@Attalla0 , in einigen deutschen Städten ist die Weitervermietung von gemieteten Apartments verboten und es gibt bereits Urteile, die dem Vermieter untersagen, dem Mieter eine solche Erlaubnis zu erteilen bzw. diese vom Amts wegen widerrufen wird. Auch wenn Graz derzeit wohl noch nicht von diesem Verbot betroffen ist, muss man davon ausgehen, dass dies irgendwann auch in Österreich verboten wird.
Wie wäre es also mit kaufen? Aber auch hier ist Vorsicht geboten, da schon jetzt viele europäische Städte Verordnungen zur Wohnraum-Zweckentfremdung erlassen haben. Demnach dürfen nur noch einzelne Zimmer der selbst bewohnten Wohnung dauerhaft an Kurzzeit-Gäste vermietet werden, bei einer Zweitwohnung muss meist eine Registriernummer erlangt werden und dann beträgt die Erlaubnis zur Kurzzeitvermietung je nach Stadt zwischen 6 Wochen und 3 Monaten pro Jahr.
Der klassische Airbnb-Gastgeber vermietet entweder Privatzimmer in der eigenen Wohnung (trifft hauptsächlich auf Städte zu) oder Ferienwohnungen im eigenen Haus (überwiegend in ländlichen touristischen Regionen).
Immer mehr Leute kommen nun auf die Idee, gutes Geld damit zu machen, indem sie einfach ein paar Wohnungen günstig anmieten (oder kaufen) und dann teuer an Kurzzeitgäste weiter vermieten. Dies finde ich nicht nur unmoralisch sondern auch schädigend für den Ruf von Airbnb und ähnlichen Plattformen, die dadurch immer wieder in der Kritik stehen, Wohnraum in den Ballungsräumen zu vernichten.
Da wundert es einen wirklich nicht mehr, wenn eine Stadt nach der anderen immer mehr Verordnungen erlässt, um dies zu verhindern. Und weil diese geschäftstüchtigen Leute immer wieder auf neue Ideen kommen, wie man vielleicht doch noch an der Verordnung dran vorbei kommt, werden natürlich auch alle paar Jahre die diverse Verordnungen verschärft.
Und wer sind die Leidtragenden? Dreimal darfst Du raten...