Rückerstattung aus Kulanz

Andrea4293
Level 2
Munich, DE

Rückerstattung aus Kulanz

Liebe Community,

 

eine Studentin buchte mein Zimmer für einen Monat. Sie ist eingezogen am 08.03. und nach einer Woche wieder ausgezogen, da in dem Unternehmen in dem sie ein Praktikum absolvieren sollte alle spontan ins Home Office geschickt wurden wegen Corona und sie als Praktikantin dort nichts mehr lernen konnte (ohne anwesende Kollegen). Nun überlege ich mir was ich machen soll. Sie hat ja den gesamten Betrag für den Monat shcon an Airbnb bezahlt und Airbnb hat bereits mir das Geld überwiesen. Aus Kulanz dachte ich mir, dass ich ihr was zurückerstatte. Was würdet Ihr machen? Da ich manchmal zu großzügig bin, würde mich Eure Meinung interessieren.

 

LG

 

Andrea

6 Antworten 6
Andrea4293
Level 2
Munich, DE

Vielleicht biete ich ihr an, dass sie die drei Wochen dann im Herbst (wenn ich frei habe) gratis "nachwohnen" kann. Habe dann halt auch Mietausfall für die Zeit.

Tamara206
Level 10
St Stephan, Switzerland

@Andrea4293  ich habe das einmal gemacht. Leider verlief alles dann etwas anders ab als gewünscht. 

Ich wurde vom Gast regelrecht ausgenutzt, nie mehr!

 

Gerade jetzt habe ich auch eine Stornierung schon mal für eine Vermietung im Juli. Grund wegen Coronavirus Pandemie! 

Ich frage mich:  ob jetzt schon zum voraus so storniert werden kann?

Und soll ich jetzt schon entscheiden dem Gast den Vollen Betrag zu erlassen oder erst wenn er anreisen würde?

 

Ute42
Level 10
Germany

.

@Andrea4293  , @Tamara206 

 

Ich werde es nie verstehen warum Gastgeber darüber nachdenken an Gäste Geld zu erstatten wenn sie nicht müssen. Man erstattet an einen Menschen den man im Leben noch nie gesehen hat und den man auch nie wieder sehen wird Geld, also man schenkt es her. Genauso gut kann man das Geld auch verbrennen, dann ist es auch weg.

 

Wenn Gäste eine Rückerstattung wollen dann sollen sie sich an airbnb wenden, ewig in der Warteschleife warten und sich nebenbei durch die Stornobestimmungen arbeiten. Das sind alles erwachsene Menschen. Sie haben zu bestimmten Konditionen und zu bestimmten Stornobedingungen gebucht, also müssen sie damit leben oder sie schaffen es da wieder rauszukommen.

 

Aber all das kann nicht unsere Aufgabe sein, das müssen die Gäste von sich aus machen.

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Andrea4293 ,

 

 

aufgrund der besonderen Stornierungsregeln wegen des Corona Virus kann vom Gast storniert werden, d.h. volle Erstattung für den Gast, die Airbnb-Service gebühren fallen weder für den Gast noch für den Gastgeber an.

 

Ich nehme an, Dein Gast ist abgereist ohne die Buchung im System zu stornieren, und es soll ja auch nur der Teil-Zeitraum nach Abreise (eine Woche hatte der Gast bei dir gewohnt, ja?) erstattet werden, verstehe ich dies richtig? Wenn ja, dann würde ich in diesem Fall die Stornierung telefonisch - ist meines Wissens auch noch rückwirkend möglich - durch den Airbnb Support durchführen lassen. am besten schreibst Du dir alle relevanten Daten (Buchungsnummer, tatsächliches An- und Abreisedatum, Beginn und Ende des zu stornierenden Zeitraums) auf einen Zettel, damit am Telefon alles parat liegt und nichts schief geht.

 

Einen kostenlosen Ersatztermin würde ich nicht anbieten, zumal der Gast ja auch von sich aus keine Buchungsänderung gewünscht hat.

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

@Andrea4293wie @Ute42 es bereits geschrieben hat: Keine Erstattung von Dir aus anbieten! Der Gast hat ja nicht selbst gezahlt sondern die Firma und die hat sich sicherlich viel Geld gespart und nicht im Hotel gebucht.  Wenn der Gast etwas zurück haben möchte mus er stornieren und sich dann an airbnb wenden. Das heißt für dich, die Füße zurücklehnen und abwarten. Wenn  du Pech hast verrechnet dir die Auszahlung airbnb mit deinen nächsten Einnahmen und erstattet den Gast abzüglich der genutzten Nächte!

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

Ich entscheide individuell .. wenn die Kommunikation von Beginn an mit dem Gast gut war und er mir seine Stronierung erklärt, bin ich eher bereit, einen refund zu gewähren, umso mehr, wenn der Gast lediglich anfragt und den refund nicht fordert, sondern verstehen würde, wenn ich auf meine Stornierungsrichtlinie bestehe.

 

(zumal ich derzeit auch meiner Pflicht nicht nachkommen kann .. und es sich bei mir letztlich um Peanuts handelt, ob ich die 50 % nun noch hätte oder nicht, spielt keine grosse Rolle, der kommende Wegfall von neuen Buchungen viel mehr)

 

In deinem Falle, @Andrea4293 , wenn die Studentin nichts anfragt, wurde ihre Unterkunft vielleicht eh von der Firma bezahlt .. jedenfalls, scheint es ihr ja nicht weh zu tun, wenn sie sich nicht meldet ..

 

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