Das Schöne an Airbnb ist ja gerade, dass wir private Gastgeb...
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Das Schöne an Airbnb ist ja gerade, dass wir private Gastgeber uns aufs Gastgeben konzentrieren können, und die Buchung, den ...
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Der Hilfetext Kann ich für einen Freund oder ein Familienmitglied buchen? sagt dazu u.a.
[...] Wir setzen voraus, dass jede Airbnb-Buchung, die für eine private Reise erfolgt, von der Person durchgeführt wird, die in der Unterkunft übernachten wird. [...]
Und lt. Nutzungbedingungen Ziff. 14.1 ist es eine verbotene Handlung [...] sofern von Airbnb nicht ausdrücklich genehmigt, ein Inserat buchen, wenn Sie die darin angebotenen Gastgeber-Dienste nicht selbst in Anspruch nehmen werden; [...]
Jedoch gibt es Firmen, die am Geschäftsreisen-Programm von Airbnb teilnehmen, und die dann für ihre Mitarbeiter buchen können.
Leider gibt es immer wieder Gäste, welche weder die Nutzungsbedingungen lesen, noch die Inseratsbeschreibung, die Hausregeln, oder die besonderen Hinweise für Sofortbucher.
Was also konkret tun, falls man als Gastgeber plötzlich mit einer Buchung für Dritte konfrontiert ist?
Wichtigste Regel: Kommuniziere mit deinem Gast! Falls er nicht von sich aus auf die Tatsache einer Drittparteibuchung hinweist, du aber das Gefühl hast, fragt ihn offen! Und kläre dann zunächst mit dir selber, ob das für dich OK ist.
Teile dies deinem Gast über das Airbnb-Nachrichtensystem mit, und schicke ihm den Link zum Hilfesystem www.airbnb.com/help/article/427/can-i-book-on-behalf-of-a-friend-or-family-member
Bitte ihn, die Buchung wieder zu stornieren.
Falls dies eine Sofortbuchung war, kannst du sie unter Umständen auch selbst straffrei stornieren.
Falls es Probleme gibt, schalte den Support ein.
Der Verfasser dieses Ratgebers hatte aus aktuellem Anlass mehrfach Kontakt mit dem Support, der folgende Handlungsanleitung bestätigte:
[Dieser Artikel erschien ursprünglich auf HAPPY HOSTING.de]
@Till-and-Jutta0, ich habe kein Problem mit solchen Buchungen, wenn schon bei der Buchungsanfrage klar ist, warum eine dritte Person bucht und wer letztlich kommt. z.B. hat eine Mutter, die hier wohnt, im Rahmen eines bestimmten Familienfestes die Wohnung für Familienangehörige aus dem Ausland gebucht, oder ein Mann, der seiner Freundin zum Geburtstag einen Kurzurlaub mit ihrer Mutter geschenkt hat. Ein anderes Mal konnte der buchende Gast wegen einer beruflichen Situation nicht mehr selbst anreisen und hat angefragt ob es in Ordnung ist, wenn seine Partnerin dafür eine Freundin mitbringt.
Ich denke mir, dass auch andere Gastgeber ähnliche Situationen kennen. Wenn ich über eine andere Plattform oder privat vermiete habe ich auch im schlimmsten Fall keine Sicherheit. Da möchte ich doch selbst auch flexibel bleiben.
Bei Sofortbuchungen machen strengere Regelungen durchaus Sinn, ebenso wenn Gäste unter falschen Voraussetzungen anfragen. Da ist es gut, auch absagen zu können bzw. keine Sanktionen befürchten muss.
@Till-and-Jutta0 ich hatte folgenden Fall: eine Polin, die in Málaga in einem Hotel arbeitete, buchte für ihre Mutter und Schwester eins meiner Studios. Die Mutter blieb 7 Tage, die Schwester blieb 5 Tage. Den ersten und letzten Tag verbrachte die buchende Polin in dem Studio zusammen mit ihrer Mutter. Es waren also in den 7 Tagen nie mehr als die 2 erlaubten Personen anwesend.
Aber die buchende Person war nur 2 Tage anwesend und nicht die gesammten 7 Tage.
Bedeutet das nach den airbnb Richtlinien nun, dass es ok. ist, wenn es für mich o.k. ist?
@Ilona18, ich interpretiere es nach meinen langen Gespächen mit den Support so, dass es doppelt ok ist, wenn zum einen die buchende Person (wenigstens zeitweise) mit vor Ort war, UND der Vorgang im Nachrichtenverlauf festgehalten ist (damit im Problemfall der Support den Gesamtvorgang erfassen kann).
Unterm Strich bedeuten unserer Erfahrung nach Drittparteibuchungen einen deutlich höheren Kommunikationsaufwand, der seitens des Gastes nicht immer berücksichtigt wird. Wir hatten zu Jahresbeginn gleich zwei Fälle:
Im ersteren stellte sich erst drei Tage vor Anreise (durch gezielte Nachfrage meinerseits) heraus, dass nicht der Buchende sondern seine Eltern anreisen. Letztendlich sind es total nette Gäste, aber sie selber haben das Inserat nicht gelesen.
Beim zweiten Fall hat der Buchende (trotz Ausschluss-Hinweis in den AGBs, in unseren Hausregeln, und in der zusätzlichen Meldung bei Sofortbuchung) dennoch für seine Mitarbeiter gebucht (kein Reise-Manager). Bis heute (1 Woche nach der Buchung) hat er unsere Fragen nicht beantwortet, weil er sie angeblich nicht erhalten hat. Mal sehen, wie das weitergeht. Einfach ist das nicht.
Mag in einer separaten Unterkunft entspannter sein, aber bei einem Privatzimmer möchte ich wissen, mit wem ich unsere Wohnung teile.
@Till-and-Jutta0, Ehrlichkeit und entsprechende Informationen sollten als Vertrauensbasis immer gegeben sein. Egal ob ganze Unterkunft oder Privatzimmer. Daher wäre es wünschenswert, dass bei fehlener entsprechender Information Stornierungen ohne Konsequenzen auch bei Sofortbuchungen möglich sind.
Ohne Konsequenzen kann man eine SB innert 24 Stunden stornieren. Aber die Zeit reicht bei Drittparteibuchungen nicht, um alles abzuklären. Da bin ich jetzt schon drüber, und muss in den sauren Apfel beißen.
@Monika--Elisabeth0und @Till-and-Jutta0
Ja, das Thema ist nicht ganz einfach. Solange es nachher mit einer Drittbuchung keine Probleme gibt, ist ja alles im grünen Bereich, aber sollten sich die Gäste z.B. als "Mietvandalen" entpuppen, da hört der "Spass" dann auf.
Wie @Till-and-Jutta0 schon sagten, es fängt ja damit an, dass die Drittpartei das Inseart nicht gelesen hat und nicht wirklich weiss, was sie erwartet. Das kann sehr schnell zu Problemen führen.
Ich finde auch, dass es eine Option geben sollte, dass man solche Buchungen straffrei sofort stornieren dürfen sollte, ohne erst den Support kontaktieren zu müssen. Wenn das Bauchgefühl denn sagt, man möchte diese Drittpartei nicht beherbergen, egal ob in einem privaten Zimmer oder ganzer Unterkunft.
Drittbuchungen sind abzuschaffen - nicht zu tolerien - jeder kann sich einen Account zulegen und selber Buchen -HAFTUNGSFRAGE !!!-
Wer über eine andere Person Buchen läst hat - evtl ein Problem , weil er nicht selber Buchen kann , nur warum nicht bucht der Reisende selber ?
@Raoul0 im dümmsten Fall ist er nicht in der Lage seine Authentifizierung durchzuführen^^. Wenn ich spitz bekomme das ich eine Drittbuchung habe frage ich die Bucher immer ganz gerne ob sie auch die volle Haftung im Zweifelsfall übernehmen würden. Stelle dabei immer fest das soweit oft gar nicht gedacht wird wenn man einem Kumpel oder Kollegen den Gefallen tut
Hatte soeben eine Buchung durch dritte. Bis jetzt habe ich sie immer laufen lassen, 2 Stück in meiner Laufbahn als Gastgeber.
Diesesmal wollte ich es genau wissen und habe dem Support angerufen.
Sehr schwammig.
"Ich kann die nicht Garantieren das wir bei einem Problem vollumfänglich helfen könnten"
"Laut Terms verboten"
Was denn nun verboten oder nicht? Evtl. vielleicht vermutlich helfen?
"Andere Mitarbeiter lösen dies evtl anderst. Von strickt bis lasch"
Ähm wie bitte? Jeder kann machen wie er lustig ist?
Ich durfte auswählen laufen lassen mit dem Risiko das mir Airbnb nicht vollumfänglich hilft oder straffrei Stornieren.
Habe mich für erstere Entschieden.
Buchender ist der Vater eines Studenten der dem Sohn die Reise an die Musikakademie zahlt.
Er hat sofort und offen Kommuniziert.
Am wichtigsten war das ich sämtliche Angaben mit einer Google Recherche bestätigen konnte.
Puh, aber die Reaktion vom Support ist ja wirklich extrem schwammig...
Fand es erschreckend zu spüren das es keine klare interne Regelung gibt, die Systeme mit welchem einen Suppoart Mitarbeiter unterstützt ihn da nicht hilft @Anja236
Das Tutorial von @Till-and-Jutta0 hat diametral eine andere Aussage.
Habe dies anschliessend Airbnb über das Feedback Formular mitgeteilt. "Meinem" support Miarbeiter habe ich dies ebenso mitgeteilt aber er kann ja nichts dafür wenn er vom Arbeitgeber so alleine stehen gelassen wird. Für die Gastgeber, Gast und Mitarbeiter frustrierend.
Näcghste Buchung durch dritte werde ich wieder den Support bemühen ..... schau mer mal was dann gesagt wird.....
Hallo @Thomas339,
die Terms sind da glasklar: Drittparteibuchung ist nicht erlaubt.
Ich hatte das Procedere - und ich weiß nicht, ob ich es noch einmal durchführe - :
1. Der Erstkontakt - Support hat i.d.R. keine Entscheidungsbefugnis. Diese Buchung ist von Seiten Airbnb nicht erlaubt.
2. Wenn engagiert nachgefragt wird - vorausgesetzt, man will es dem Buchenden möglich machen- wird das "Reise-Team" eingeschaltet.
3. Der Kontakt da hat i.d.R. ebenfalls nicht die Entscheidungsbefugnis. In meinem Fall musste das Mangement den Fall besprechen und absegnen. Es gab dazu eine Fall-Nummer, auf die man sich beziehen kann, sollte ein Schaden vorliegen.
Nur dann - so wurde mir versichert- und nur dann, wenn der Gast die Daten aller eingeladenen Gäste liefert, diese im System erfasst und im Chat zustimmt, für alle Schäden die die eingeladenen Gäste verursachen, gerade zu stehen: nur dann wird von Airbnb diese Buchung genehmigt.
Herzliche Grüße