Frühstück

Beantwortet!

Frühstück

Gerne würden wir als Gastgeber dem Gast, wenn dieser unserr Wohnung bucht, die Möglichkeit geben such ein Frühstück zu buchen. Der Betrag würde danach direkt per Kreditkarte abgezogen. Gibt es in dieser Hinsicht schon etwas? Mit freundlichen Grüßen 

Beste Antwort
Ilona18
Level 10

@Roger657   wenn ich Frühstück anbieten würde, dann mußte ich ein Gewerbe anmelden und auch jemanden anstellen. Ich könnte mich auch selber anstellen, müßte dann aber jeden Monat die Sozialversicherungsbeiträge für meine Anstellung bezahlen. Außerdem müßte ich bei einer Vermietung mit Service (und Frühstück gilt als Service!) auf den gesammten Preis die Mehrwertsteuer aufschlagen. Also nicht nur auf den Service, sondern auch auf den Zimmerpreis.

Gewerbeanmeldung, Sozialversicherung, Vorsteuer- und Mehrwertsteuerpapierkram, Gesundheitszeugnis für den Umgang mit offenen Lebensmitteln, höhere Kosten.

Da ist nichts unkompliziert. Es hat tausend Gründe warum Privatvermieter kein Frühstück anbieten.

 

Beste Antwort im Originalbeitrag ansehen

21 Antworten 21
Ralf5
Level 10

@Roger657 

 

du könntest im Text und/oder unter Sonstige Wichtige Infos erwähnen, dass Frühstück für CHF xxx pro Person vor Ort dazugebucht werden kann und dies dann anschließend über das MediationsCenter abrechnen - oder falls von Anfang an Frühstück gewünscht wird, die Zusatzkosten über eine Buchungsänderung bzw. mit einem entsprechend angepassten Gastgeberangebot geltend machen.

 

Jedenfalls habe ich solche Texthinweise schon öfters in Inseraten gesehen.

 

Wenn Du allerdings Frühstück als Ausstattungsmerkmal angibst, dann ist das Frühstück im Preis bereits inkludiert.

@Ralf5  

Wenn das Frühstück mit in den Zimmerpreis integriert wird, zahlt man ja auch noch für das Frühstück die 20% Provision an Airbnb  ? oder sehe ich das falsch ?

 

Der Gastgeber braucht doch eigentlich nur vor Ort von den Gästen das Frühstück abkassieren wie auch jedes andere Essen/Getränk das ein Hotel/Pension unabhängig von den Zimmern anbietet. 

Ansonsten müsste ja Airbnb eine Auswahl des Frühstücks mit kostenloser Zahlungsabwicklung anbieten.

 

@Ilona18  und @Ute42 hatten Recht, das ist alles Unsinn und funktioniert mit provisionsbasierten Vermittlungsplattformen nicht.

Das geht nur wenn man z.B. eine eigene Website hat auf die der Gast von einem Register verlinkt wird (wie es die Gemeinden oft anbieten).

Ein Feature, welches offensichtlich fehlt und vielen professionellen Gastgebern und Superhosts wie uns sehr weiter helfen würde.

@Peter4703 , da airbnb vorwiegend private Gastgeber sind, auch wenn sie sich professionel nennen, ist das aus gutem Grund nicht angeboten.

Wie oben bereits beschrieben musst du ein Gewerbe anmelden mit allen Schikanen (IHK, ....) damit du ein Frühstück anbieten darfst. Es gibt genug Fallstricke, da braucht man keinen zusätzlichen.

@Jörg8 in welchem Jahrhundert lebst du denn? Airbnb ist schon seit Jahren weitgehend durch professionelle Anbieter dominiert. Damit wird das Hauptgeschäft gemacht. Airbnb ist einer der vielen Kanäle von Channelmanagern, über die Ferienwohnungen und Apartments vermittelt werden.

 

Außerdem, nur weil Du Frühstück anbietest und dafür ggf. eine Gegenleistung verlangst, musst Du noch lange kein Gewerbe anmelden. Ob Du nun Einkünfte aus Vermietung, oder Dienstleistung erwirtschaftest, wenn Du über die Freigrenzen kommst, musst Du es versteuern oder bist sogar gewerblich tätig.

@Peter4703,  zumindest in Österreich ist das Anbieten von Frühstück bereits eine gewerbliche Tätigkeit die über die übliche Kurzzeitzimmervermietung hinausgeht und die angemeldet werden muss und für die man eine eigene Gewerbeberechtigung braucht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildschirmfoto 2025-07-29 um 12.22.41.png

Weitere Tools, die dich deinen Zielen näherbringen

Info-Center

Hier findest du Leitfäden zu Themen wie erfolgreiches Gastgeben, Gastfreundschaft und Verwaltung von Inseraten.

Hilfe-Center

Hier findest du Hilfe zu deinem Airbnb-Konto, zu Buchungen und mehr.