@Wiebke---Stephan0: einer Geschaeftsreise liegen ueblicherweise Geschaeftsbeziehungen zugrunde,
z. B. ein Arbeitsvertrag, ein Projektvertrag, ein Werkvertrag, ...
Dieser sollte als Nachweis ausreichen.
Ich war letzte Woche geschaeftlich in Wiesbaden und hatte dort ueber booking.com ein Hotelzimmer gebucht.
Beim Check-In hat der Portier 2x nach dem Reisegrund gefragt und anhand meiner gegebenen Adresse des Geschaeftspartners tatsaechlich auf einer Karte geschaut, ob der Geschaeftspartner dort zu finden ist.
Beim geschaeftlichen Flug eines Familienmitglieds aus Brasilien hierher hat das Flugunternehmen (TAP) in der Abflugstadt einige Tage vor der Reise details die geschaeftliche Reiseveranlassung geprueft
(Projektvertrag, zeitlich dringliche Notwendigkeit, persoenlich bedingte Notwendigkeit des Reisenden, ...)
Ob es reicht zu sagebn: ich will in Stadt xxx etwas einkaufen duerfte schwieriger als regulaerer Geschaeftsgrund gelten.