Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und Beherbergungsverbot

David2360
Level 2
Berlin, Germany

Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko und Beherbergungsverbot

Guten Morgen,

ein Gast hat mich darauf hingewiesen, dass er laut aktueller RKI Zahlen aus einer Stadt in Deutschland mit erhöhtem Infektionsrisiko kommt.

 

Da die Wohnung in Hessen liegt, gilt nach der aktuellen Rechtslage Beherberungsverbot: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-hessen/gebiete-mit-erhoehtem-infektionsrisiko-und-beher...

 

Das gilt ja vermutlich auch für airbnb! Wie sollte ich mit dieser Buchung umgehen? Einfach stornieren kann weder ich noch der Gast, die die Rabatt Aktion genutzt hat und die "Nicht erstattungsfähig" Option genutzt hat.

Beste Grüße

David

20 Antworten 20
Jörg160
Level 1
Esslingen, Germany

Guten Abend, 

 

Wir haben das Pech, im Landkreis Esslingen zu leben, der Corona Hotspot ist. Die airbnb Buchung übernächstes Wochenende in Sachsen können wir nicht wahrnehmen, da der Gastgeber uns nicht unterbringen darf. Wie aber läuft das ab? Wer muss stornieren und bekomme ich den kompletten Buchungsbetrag erstattet? Bei airbnb selbst sind keine aktuellen Infos zu finden.

 

Viele Grüsse Jörg

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Gute Idee @Patricia741 ! 🙂 @Jörg160 ich habe deine Frage verschoben, da sie zum Thema dieses Threads passt - so werden alle Informationen an einer Stelle zu finden sein! 

                             

 

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Wir haben eine Buchung eines Chinesen Ende Nov fuer 3 Tage.

Er studierte in Nuernberg und lebt dort und wird jetzt nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums 3 Tage bei uns bleiben um in Muenchen Behoerdengaenge zu erledigen und dann nach China zurueckreisen.

 

Da seine Beherbung hier beruflich und nicht touristisch ist (Student) erwarten wir erstmal keine Probleme,

auch nicht falls Nuernberg bis dahin Problemzone wird.

 

Aber das ist jetzt alles obsolet, da sein China-Flug gecancelt wurde und er

die Buchung hier storniert hat.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Der Deutsche Tourismusverband schrieb zum Thema Stornokosten:

 

Bei einer staatlichen Maßnahme, die für eine Gruppe von Personen gilt, spricht viel dafür, einen Fall der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) aufgrund höherer Gewalt anzunehmen. Das heißt: Die Vertragsparteien müssen sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen, z.B. die Verschiebung des Buchungszeitraums oder ein gegenseitiges Entgegenkommen bei den Stornokosten. Dies ist individuell zu beurteilen und gilt insbesondere für Fälle, in denen der Buchungszeitraum unmittelbar bevorsteht und ein ärztliches Attest oder ein Corona-Test nicht rechtzeitig beigebracht werden kann. Wenn der Gastgeber die Ferienunterkunft dann für den ursprünglichen Vermietungszeitraum ganz oder teilweise anderweitig vermieten kann, sind diese Einnahmen von den Stornokosten abzuziehen.

 

Grundsätzlich dürfte es dem Gast allerdings zuzumuten sein, sich um einen Corona-Test oder ein Attest zu bemühen. Sollte sich der Test positiv erweisen, liegt die Verhinderung dann allerdings “in der Person des Gastes” (wie auch sonst bei Krankheit oder individuell angeordneter Quarantäne). Dann ist er nach § 537 BGB verpflichtet, den Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu entrichten bzw. die Stornokosten laut Vertrag/AGB zu bezahlen. In diesen Fällen dürfte allerdings eine Reiserücktrittsversicherung, so sie abgeschlossen wurde, einspringen.

 

Achtung: Dies ist eine Kopie vom 9.10.2020. Diese Information kann schnell veralten; deshalb sollte stets dort nachgelesen werden:

https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/faq.html

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Hallo zusammen,

 

Viele von euch diskutieren in einigen Threads über das Beherbergungsverbot von Gästen aus Risikogebieten. Ich weiß, dass zu diesem Thema viele Fragen aufkommen, da sich die Vorschriften von Tag zu Tag ändern können. Ich habe eure Kommentare an Airbnb weitergeleitet und die folgende Rückmeldung für euch erhalten:  

 

Einige Bundesländer haben in den letzten Tagen Reisebeschränkungen für Gäste aus deutschen Risikogebieten erlassen, die eine Übernachtung in Ferienunterkünften verbieten oder nur unter Auflagen, wie etwa einem negativen Corona-Test oder häuslicher Quarantäne, erlauben. Das gilt weiterhin auch für Urlauber aus internationalen Gebieten mit hohem Infektionsgeschehen. 

 

Bitte beachtet, dass ihr als Gastgeber dafür verantwortlich seid, alle geltenden Vorschriften und Gesetze einzuhalten. Gesundheit und Sicherheit haben für uns oberste Priorität. Wir möchten euch daher ermutigen, euch laufend über die aktuellen Regeln zu informieren und die Bemühungen der Behörden zur Eindämmung der Pandemie zu unterstützen. 

 

Wir haben einige hilfreiche Links* zu den regionalen Corona-Bestimmungen in allen deutschen Bundesländern zusammengestellt. Wir hoffen, euch damit eine erste Hilfestellung geben zu können. Dort findet ihr auch Informationen über staatliche Unterstützungsmaßnahmen, die für Gastgeber in Frage kommen könnten. 

 

Jetzt informieren

 

Die neuesten Informationen und weitere Einzelheiten zu Airbnbs Stornierungsmöglichkeiten findet ihr in unserem Hilfe-Center.

 

Vielen Dank. Unsere Gedanken sind in dieser ungewissen Zeit bei euch und unserer gesamten Community.

 

* Bitte beachtet, dass die zusammengestellten Links  keinen Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit erheben und nicht regelmäßig aktualisiert werden.

                             

 

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