Und den Personalausweis muessen die Gaeste (aus Deutschland) ja nicht vorzeigen.
Das Bayerische Staatsministerium (fuer Bayern gueltig) beantwortete meine Anfrage
diesbezueglich (nichtssagend): so:
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Sehr geehrter Herr B....,
für die Kontrolle der Maßnahmen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Grundsätzlich aber gilt: Jeder Hotelier hat ein eigenes Interesse daran, dass sein Hotel nicht der Ort von Corona-Infektionen wird. Deshalb ist davon auszugehen, dass er neue Gäste konsequent entsprechend der neuen Regelung befragt. Zugleich setzen wir auf das Verantwortungsbewusstsein der Gäste, andere Menschen nicht durch falsche Angaben zu gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele F...
Leiterin des Referats
Grundsatzfragen der Tourismuspolitik
Prinzregentenstraße 28 | 80538 München
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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