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Hallo Airbnb-Gastgeber,
wir suchen eine Location für unsere studentische Abschlussproduktion. Gedreht wird die Pilotfolge f...
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(Meine persönliche Betrachtung darüber, wer für die Einhaltung der Standards verantwortlich ist.)
@Udo2s Vergleich vom verbotenen Befahren der Fußgängerzone ließ mir keine Ruhe: Wer ist verantwortlich – der Autofahrer oder der Hersteller?
Airbnb hat für seine Mitglieder (Reisende wie Gastgeber) verbindliche Standards aufgestellt, an die es sich zu halten gilt. Wer das nicht tut – tja…. Was dann? Monatlich fliegen zehntausende Gastgeber von der Plattform, dennoch tummeln sich immer noch zu viele Schafe darauf, bzw. es kommen jeden Tag neue dazu.
Und da gehört es nicht nur um dreckige Bettlaken oder muffige Zimmer, sondern um Ernsthafteres: „Um die Steuern, da kümmert sich doch Airbnb drum, oder?“ „Zweckentfremdungsverbot? Nie gehört!“ „Warum soll ich meine Gäste einen Meldeschein ausfüllen lassen?“ So ähnlich könnte ich die im CC aufschlagenden Fragen zitieren.
Ich möchte ein paar Beispiele an den Haaren herbeiziehen:
Äh, mein Fehler? Oder der von Hilton, Hertz, BMW?
Ein Airbnb-Beispiel: Ich wache in meiner spanischen Ferienunterunterkunft auf und bekomme als vermeintlich Illegaler eine Vorladung auf die Polizeiwache, weil mein Vermieter die Gästeblätter nicht ausfüllt.
Muss ich als Reisender in Barcelona ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich meinen Rollkoffer durchs Wohngebiet ziehe? Oder muss ich meinen Berliner Gastgeber fragen, ob seine Unterkunft überhaupt legal ist?
Hier spielt auch der klassische Konflikt rein, wie wir ihn schon von der Arbeitswelt her kennen: Die Diskrepanz von Verantwortung und Kompetenz.
Meine provokante These: Jeder ist für das verantwortlich, bei dem er kompetent ist, d.h. wo er überhaupt eine Entscheidungsfreiheit hat. Also: wegdelegieren gilt nicht! Aber ich kann auch nicht jemanden für etwas zur Verantwortung gezogen werden, wo er gar nichts für kann. Da gibt’s natürlich fließende Übergänge, und der Grad der Information bestimmt die Kompetenz.
Im konkreten Airbnb-Fall: Die Gastgeber sind ganz klar für die Einhaltung der Standards verantwortlich (und dafür, dass sie sich entsprechend informieren). Und die Reisenden trifft auch eine gewisse Verantwortung: „Denn sie wissen nicht was sie tun.“ gilt nicht immer. Und hier kommt noch eine dritte Partei ins Spiel: Airbnb selber! Airbnb hat sich über die Jahre als bekannte und erfolgreiche Marke etabliert. Nun ist es plötzlich wie mit Volkswagen – das Image leidet. Also muss es auch in Airbnbs Interesse sein, dass die Standards eingehalten werden; Konsequenzen für die Schwarzen Schafe siehe oben.
Der Reisende muss sich bei der Buchung auf die Marke Airbnb (oder Booking, oder…) verlassen können, dass er einen unbeschwerten Aufenthalt hat. Denn rein rechtlich hat er VOR Vertragsabschluss keine Chance, den Gastgeber zu überprüfen, schon mangels Kontaktdaten. Und es ist Airbnb ureigenstes Interesse, sein Image einer Marke, die „Belong Anywhere“ verkauft, zu schützen.
Ich ziehe gern das noch relativ harmlose Beispiel der Meldepflicht heran. Als Gastgeber habe ich mich von der Sinnhaftigkeit und Pflicht der Meldescheine überzeugen lassen. Und wenn sich auf Reisen die Gelegenheit ergibt, spreche ich meine säumigen Gastgeber auch diesbezüglich an. Und ich werde nicht müde, bei entsprechenden Diskussionen im CC darauf hinzuweisen.
Und so wünsche ich mir, dass jeder an seinem Platz Verantwortung für sein Handeln übernimmt und da richtig agiert, wo er über einen entsprechenden Handlungsspielraum verfügt.
Also wenn ich gut informiert bin und weiß, dass ich für Paris eine Umweltplakette brauche, dann trete ich schon am Flughafen Hertz auf den Schlips. Wenn ich‘s nicht weiß, sende ich denen nachträglich meine Flüche hinterher, denn eigentlich wär‘s deren Job gewesen.
Meldeschein... ja dank euch achten wir pinibel auf die Einhaltung dieser Vorschrift. Nur die Gäste ... Erfolgsquote 88 %.
Auch ich hatte wieder einen Gast (zugleich Host) aus Berlin,
der letztlich den meldeschein korrekt ausgefuellt hat aber
meinte: ihr Bayern seid aber streng, bei uns in Berlin wird das nie gemacht
und vor allem nie kontrolliert.
Na ja, da hat er genauso Recht wie ein Autofahrer der vielleich jahrelang
Uebertretungen macht bis er dann doch irgendwann mal erwischt wird.
@Till-and-Jutta0, ein interessanter Input von euch. Wenn ich so zurückdenke, dann sind beide Seiten
( airbnb und Gastgeber ) doch etwas "blauäugig" an das Ganze herangegangen. Ein Startup Unternehmen geht mit einer Idee online und sucht "Partner" - sprich Menschen die die Idee von zur Verfügungsstellung eigenen Wohnraums für Reisende super finden. Ich stell eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung und bekomm dafür Geld. Klasse. Und genauso wurde das Ganze auch beworben. Ohne auf rechtliche Bestimmungen hinzuweisen. Das ist erst dazugekommen, als es in den Medien so hochgeputscht wurde. Zumindest war es bei uns so. Und ich behaupte,würden alle Gastgeber ihren landeseigenen Gesetzen bezüglich Abgaben, Steuern und Meldepflichten nachkommen, wäre alles anders gelaufen.
Nur, wer hätte die Verpflichtung dazu gehabt? Airbnb - das sagt, es stelle (lediglich) die Plattform zur Verfügung. Oder doch der Gastgeber, der seine Eigenverantwortung sträflich vernachlässigt und sich auf eine Unternehmung (sprich Vermietung) einlässt ohne die rechtlichen Voraussetzungen zu kennen und ohne sich bewusst zu sein, welche Verantwortung er hat und welche Konsequenzen daraus entstehen können.
Jeder verantwortungsbewusste Unternehmer regelt vorher alles, bevor er offiziell beginnt, auch das Vermieten ist eine - wenn auch kleine "Unternehmung".
Airbnb sollte nicht nur auf die Einhaltung der jeweiligen Landesgesetze verweisen (Gastgeber lesen die Bestimmungen genauso wenig genau durch wie die Gäste die Inserate), sondern von seinen Vertragspartnern (Gastgeber) entsprechende Nachweise zu verlangen.
nach anfänglichen naiven Gehversuchen bei air bnb kümmerte ich mich seit Januar 2017 intensiver mit den rechtlichen Hintergründen. So kuschelig und unkompliziert mit viel Friede, Freude & Eierkuchen wie von air bnb dargestellt ist es eben nicht! Deshalb auch an dieser Stelle herzlichen Dank an die Aktiven im CC, aus ihren Beiträgen lernte ich schon viel.
Nun konkret: in Dortmund wird z.B. eine Übernachtungssteuer erhoben. Davon sind nur Personen befreit, die sich aus beruflichen Gründen in Dortmund aufhalten. (in Münster auch Personen, die wegen Studium/ Aus- und Fortbildung in der Stadt übernachten)
Bei dem Stadtsteueramt meldete ich mich bereits als Steuerpflichtige. (Laut Satzung der Stadt bin das immer ich, wenn der Gast nicht mitwirkt) Für den air bnb -Alltag löste ich das so: die Gäste werden in der Beschreibung meines Apartments darauf hingewiesen, dass die Übernachtungssteuer im Preis enthalten ist. Wer eine Arbeitgeberbescheinigung hier vorlegt, erhält die "Bettensteuer" sofort von mir erstattet.
Dann muss nicht mehr ich diesen Beschenigungen für das Stadtsteueramt hinterherlaufen, sondern der Gast seinem Geld. Hoffe mal dass es funktioniert....
@MariaAnna2, auch ich zahle die zu leistende Ortstaxe aus dem Nächtigungspreis. Ich habe nur Urlaubsreisende. Künftig werde ich im Inserat darauf hinweisen, dass vor Ort keine weiteren Abgaben zu leisten sind, weil diese bereits im Preis enthalten sind. Gäste schätzen sicher, dass mit dem Betrag alles bereits bezahlt ist.