Als Airbnb-Gastgeber – v.a. wenn wir keine Gewerblichen sind...
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Als Airbnb-Gastgeber – v.a. wenn wir keine Gewerblichen sind sondern „nebenher“ noch ein anderes Leben führen – gibt es Tage ...
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Protokoll vom Hosting-Day DACH in München am 4. Juni 2016
Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den zahlreichen Workshop-Teilnehmern und Gastgeberkollegen für zwei produktive Stunden mit Euch bedanken! Wir haben uns sehr über Eure Rückfragen und Beiträge zum Thema Verantwortungsvoll Gastgeben mit dem Schwerpunkt Melderecht gefreut. Wie schon im Workshop versprochen, möchten wir Euch nun im Anschluss nicht alleine mit dem Thema lassen, und so hat Till eine Zusammenfassung mit hilfreichen Links zum Thema verfasst.
Wir freuen uns schon darauf Euch hier im CC oder bei einem weiteren Workshop zu sehen!
Herzlich Inge aus Freiburg und Till aus Stuttgart
Zusammenfassung und Ergebnisse
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Es erfolgt ausdrücklich keine verbindliche Rechtsberatung! Jedes Airbnb-Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den zuständigen Stellen über die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zu erkundigen und für deren Einhaltung zu sorgen.
Die Erfüllung der Meldepflicht ist ein Bestandteil des Verantwortungsvollen Gastgebens und ergibt sich aus den jeweiligen nationalen Vorschriften in D-A-CH sowie aus den kommunalen Bestimmungen:
Als Gastgeber müssen wir der Pflicht nachkommen; wir verhalten uns damit verantwortungsvoll gegenüber dem Gast (z.B. falls er in eine Notlage kommt); wir tun es zur eigenen Sicherheit (z.B. Schadenersatzforderung, Internet-Abmahnung); und nicht zuletzt profitiert die ganze Airbnb-Gemeinschaft davon, indem wir dem aufkommenden Negativ-Image entgegenwirken („von der Share zur Fair Economy“).
Auch der Gast muss den gesetzlichen Vorgaben folgen und profitiert von der Unterstützung durch den Gastgeber (z.B. bei Benachrichtigung von Angehörigen im Notfall). Wünschenswert wäre, wenn die Weigerung des Gastes, den Meldezettel auszufüllen, als Grund für eine sanktionsfreie Stornierung gelten kann. Wer seinem ausländischen Gast die Gesetzestexte auf Englisch vorlegen möchte, findet hier eine Übersetzungsquelle.
In Deutschland ist die Meldepflicht seit 1.11.2015 im Bundesmeldegesetz geregelt (hauptsächlich §§ 29-30). Bei Kurzzeitmietern in Beherbergungsstätten (Boardinghouses, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Hotels etc.) geht die Initiative vom Gastgeber aus, der am Tag der Ankunft von seinen Gästen einen ausgefüllten Meldeschein eigenhändig unterschreiben lassen und von Ausländern die Daten durch Einsicht des Passes überprüfen muss. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Frage, ob gewerbliche Tätigkeit oder private Vermögensverwaltung. Meldescheine können käuflich erworben oder selbst erstellt werden; die Inhalte sind in § 30 (2) BMG geregelt. Die Meldescheine müssen 1 Jahr lang unter Berücksichtigung des Datenschutzes aufbewahrt und dann innerhalb von drei Monaten vernichtet werden. Weitere Infos im kostenlosen Merkblatt.
Langzeitmieter müssen selbst die Initiative ergreifen und sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Der Gastgeber muss durch das Ausfüllen der Vermieterbescheinigung mitwirken.
In Österreich ist seit 1.4.2016 das neue Gästeverzeichnis zu führen. In vielen Gemeinden hat dies elektronisch – in Verbindung mit der Abführung der Ortstaxe – zu erfolgen. Die Stadt Wien hat ein separates Merkblatt aufgelegt.
Auch in der Schweiz besteht in etlichen Gemeinden die Pflicht zum Ausfüllen der elektronischen Gästeblätter.
Die Pflicht für den Gast, beim Check-in einen Meldeschein auszufüllen, wird ihm am besten vorab kommuniziert und in den Hausregeln festgehalten. Für offizielle Reiseleiter mit Gruppen gibt es spezielle Bestimmungen.
Resümee:
Für die obligatorische Anmeldung von englischsprachigen Langzeitgästen in Deutschland bei den Gemeinden gibt es online eine Ausfüllhilfe.
Vielleicht hilft es jemandem. Mein Meldeschein sieht folgendermaßen aus:
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Meldeschein / Registration Form / formulario de inscripción / Formulário de registro
Beherbergungsstätte / holiday address / dirección de vacaciones / endereço feriado: |
Datum der Anreise / Arrival date / fecha de Obtención / Data de chegada:
Voraussichtliches Datum der Abreise / Estimated date of departure / fecha estimada de salida / data estimada de partida
Zahl der Mitreisenden / Number of travelers / Número de viajeros / Número de viajantes
Familienname / Surname / Nombre familiar / Sobrenome
Vorname / First name / primer nombre / primeiro nome
Geburtsdatum / Date of birth / fecha de nacimiento / data de nascimento
Staatsangehögkeit / Nationality / Nacionalidad / Nacionalidade
Anschrift Strasse und Hausnummer / Street address / dirección de la calle / endereço da rua
Anschrift Postleitzahl, Ort / Address Postcode City / Dirección Código postal Ciudad / Morada Código Postal Cidade
Anschrift Land / address country / país de la dirección / país de endereço
Nummer des Passes / Passport number / Número de pasaporte / Número do passaporte
freiwillige Angaben: / voluntary information / información voluntaria / informação voluntária
Telefonnummer / phone number / número de teléfono / número de telefone
Email / email / correo electrónico / email
Ich werde das WiFi Internet nicht für illegale Handlungen missbrauchen.
I will not abuse the Wifi Internet for illegal acts.
Unterschrift / signature / firma / assinatura
Super, danke Mark, sehr hilfreich:-)
DANKE! 🙂
Nach so was suche ich schon seit Tagen, aber ich bin offensichtlich zu blöd... Ich wüsste auch gerne, auf welchem Weg Frankfurt das Geld gerne hätte und wie - bei jeder Buchung, monatlich, jährlich? Irgendwie noch ziemlich unübersichtlich das ganze 😕
Die Mitteilung inkl. Zahlung an die Stadt Frankfurt hat spätestens 15 Tage nach Ende eines Quartals zu erfolgen.
Weitere Infos:
Und nochmal Danke!
Buhu, was für ein Aufwand! Warum hat airbnb nicht mit Frankfurt so eine Vereinbarung getroffen?!
@Andrea1 Ich glaube, weil FFM sich so gar nicht auskäst, welche Art von Homesharing nun eigentlich legal ist. So wie das ja öfter durchkam, will man dort ja auch nicht Farbe bekennen, daher gibt es auch keine Merkblätter mehr.
Vielleicht stehen sie ja trotzdem irgendwie in Verhandlungen.
Na ja, in ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt haben sie die airbnb-Vermieter jedenfalls "eingepreist": Diese Verpflichtung betrifft auch [...] alle Wohnungsinhaberinnen und Wohnungsinhaber, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer oder Wohnraum zur Verfügung stellen.
Das nenne ich irgendwie Legalisierung durch die Hintertür - oder wollen sie ernsthaft von Illegalen Geld einziehen? 😉
@Andrea1 Ha! Das ist ja cool! Ich hab mir das noch nicht durchgelesen. Aber ja, damit hast Du recht. Dann ist es im Prinzip "legalisiert".
Ich muss den Frankfurter HSC-Kollegen für die Info danken!
Echt?! Bei denen habe ich gestern zu dem Thema genau NIX gefunden.
Ist brandneu. Jetzt auf der Seite vom HSC FFM veröffentlicht.
(Man muss sich dort erst einloggen bzw. registrieren.)