voraussetzungen, denn wie @Till-and-Jutta0 schon gesagt hat, müssen wir so oder so die Meldescheine ausfüllen lassen. Trotzdem: Super, dass es jetzt offiziell in Berlin geht.
Soweit ich mich entsinne, muessen wenn mehrer Gaeste kommen, nur der Buchende einen Meldeschein ausfuellen und nicht jeder dieser Gaeste.
Aus http://www.hcmi.de/2013/03/hotelmelderecht/ : auf dem Meldeschein ...
"Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehoerigkeit bei mitreisenden Angehoerigen und Reisegruppen"
Da habe ich andere Informationen, @Veronica-and-Richard0, bei einer Reisegruppe (ab 11 Personen) kann das der Reiseleiter für den Host machen. Ein Reiseleiter ist für ein Reiseunternehmen tätig und übergibt Dir dann den ausgefüllten Meldeschein, nicht jeder kann sich einfach mal so als Reiseleiter ausgeben.
Bei ausländischen Personen ist jeder Reisepass/ID zu erfassen und im Beisein des Host zu unterschreiben, sprich die Unterschrift muss geprüft werden und zwar am Tag der Anreise. Eltern unterschreiben für Ihre Kinder.
Der Meldeschein muss am Tag der Anreise ausgefüllt werden.
Oder auch janz einfach hier nachzulesen unter (2): http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180983.htm