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Das Schöne an Airbnb ist ja gerade, dass wir private Gastgeber uns aufs Gastgeben konzentrieren können, und die Buchung, den ...
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Das Schöne an Airbnb ist ja gerade, dass wir private Gastgeber uns aufs Gastgeben konzentrieren können, und die Buchung, den Geldfluss und die Fakturierung ganz dem System überlassen können.
Dennoch wird seitens der Gäste immer mal wieder der Wunsch nach einer Rechnung geäußert. Dabei können sich die Gäste ihren Beleg ganz einfach selber rauslassen. Aber wie?
Das Hilfecenter www.airbnb.com/help sagt dazu:
Wo finde ich meine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer?
Diesen Link kannst du einfach deinem Gast schicken:
www.airbnb.com/help/article/438/where-do-i-find-my-vat-invoice
Natürlich steht es dir frei, deinem Gast darüber hinaus auch selber einen Rechnungsbeleg auszustellen. Beachte hierbei die bei dir geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.
Bedenke jedoch: Die Servicegebühr, die Airbnb deinem Unterkunftspreis aufgeschlagen hat, kannst du deinem Gast nicht belegen. Du kennst in der Regel nicht mal die Höhe seiner Servicegebühr – was auch eine Argumentationshilfe gegenüber dem Belegwunsch des Gastes darstellt.
Falls der Gast argumentiert, die Daten seiner Firma oder seiner Mitreisenden müssten mit auf die Rechnung: Dies kann er selbst ergänzen.
Wie kann ich meinem Rechnungsbeleg einen Gast oder eine Geschäftsadresse hinzufügen?
Auch diesen Link kannst du einfach deinem Gast schicken:
www.airbnb.de/help/article/449/how-can-i-add-a-guest-or-business-address-to-my-receipt
Falls der Gast argumentiert, er wolle seine Rechnung gesplittet haben, z.B. weil ein Teil seine Firma bezahlt und der Rest privat ist: Nun, diese Möglichkeit gibt es nicht. Vereinfacht gesagt: Da hätte er – wie von Airbnb immer empfohlen – sich vor der Buchung erkundigen müssen. Dann hätte er nämlich zwei separate Buchungen durchführen können und müssen.
Falls ein potentieller Gast sich vor der Buchung nach all diesen Möglichkeiten erkundigt: Das ist ja schon ein begrüßenswerter Schritt! Dann kannst du ihn über all die oben genannten Möglichkeiten informieren.
Beachte jedoch die alte Gastgeber-Weisheit: Je komplizierter die Anfrage, desto unwahrscheinlicher die Buchung. Manchmal ist es auch besser, wenn sich ein Gast eine andere bzw. professionelle Unterkunft (z.B. ein Hotel) sucht.
Alle in diesem Artikel dargestellten Informationen sind unverbindlich, ohne Gewähr für deren Richtigkeit, und stellen keine Rechtsberatung dar. Sachliche Ergänzungen und Verbesserungen sind willkommen.
[Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Happy-Hosting.de]
[Das Thema ist schon etwas älter. Bitte schaut euch auch @Till-and-Jutta0s neuesten Kommentar dazu an.]
Update November 2019:
Nach erfolgter Buchung bekommt der Gast von Airbnb automatisch eine Rechnung per Email zugesandt.
Ggf. muss er bereits bei der Buchung ankreuzen, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt. Und er kann weitere für ihn erforderliche Angaben ergänzen.
Hallo @Till-and-Jutta0 ,
leider ist das keine vollständige Rechung, wie ich sie bei meinem Arbeitgeber vorlegen kann. Ich selber bräuchte sie privat nicht. Mein Arbeitgeber kann sie aber nicht einbuchen, wenn keine formal korrekte Rechnung eingereicht ist. Das Ergebnis: Ich bleibe privat auf den Kosten sitzen. Das mache ich höchstens 1-2 Mal, dann gibt's pauschal kein Airbnb mehr. So einfach ist das dann.
Ich habe eben mit dem Kundenservice geschrieben und da die klare Aussage bekommen, dass der Gastgeber für eine ordnungsgemäße Rechnung verantwortlich ist, sofern diese benötigt/gewünscht ist. Airbnb ist raus und kümmert sich nur um die Servicegebühr für den Abschluss. Die Übernachtung, Reinigung und Service-Gebühren des Hosts muss der Gastgeber selber ausweisen. Und da gibt's in DE auch kein Diskutieren. Der Leistungserbringer ist verpflichtet dieses zu tun.
Auch ist es nicht möglich auf der beschriebenen "Rechnung" eine Adresse einer Firma eintragen zu lassen. Ich habe es eben probiert. Es geht nicht. Von einer fehlenden MWSt, Datum, Rechnungsadresse und dergleichen rede ich mal nicht.
Also, aktuelle Aussage des Supports: Der Gastgeber muss eine Rechnung (mit oder ohne MWSt) ausstellen, wenn dies gefordert wird.
Christian
@Christian4004 Du hast Recht. die Diskussion stammt aus 2019. Heute sehe ich das wie du, und stelle Gästen auf Anforderung eine eigene Rechnung aus.
Airbnb liefert nur eine Quittung.
Nur über den Servicebetrag (bei split fee) erhält der Gast eine Rechnung von Airbnb. Mag sein, dass sich da die letzten Jahre einiges geändert hat.
Wäre toll, hier ein neues FAQ (vlt. auch ein offizielles von Airbnb) zu haben.
Hallo Zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig?
Mir macht die Rechnung über die Servicegebühren von AirBnb als Gastgeber sorgen. Ich bin mit meiner Ferienhausvermietung umsatzsteuerpflichtig.
Ist die Rechnung von AirBnb über die Servicegebühren in Deutschland formal korrekt?
1. es gibt keinen Hinweis auf das Reverse-Charge Verfahren auf der Rechnung. Muss ich in diesem Fall trotzdem die Umsatzsteuer nach USt § 13b abführen?
2. die Rechnung hat kein unveränderliches Format, wird nicht per PDF zugeschickt. Ist diese damit formal korrekt und berechtig mich zum Vorsteuerabzug?
Ich habe Bedenken, dass ich bei einer Betriebsprüfung zwar die Umsatzsteuer nach § 13b abführen muss, aufgrund der formalen Mängel aber nicht berechtig bin die Vorsteuer abzuziehen.
Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht?
LG
Ne, ist ein anderes Thema, @Wolfgang68 .
Schau mal hier: https://community.withairbnb.com/t5/forums/searchpage/tab/message?advanced=false&allow_punctuation=f...
Hallo @Wolfgang68
keine Erfahrung, aber hier gibt es dazu einen threat, vielleicht meldet sich @Jörg8 nochmals dazu, ob es mittlerweile neuere Erkenntnisse dazu gibt.
@Gabi37 Danke. Dann hake ich dort mal nach. Das scheint es passender zu treffen. LG
@Manfred78, ich mache einfach eine Einnahmen-Ausgabenrechnung im Excel , die Buchungsbestätigungen drucke ich aus und sie sind dann sozusagen ein Bestandteil der Buchhaltung.
Dem Finanzamt interessiert nicht, wie die Gäste heißen, wo sie wohnen etc. - es geht einzig und allein um deine Einnahmen.
Einnahme ist also der Buchungsbetrag + Reinigungskosten, die Servicegebühr ist dann wieder eine Ausgabe, ebenso wie die Ortstaxe, die wir für die Gäste abführen. Dazu kommen noch alle anderen Ausgaben wie Betriebskosten, Anschaffungen, etc. etc.
Mach es nur nicht zu kompliziert.
Diese FAQ ist von 2018 - aus heutiger Sicht würde ich sie anders schreiben. Aber die Zeit ... wir sind ja alle nur ehrenamtlich und in unserer Freizeit tätig.
@Udo6 hat dort was Neueres dazu geschrieben: https://community.withairbnb.com/t5/Verwalte-deine-Gesch%C3%A4fte/Keine-Rechnung-gem-14-14a-UStG/m-p...
Ich habe einen kleinen Zusatz eingefügt, der wenigstens auf deinen Kommentar hier verweist.
Das Thema "Rechnung" scheint jetzt die Tage etwas erwärmt zu sein hier im CC. Wer Zeit/Lust/Muße hat, den Artikel hier zu verbessern: Immer her damit! Oder sollte man etwas Neues verfassen? 🤔
(wie zum Beispiel @Till-and-Jutta0, @Michael3255, @Udo6 😁)
Ja das denke ich schon lange: eine neue FAQ muss her.
Aber als Rentner hab ich ja so wenig Zeit....
Da musste ich jetzt doch kurz lachen. 🤣
Das höre ich aber auch von meinen Eltern. Ständig busy mit irgendetwas, immer unterwegs...und noch nicht mal Gastgeber. 😁