Geschäftsreise - Nachweis?

Wiebke---Stephan0
Level 2
Aurich, Germany

Geschäftsreise - Nachweis?

Hallo, benötige ich einen Beweis für meine geplante Geschäftsreise? ich kann dazu nichts finden. LG und Danke für Hilfe 🙂

7 Antworten 7
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Wiebke---Stephan0, wenn an deinem Zielort touristisches Beherbergen untersagt ist, dann musst du den Gastgeber irgendwie beweisen, dass du geschäftlich, also dienstlich, unterwegs bist.  Weil es sonst den Gastgeber trifft.

Eine Dienstreise mit der ganzen Familie oder dem Ehepartner geht so schon nicht mehr.  Weil die Mitreisenden  touristisch unterwegs wären.

Es geht also immer darum, sich genau über die Vorschriften vor Ort zu erkundigen.  Das kann in den verschiedenen Bundesländern ganz unterschiedlich sein.

Nur weil man jemanden begleitet, ist man nicht touristisch unterwegs. Unser Ministerpräsident Laschet hat sinngemäß gesagt: wenn man Verwandte besucht, so ist das kein Tourismus, weil man ja nicht wegen des Ortes dahin fährt, wo man hin fährt, sondern weil die Verwandten dort sind und außerdem gäbe es ja gar keine touristischen Angebote mehr. Abgesehen davon bezweifele ich, das ich als Gastgeber irgendeine Kontrollpflicht habe, ich frage und wenn der Gast sagt, er komme nicht aus touristischen Gründen, dann muß das reichen. Auf die gerichtliche Klärung wäre ich gespannt...

@Martin234  du scheinst auch zu den Schlaumeiern zu gehören die denken dass Gesetze nicht für alle gelten...

Selbstverständlich hast du im Ernstfall eine Nachweispflicht, dass du als Gastgeber nicht gegen das Seuchenschutzgesetz verstossen hast.

Auf die gerichtliche Klärung kannst du gerne gespannt sein... vielleicht wirst du überrascht den Ausdruck "Bringschuld" in diesem Zusammenhang zu lernen.

 

Du kannst dir ja gerne mal die Strafen durchlesen die bei Missachtung des Seuchenschutzgesetzes drohen.... steht alles im Internet...

Die Sinngemäße Aussage eines MP kannst du dir dann einrahmen lassen.

Was soll der Gastgeber denn mehr tun, als den Gast zu fragen? Wenn ich auf eine schriftliche Aussage des Gastes verweisen kann, das er aus dringenden privaten Gründen kommt. Übrigens, seit wann muß man nachweisen, das man nicht gegen ein Gesetz verstoßen hat? Ich dachte immer, es wäre anders herum.

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

@Wiebke---Stephan0: einer Geschaeftsreise liegen ueblicherweise Geschaeftsbeziehungen zugrunde,

z. B. ein Arbeitsvertrag, ein Projektvertrag, ein Werkvertrag, ...

Dieser sollte als Nachweis ausreichen.

 

Ich war letzte Woche geschaeftlich in Wiesbaden und hatte dort ueber booking.com ein Hotelzimmer gebucht.

Beim Check-In hat der Portier 2x nach dem Reisegrund gefragt und anhand meiner gegebenen Adresse des Geschaeftspartners tatsaechlich auf einer Karte geschaut, ob der Geschaeftspartner dort zu finden ist.

 

Beim geschaeftlichen Flug eines Familienmitglieds aus Brasilien hierher hat das Flugunternehmen (TAP) in der Abflugstadt einige Tage vor der Reise details die geschaeftliche Reiseveranlassung geprueft

(Projektvertrag, zeitlich dringliche Notwendigkeit, persoenlich bedingte Notwendigkeit des Reisenden, ...)

 

Ob es reicht zu sagebn: ich will in Stadt xxx etwas einkaufen duerfte schwieriger als regulaerer Geschaeftsgrund gelten.

Einen offiziellen Vordruck fuer Beleg einer Geschaeftsreise findet man z. B. unter

 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erklaerung-unbedingt...

@Veronica-and-Richard0 

Hierbei steht die Eigenverantwortung an erster Stelle!

Wenn ich mit meiner Frau verreisen möchte finde ich diverse Möglichkeiten dieses als Geschäftsreise zu deklarieren,da bringt eine Prüfung den Gastgeber nicht viel.

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