Steuern pro Vermietung

Phö0
Level 2
Hamburg, Germany

Steuern pro Vermietung

Hallo liebe Community!

 

Ich habe in den Artikeln keine genaue Antwort zu meiner Frage gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand helfen?

 

Wie berechne ich genau, wie viel Euro ich pro Vermietung an Steuern aufschlagen muss? 

 

Diese Steuern werden dann ja nicht als Einnahmen verbucht, sondern dienen eben der Steuerzahlung fürs Finanzamt. Ich musst jetzt für 2018 eine riesen Nachzahlung leisten und war echt geschockt! Das möchte ich in Zukunft natürlich vermeiden. 

 

Über konkrete Infos dazu wäre ich sehr dankbar!

Frische Grüße aus Hamburg!

35 Antworten 35
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Sabine-Ingrid0  .. das leidige Ding der unterschiedlichen Versionen ..

Ich muss mich zum Glück nicht mit UST rumschlagen .. aber wenn würde ich es wohl auch nicht airbnb anvertrauen, sondern selber in die Hand nehmen, um sicher zu sein, dass es verhebet (wie wir Schweizer sagen).

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

... genau @Julia2678 .. wie @Sabine-Ingrid0 schon sagte, dies sind zwei total unterschiedliche Paar Schuhe.

 

Belegungssteuern gelten für alle Anbietenden (allerdings nicht in jedem Ort) .. UST hingegen betrifft wohl nur einige Anbieter auf airbnb.

 

In manchen Orten kann man die Belegungssteuer direkt von airbnb einziehen und weiterleiten lassen .. von der UST hab ich dies noch nie gehört, dies obliegt wohl überall noch direkt dem Schuldner.

 

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Julia2678 

 

Ein Punkt, der jetzt zwar gar nix mit Steuern zu tun hat, aber vllt dennoch von Interesse ist:

 

Solltest du dich gegenüber Airbnb "outen" oder bei Airbnb angeben, dass du die Vermietung als Unternehmer betreibst (das Hinterlegen von USt.-Sätzen oder der USt-ID bei Airbnb sind da m.E.n. schon starke Indizien), dann unterliegst du in deinem Vertragsverhältnis zu Airbnb nicht mehr Deutschem, sondern Irischem Recht.

 

Ob und was das für Konsequenzen hat weiß ich allerdings nicht (wirklich).

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Udo6  .. ist das wirklich so? .. bzw. solange ich kein Unternehmer bin würde CH-Recht für mich gelten?

.. muss eingestehen, dass ich das noch nie hinterfragt habe, da ich bis anhin sowieso von der 'schlechteren' Option ausging .. wüsstest du auch gleich noch den Paragraph, wo dies in den TOS steht oder ist das in der DE-Rechtssprechung verankert?  .. sorry, dass ich nicht selber suchen mag, kannst gerne antworten, ich solle selber suchen 😉

 

Kleiner fakt am Rande ...

Ich weiss noch von meiner Jugend, als ich bei einer sehr renommierten CH-Anwaltskanzlei arbeitete, da galt der Grundsatz, dass die Klage, bei dem Gericht eingereicht wird, welches (in der Vergangenheit) eher auf der gewünschten Seite war. Selbst wenn dies nicht die richtige Gerichtsbarkeit war. Denn, selbst wenn im Nachhinein von der Gegenpartei dies bemängelt wurde, hiess es dann häufig .. naja, das eine Gericht hatte nun schon Arbeit gehabt, daher werde die Gerichtsbarkeit dahin verschoben. Natürlich war dies nur innerhalb CH-Grenzen möglich. Dies ist aber auch schon über 20 Jahre her...

Udo6
Level 10
Nord, Germany

@Mika8 

 

Das steht so, etwas verklausuliert, in den https://www.airbnb.de/terms 21. Rechtswahl und Gerichtsstand

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

Vielen Dank @Udo6 .. hatte ich nicht (mehr) auf dem Schirm.

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