Zweckentfremdungsgesetz - Novelle

Ann9
Level 4
Berlin, Germany

Zweckentfremdungsgesetz - Novelle

Liebe Leute,

 

seit Längerem suche ich im gültigen Gesetzestext die Novelle, mit der die Bezirksämter anstatt 14 Wochen nun 2 Jahre Zeit haben, einen Antrag auf dauerhaften Betrieb der Ferienwohnung zu bearbeiten. An der Version

  
  

auf berlin.de liest es sich aber nach wie gehabt (hier der Überblick - ein Google-Link):

Ausführungsvorschriften über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (AV - ZwVb)

 

Nur das konnte ich über die Novelle finden:

tagesspiegel.de schrieb am 30.09.2015:

"...Ferner wird eine Regelung ins Jahr 2018 verschoben, nach der Ferienwohnungen automatisch genehmigt wären, wenn Anträge nicht innerhalb von 14 Wochen bearbeitet sind. Eigentlich war geplant, dies vom nächsten Frühjahr an so zu handhaben. In den Bezirken gab es Befürchtungen, mit der Flut von Anträgen nicht zurechtzukommen. Was in zwei Jahren anders ist, ließ der Senat offen..."

 

Irgendwie scheint eine Menge offen.

 

Hat jemand einen zuverlässigen Link mit einem Gesetzestext, der aktuell ist und auf den man sich bei Gericht als Info-Quelle berufen kann ?

 

Freue mich über jeden Tipp

 

Liebe Grüße

Ann

10 Antworten 10
Gritta0
Level 10
Berlin, Germany

Hallo Ann,
 
einen aktuellen Text habe ich nicht gefunden, hatte jetzt aber auch nicht so viel Zeit. Vielleicht schaust du mal unter: http://www.parlament-berlin.de und gibst bescheid, wenn du es gefunden hast?
 
Die Änderung des ZwVbG fand in der aktuellen Senatssitzung Erwähnung.
Hier ist das aktuelle Protokoll vom 14.01.2016:
 
Seite 7671
 
Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt):
 
"Wir haben im Senat eine Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung beschlossen. Das befindet sich gegenwärtig in der Beratung des Rates der Bürgermeister. Ich gehe fest davon aus, dass wir aus dem Rat der Bürgermeister möglichst bald ein positives Votum bekommen werden, damit diese geplante Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung zum Mai dieses Jahres wirksam werden kann..."
 
Interessant auch zu lesen (gleiches Dokument) die Diskussion und Argumente der einzelnen Parteien Seite 7686-7692 Thema "Ferienwohnungen zur dezentralen Unterbringung von Geflüchteten und Menschen in Wohnungsnot nutzen" Thema ist dort auch die Verfahrensweise nach dem 01.05.2016 hinsichtlich der gemeldeten und nicht gemeldeten (hier illegal genannt) Ferienwohnungen und hier kannst du auch etwas über die einzelnen Ansichten der Parteien lesen.
 
Liebe Grüße
Gritta
Ann9
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Berlin, Germany

Gritta, danke! LG Ann
Ann9
Level 4
Berlin, Germany

Hi nochmal, soweit ich Seite 7671 verstehe...:

 

"...Senator Andreas Geisel

(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt):

 

>>...Wir haben im Senat eine Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung beschlossen. Das befindet sich gegenwärtig in der Beratung des Rates der Bürgermeister. Ich gehe fest davon aus, dass wir aus dem Rat der Bürgermeister möglichst bald ein positives Votum bekommen werden, damit diese geplante Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung zum Mai dieses Jahres wirksam werden kann. Da läuft nämlich der Übergangszeitraum von zwei Jahren aus, den wir eingeräumt hatten, und etwa 6500 bisher als Ferienwohnungen zweckentfremdete Wohnungen müssen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden. Das ist dringend erforderlich, und das ist die Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung, die wir jetzt erst mal umgesetzt haben...<< ...“

 

...wird hier nicht über diese 2 Jahre anstatt 14 Wochen geredet, die sich die Behörden Zeit lassen wollen, um über Anträge zu entscheiden. Auch nicht darüber, welche Möglichkeiten Antragsstellende zwischen dem 1. Mai 2016 und dem entsprechend restlichen Verlauf dieser 2 Jahre haben, außer strafrechtlich verfolgten Leerstand, illegale Vermietung, Aufgabe des Ferienwohnungsbetriebes usw zu riskieren. Mindestens die legalen Kleinen sind da ganz alleine gelassen. Tja, diese Politiker..

 

LG Ann

Ann9
Level 4
Berlin, Germany

Hola,

 

und weiter ab Seite 7692, Ifd. Nr. 3.3 (- http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/protokoll/plen17-074-pp.pdf -)

wird besprochen, was Touristen können und wie Betreibende nicht angemeldeter Ferienwohnungen davon überzeugt werden können, aus der Illegalität herauszukommen.

 

Na toll!

 

Gritta0
Level 10
Berlin, Germany

.. du meintest sicher: bis Seite 7692

Gritta0
Level 10
Berlin, Germany

Die Verschärfung des Gesetzes wird in der Novelle beschossen und diese Änderung des Gesetzes ist noch nicht in Kraft getreten.

 

Der Senat hat zwar einer Änderung des Gesetzes zugestimmt, ebenso der Rat der Bürgermeister, aber es muss noch durch die 1. und 2. Lesung des Parlaments und die Parteien müssen dem zustimmen. Erst dann tritt es in Kraft. Sehr lange wird das aber sicher nicht mehr dauern.

 

Bei der derzeitigen politischen Lage werden vermutlich SPD, die Linken und die Grünen auf jeden Fall zustimmen. Bei der CDU könnte es sein, daß sie nicht zustimmen. Aber die erstgennannten reichen aus, um es zum Abschluss zu bringen. (Einen kleinen Eindruck der politische Ausrichtung der Parteien zum Thema nachzulesen im obigen ersten Posting von mir)

 

 

Am 18.02.16 soll bereits die erste Lesung erfolgen. Sie hier:

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/einladung/plen17-076-e.pdf

 

Hier ist der Entwurf zur Beschlussfassung:

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2712.pdf

 

Nach der 2. Lesung kann das Gesetz in beschlossen werden und in Kraft treten.

 

Wer JETZT noch etwas tun möchte, der sollte sich jetzt sofort an den Abgeordneten seines Wahlkreises wenden denn: " Vom Volk durch Wahlen legitimiert, legen die Abgeordneten als Stellvertreter der Bürger die Grundrichtlinien der Staatspolitik durch Gesetze fest und kontrollieren die Regierung bei deren Ausführung." link

 

LG

Gritta

Gritta0
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Berlin, Germany

 

News / Presse : Heute live im RBB 15:00 - 16:00 - 1. Lesung der Verschärfung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes

 

http://www.rbb-online.de/fernsehen/programm/18_02_2016/16790598252.html

Live aus dem Abgeordnetenhaus Berlin

In der Aktuellen Stunde geht es zunächst um die Gesundheitspolitik. Auf Antrag der Linksfraktion soll über den Krankenhausplan von Gesundheitsminister Mario Czaja (CDU) diskutiert werden. Außerdem geht es u.a. um die Flüchtlingsunterbringung, das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum und das Spielhallengesetz.

Gritta0
Level 10
Berlin, Germany

Das Wortprotokoll zur ersten Lesung der Gesetzesverschärfung kann hier nachgelesen werden:

 

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/protokoll/plen17-076-pp.pdf

 

Am 09.03.16 tagte der Bauausschuss an den das Gesetz nach der 1. Lesung verwiesen wurde.

Das Wortprotokoll liegt noch nicht vor, aber einige Zeitungen haben eine DPA-Meldung gedruckt:

 

http://www.morgenpost.de/berlin/article207148869/Zweckentfremdung-Opposition-fordert-hoehere-Geldbus...

 

Die Oppositionsfraktionen fordern Geldbußen von 500.000 Euro und als letztes Mittel den Einsatz von Treuhändern. SPD und CDU wollen mit dem Gesetz künftig Geldbußen von bis zu 100.000 Euro einführen

J6
Level 2
Berlin, Germany

Hello!

 

So : http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bussgelder-ab-mai-berlin-schraenkt-airbnb-vermietungen-radikal-e...

Does someone know if this ban will definitely apply from 1st of May or still each neighborhood needs to take action? will this take some time until is settled?

is it safe to keep hosting? 

Ann9
Level 4
Berlin, Germany

Hallo, mein Anwalt warnt: dass die Regelung, dass weniger als 50% der selbstgenutzten Wohnung für die Vermietung an wechselnde Feriengäste genutzt werden darf, im Wortlaut nicht zutrifft – der Gesetzestext sieht die Vermietung von weniger als 50% der selbstgenutzten Wohnung für alle anderen Gerwerbe vor, nicht für die an Feriengäst. Senator Geisel hatte Quatsch erzählt, wie es aussieht, und diesen der Presse (Tagesspiegel vorneweg), mir und vielen anderen Leuten diesen Glauben machen. Die Bezirksämter berufen sich am Ende nicht auf verbreitete Irrtümer und was in Zeitungen steht und kommen plötzlich aus einer janz anderen Ecke mit Bußgeld usw. Bäm!

Text:

"

Hallo, dass die Regelung, dass weniger als 50% der selbstgenutzten Wohnung für die Vermietung an wechselnde Feriengäste genutzt werden darf, trifft im Wortlaut nicht zu – der Gesetzestext sieht die Vermietung von weniger als 50% der selbstgenutzten Wohnung für alle anderen Gerwerbe vor, nicht für die an Feriengäst. Senator Geisel hatte Quatsch erzählt, wie es aussieht, und diesen der Presse (Tagesspiegel vorneweg), mir und vielen anderen Leuten diesen Glauben machen. Die Bezirksämter berufen sich am Ende nicht auf verbreitete Irrtümer und was in Zeitungen steht und kommen plötzlich aus einer janz anderen Ecke mit Bußgeld usw. Bäm!

§ 2 Abs.2 Nr.5 ZwVbG

8.5 Keine Zweckentfremdung im Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 5 ZwVbG

Aus der Formulierung „überwiegend" folgt, dass eine Zweckentfremdung (nur) dann nicht vorliegt, wenn mehr als 50 vom Hundert der Nutzfläche einer Wohnung noch dem Wohnen dienen. Balkone, Dachgärten, Terrassen und vergleichbare Flächen bleiben unberücksichtigt.

8.5.1...

8.5.2...

8.5.3...

Diese Regelung soll das Ineinandergreifen von Wohnen und Gewerbe lediglich des Wohnungsinhabers berücksichtigen. Die Personenidentität der Wohnungsinhaber und der gewerblichen Nutzer ist hierbei zwingend. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Wohnungsinhaber in der betreffenden Wohnung ihren Hauptwohnsitz begründen und dort auch tatsächlich im Sinne des Gesetzes wohnen. „Wohnen" im Sinne der Verordnung ist hierbei die Gesamtheit der mit der Führung des häuslichen Lebens und des Haushalts verbundenen Tätigkeiten, wobei der Wohnraum den Wohnungsinhabern ein Heim bietet und Mittelpunkt ihres häuslichen Lebens sein soll . Im Gegensatz dazu ist bei Nutzung des Wohnraums lediglich als Zweit- oder Nebenwohnung davon auszugehen, dass die Wohnung ausschließlich zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken genutzt wird und damit eine Zweckentfremdung vorliegt. Bestehen mehrere Wohnsitze und Zweifel darüber, welche Wohnung als Hauptwohnsitz anzusehen ist, entscheidet der melderechtliche Status, soweit keine abweichenden Anhaltspunkte ersichtlich sind. Solche abweichenden Anhaltspunkte liegen insbesondere vor, wenn Teile von Wohnungen an angestellte Personen zur Ausübung von freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten überlassen werden oder wenn von den Antragstellern mehrere Wohnungen teilgewerblich genutzt werden oder wenn bei verheirateten Antragstellerinnen beziehungsweise Antragstellern deren Familie vorwiegend eine andere Wohnung nutzt. In diesen und gleichgelagerten Fällen ist grundsätzlich von einem Nebenwohnsitz auszugehen.

 

8.5.4

Gemischt genutzte Flächen können bei der Berechnung/Gegenüberstellung der Flächen zur Anwendbarkeit der Regelung des § 2 Absatz 2 Nummer 5 ZwVbG als solche nur in die Berechnung einbezogen werden, wenn in diesen bei objektiver Betrachtung weiterhin ein Wohnen ermöglicht ist, diese es also zulassen, dass dort ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Küche und Bad werden in die Berechnung nicht mit einbezogen, da dort die jeweils hälftige Nutzung unterstellt wird.

 

8.5.5 Eine Zusammenlegung von Wohnraum mit dem Ziel beziehungsweise im zeitlichen Zusammenhang mit einer teilgewerblichen Nutzung der so zusammengelegten Wohnungen stellt eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung dar. Andernfalls könnte eine genehmigungsfreie zweckfremde Nutzung im Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 5 ZwVbG erreicht werden, die ohne die Verbindung der Wohnungen eventuell nicht möglich wäre. Abzustellen ist in diesem Zusammenhang auf die tatsächliche Nutzung der Räume.

8.5.6 Die Regelung, wonach die Zuordnung von Wohnräumen zu einer anderen Wohnung keiner Genehmigung bedarf (§ 2 Absatz 2 ZwVbVO), findet dann keine Anwendung, wenn die Zuordnung dazu dienen soll, unter Umgehung der Vorschriften eine ansonsten nicht genehmigungspflichtige teilgewerbliche Nutzung zu erreichen; dasselbe gilt bei Wohnungsteilungen."

 

Ich kapiere das nicht, mein Anwalt hat es nicht geschafft mir klar zu machen. Wer schafft es?

Danke im Voraus

LG Ann

 

(p.s. Gleich werde ich mein Inserat bei Airbnb wieder auf "Pausieren" klicken. Dann kann ich leider nicht mehr Eure Antworten lesen weil ich hier geblockt sein werde. Vielleicht gibt es andere Möglichkeiten der Kommunikation. Mir fällt gerade keine ein.)

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