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Die oben abgebildeten Mitglieder des Gastgeber:innen-Beirats sind (von oben links aus): Zamani Khumalo, Geoff Gedge, Arturo B...
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Hallo liebe Community!
Ich habe in den Artikeln keine genaue Antwort zu meiner Frage gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Wie berechne ich genau, wie viel Euro ich pro Vermietung an Steuern aufschlagen muss?
Diese Steuern werden dann ja nicht als Einnahmen verbucht, sondern dienen eben der Steuerzahlung fürs Finanzamt. Ich musst jetzt für 2018 eine riesen Nachzahlung leisten und war echt geschockt! Das möchte ich in Zukunft natürlich vermeiden.
Über konkrete Infos dazu wäre ich sehr dankbar!
Frische Grüße aus Hamburg!
@Sabine-Ingrid0 .. das leidige Ding der unterschiedlichen Versionen ..
Ich muss mich zum Glück nicht mit UST rumschlagen .. aber wenn würde ich es wohl auch nicht airbnb anvertrauen, sondern selber in die Hand nehmen, um sicher zu sein, dass es verhebet (wie wir Schweizer sagen).
... genau @Julia2678 .. wie @Sabine-Ingrid0 schon sagte, dies sind zwei total unterschiedliche Paar Schuhe.
Belegungssteuern gelten für alle Anbietenden (allerdings nicht in jedem Ort) .. UST hingegen betrifft wohl nur einige Anbieter auf airbnb.
In manchen Orten kann man die Belegungssteuer direkt von airbnb einziehen und weiterleiten lassen .. von der UST hab ich dies noch nie gehört, dies obliegt wohl überall noch direkt dem Schuldner.
Ein Punkt, der jetzt zwar gar nix mit Steuern zu tun hat, aber vllt dennoch von Interesse ist:
Solltest du dich gegenüber Airbnb "outen" oder bei Airbnb angeben, dass du die Vermietung als Unternehmer betreibst (das Hinterlegen von USt.-Sätzen oder der USt-ID bei Airbnb sind da m.E.n. schon starke Indizien), dann unterliegst du in deinem Vertragsverhältnis zu Airbnb nicht mehr Deutschem, sondern Irischem Recht.
Ob und was das für Konsequenzen hat weiß ich allerdings nicht (wirklich).
@Udo6 .. ist das wirklich so? .. bzw. solange ich kein Unternehmer bin würde CH-Recht für mich gelten?
.. muss eingestehen, dass ich das noch nie hinterfragt habe, da ich bis anhin sowieso von der 'schlechteren' Option ausging .. wüsstest du auch gleich noch den Paragraph, wo dies in den TOS steht oder ist das in der DE-Rechtssprechung verankert? .. sorry, dass ich nicht selber suchen mag, kannst gerne antworten, ich solle selber suchen 😉
Kleiner fakt am Rande ...
Ich weiss noch von meiner Jugend, als ich bei einer sehr renommierten CH-Anwaltskanzlei arbeitete, da galt der Grundsatz, dass die Klage, bei dem Gericht eingereicht wird, welches (in der Vergangenheit) eher auf der gewünschten Seite war. Selbst wenn dies nicht die richtige Gerichtsbarkeit war. Denn, selbst wenn im Nachhinein von der Gegenpartei dies bemängelt wurde, hiess es dann häufig .. naja, das eine Gericht hatte nun schon Arbeit gehabt, daher werde die Gerichtsbarkeit dahin verschoben. Natürlich war dies nur innerhalb CH-Grenzen möglich. Dies ist aber auch schon über 20 Jahre her...
Das steht so, etwas verklausuliert, in den https://www.airbnb.de/terms 21. Rechtswahl und Gerichtsstand