Beherbergung in Baden-Württemberg

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Beherbergung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist seit 18. Mai der Betrieb von Campingplätzen im Fall von Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften, Wohnmobilstellplätzen sowie die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen, jeweils soweit eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt, erlaubt.

Ab 29. Mai dürfen allgemein Beherbergungsbetriebe (somit auch Privatzimmer), Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder betrieben werden.
Die Verordnungen sind nicht ganz leicht zu verstehen, da es zwei unterschiedliche gibt, nämlich die CoronaVO vom 9.5.2020, mit Änderungen vom 16.5.2020, gültig seit 18.5.2020, sowie die neue CoronaVO Beherbergungsbetriebe vom 23.5.2020. Und die zweite ergänzt die erste, so dass beide nebeneinander gelten.

 

CORONA-VO BEHERBERGUNGSBETRIEBE
 
Aus der CoronaVO Beherbergungsbetriebe ergeben sich ab 29. Mai insbesondere für Hotels, Gasthöfe und Hotels garnis (und auch für Privatzimmer) – nicht jedoch für die Betriebe, die bereits seit 18. Mai öffnen durften (z.B. Ferienwohnungen mit Selbstversorgung) – folgende wesentlichen Punkte:
  • Gäste und Gastgeber dürfen keine Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen oder keine erhöhte Temperatur, und sie dürfen in den letzten 14 Tagen zu keiner mit SARS-CoV-2 infizierten Person gestanden haben.
  • Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) beim Empfang (oder gleichwertiger baulicher Schutz), in Fluren und Treppenhäusern für Gäste und Gastgeber vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Gastgeber beim Gästekontakt eine MNB tragen.
  • Von allen Gästen Name, Datum, Aufenthaltsdauer und Adresse oder Telefonnummer vier Wochen speichern (zusätzlich zu den Meldescheinen).
  • Mindestabstand 1,5 m.
  • Ein Gästezimmer darf nur von max. 5 Personen gemeinsam benutzt werden, außer bei Verwandtschaft in gerader Linie, Geschwister und deren Nachkommen oder Personen dem eigenen Haushalt angehörend.
  • Vor Betreten der Einrichtung Pflicht zum Händewaschen oder Desinfektion.
  • Berührflächen sind regelmäßig zu reinigen.
  • Textilien, die in Kontakt mit den Gästen eingesetzt werden, sind nach jedem Gast auszutauschen. Davon umfasst sind insbesondere Handtücher, Bettwäsche und Tagesdecken. (also weg mit den Sofakissen).
  • Küchenutensilien in die Spülmaschine bei 60 Grad, ersatzweise Handspülen bei niedrigeren Temperaturen aber mit mehr Wasser und längerer Verweildauer.
  • Alle Durchlüftungsmöglichkeiten nutzen.
  • Zahlung möglichst bargeldlos.
  • Information der Gäste und Gastgeber, ggf. Schulung (bei Angestellten).

     

    CORONA-VO

      

    Die Betriebe, welche seit 18. Mai öffnen durften (z.B. Ferienwohnungen mit Selbstversorgung, müssen nach wie vor die in der CoronaVO festgelegten Punkte beachten. Das betrifft hauptsächlich den Punkt, dass sich (außerhalb des öffentlichen Raumes) max. 5 Personen versammeln dürfen, außer bei Verwandtschaft in gerader Linie, Geschwister und deren Nachkommen oder Personen dem eigenen Haushalt angehörend.
    Bitte auch beachten, dass die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (also z.B. auf der Straße/Parkplatz vor der Unterkunft) weiterhin gelten! Das heißt, der Aufenthalt ist nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet.
    Reisen also Angehörige zweier Haushalte an, darf der Gastgeber (als Angehöriger eines dritten Haushalts) nicht beim Kofferausladen helfen. Sonst droht ein Bußgeld von 200 € pro Person.

     

    LINKS ZU DEN VERORDNUNGEN
    CoronaVO Beherbergungsbetriebe vom 23.5.2020:
31 Antworten 31
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Unser bereits aufgestelltes Hygienekonzept umfasst alle diese Punkte und geht darüber hinaus. Jetzt muss ich nur noch schauen, ob ich ein Gerät zur berührungslosen Fiebermessung herbekomme.

 

Ich schätze auch, das wars jetzt. Denn die oben genannten Punkt betreffen ja tatsächlich nur Privatzimmer und machen für Ferienwohnungen (die bereits seit 18. Mai in Betrieb sein dürfen) kaum Sinn. Da werden wohl auch keine weiteren Anforderungen kommen.

 

Bemerkenswert: In BaWü gibt es keine generelle Einschränkung bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Badezimmern (und Küchen). Es sind allerdings in irgendwelchen anderen Verordnungen wohl Einschränkungen definiert, inwieweit Gemeinschaftsräume GLEICHZEITIG von mehreren Personen benutzt werden dürfen. Da der Mindestabstand IMMER 1,5 m betragen muss, sind dem natürlich Grenzen gesetzt.

 

Angenehm finde persönlich, dass ich jetzt mit voller Berechtigung erkältete Gäste abweisen darf. Andererseits muss ich auch selber aufpassen, keinen Schnupfen zu bekommen.

Jaja, jedes Fürstentum kocht wieder sein eigenes Süppchen.

Es wird gemunkelt dass es bald wieder Grenzposten zwischen den Bundesländern geben wird... man kann auch per Verordnung wieder ins Mittelalter zurückfallen.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Im Schwarzwald stehen sogar noch die Grenzhäuschen zwischen Baden und Württemberg.

Genau, und die Grenztürme zu Thüringen gibts auch noch 😄

Werden die Haeuschen vermietet?

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Vielleicht als Steh-Homeoffice? Aber im Schwarzwald ist die LTE-Abdeckung mies.

 

GrenzhäuschenGrenzhäuschen

Andreas485
Level 6
Konstanz, Germany

Bemerkenswert finde ich vor allem, dass nach § 5 Abs. 4 nun Handtücher und Bettwäsche nach jedem Gast auszutauschen sind. 

Das stellt uns schon vor gewisse Herausforderungen, denn das hatte ich bisher nur einmal jährlich gemacht...

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

> Textilien, die in Kontakt mit den Gästen eingesetzt werden

 

Da gehört eigentlich auch der Duschvorhang zu. Muss ich da umdenken?

Den wasche ich bislang nicht jedesmal, v.a. weil er nicht ins 60 Grad-Programm mit reindarf.

 

Lisa1
Level 10
Düsseldorf, Germany

Ich wasche schon immer den Duschvorhang nach dem „Auszug“ der Gäste bei 40 Grad und benutze dabei im letzten Gang einen Wäsche-Hygienespüler - Zudem ist er gegen Pilze und Bakterien durch bestimmte Fasern versiegelt. Nach mittlerweile drei Jahren ist er noch immer farbfrisch und sieht wie neu aus.

@Lisa1 

>>>ich wasche schon immer den Duschvorhang nach dem „Auszug“ der Gäste<<<

 

ist nicht dein Ernst oder ?

Klar, wenn man nur alle drei Monate einen Gast hat und der jedesmal 2 Monate bleibt kann man das schon machen .. , dann hält der Duschvorhang auch drei Jahre.

Lisa1
Level 10
Düsseldorf, Germany

Geht auch, wenn man ein- bis zweimal im Monat Gäste für drei bis vierzehn Tage hat, sogar inklusive kompletter Badsäuberung und Abwaschen von Fliesen und Schränken. 😉

Und wie ists generell mit allen anderen Vorhängen... jedesmal alle abnehmen und Waschen ?

Und Teppiche / Sitzpolster / Matratzen ..... ?

Ich denke mit Desinfektionsmittel behandeln sollte doch genügen... oder ?

 

Bei einem Ozongenerator geht das Gas doch eigentlich auch in die Textilien...

 

Ich glaube kaum, dass in Hotels jedesmal alle Matratzen, Teppiche, Vorhänge und die Couch ausgewechselt wird  😄

Lisa1
Level 10
Düsseldorf, Germany

Vorhänge wasche ich einmal jährlich oder wenn es nötig ist auch eher. Die Polster meiner Sessel sind aus abwaschbaren Bezügen und werden nach jeder Abreise mit alkoholischem Spray eingesprüht und abgewischt. Teppiche hab ich keine, aber ich glaube, in Textilien können sich Viren nicht länger als ein paar Stunden halten, dann trocknen sie aus. 

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