Als Airbnb-Gastgeber – v.a. wenn wir keine Gewerblichen sind...
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Als Airbnb-Gastgeber – v.a. wenn wir keine Gewerblichen sind sondern „nebenher“ noch ein anderes Leben führen – gibt es Tage ...
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Protokoll vom Hosting-Day DACH in München am 4. Juni 2016
Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den zahlreichen Workshop-Teilnehmern und Gastgeberkollegen für zwei produktive Stunden mit Euch bedanken! Wir haben uns sehr über Eure Rückfragen und Beiträge zum Thema Verantwortungsvoll Gastgeben mit dem Schwerpunkt Melderecht gefreut. Wie schon im Workshop versprochen, möchten wir Euch nun im Anschluss nicht alleine mit dem Thema lassen, und so hat Till eine Zusammenfassung mit hilfreichen Links zum Thema verfasst.
Wir freuen uns schon darauf Euch hier im CC oder bei einem weiteren Workshop zu sehen!
Herzlich Inge aus Freiburg und Till aus Stuttgart
Zusammenfassung und Ergebnisse
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Es erfolgt ausdrücklich keine verbindliche Rechtsberatung! Jedes Airbnb-Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den zuständigen Stellen über die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen zu erkundigen und für deren Einhaltung zu sorgen.
Die Erfüllung der Meldepflicht ist ein Bestandteil des Verantwortungsvollen Gastgebens und ergibt sich aus den jeweiligen nationalen Vorschriften in D-A-CH sowie aus den kommunalen Bestimmungen:
Als Gastgeber müssen wir der Pflicht nachkommen; wir verhalten uns damit verantwortungsvoll gegenüber dem Gast (z.B. falls er in eine Notlage kommt); wir tun es zur eigenen Sicherheit (z.B. Schadenersatzforderung, Internet-Abmahnung); und nicht zuletzt profitiert die ganze Airbnb-Gemeinschaft davon, indem wir dem aufkommenden Negativ-Image entgegenwirken („von der Share zur Fair Economy“).
Auch der Gast muss den gesetzlichen Vorgaben folgen und profitiert von der Unterstützung durch den Gastgeber (z.B. bei Benachrichtigung von Angehörigen im Notfall). Wünschenswert wäre, wenn die Weigerung des Gastes, den Meldezettel auszufüllen, als Grund für eine sanktionsfreie Stornierung gelten kann. Wer seinem ausländischen Gast die Gesetzestexte auf Englisch vorlegen möchte, findet hier eine Übersetzungsquelle.
In Deutschland ist die Meldepflicht seit 1.11.2015 im Bundesmeldegesetz geregelt (hauptsächlich §§ 29-30). Bei Kurzzeitmietern in Beherbergungsstätten (Boardinghouses, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Hotels etc.) geht die Initiative vom Gastgeber aus, der am Tag der Ankunft von seinen Gästen einen ausgefüllten Meldeschein eigenhändig unterschreiben lassen und von Ausländern die Daten durch Einsicht des Passes überprüfen muss. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Frage, ob gewerbliche Tätigkeit oder private Vermögensverwaltung. Meldescheine können käuflich erworben oder selbst erstellt werden; die Inhalte sind in § 30 (2) BMG geregelt. Die Meldescheine müssen 1 Jahr lang unter Berücksichtigung des Datenschutzes aufbewahrt und dann innerhalb von drei Monaten vernichtet werden. Weitere Infos im kostenlosen Merkblatt.
Langzeitmieter müssen selbst die Initiative ergreifen und sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Der Gastgeber muss durch das Ausfüllen der Vermieterbescheinigung mitwirken.
In Österreich ist seit 1.4.2016 das neue Gästeverzeichnis zu führen. In vielen Gemeinden hat dies elektronisch – in Verbindung mit der Abführung der Ortstaxe – zu erfolgen. Die Stadt Wien hat ein separates Merkblatt aufgelegt.
Auch in der Schweiz besteht in etlichen Gemeinden die Pflicht zum Ausfüllen der elektronischen Gästeblätter.
Die Pflicht für den Gast, beim Check-in einen Meldeschein auszufüllen, wird ihm am besten vorab kommuniziert und in den Hausregeln festgehalten. Für offizielle Reiseleiter mit Gruppen gibt es spezielle Bestimmungen.
Resümee:
Super! Habe das Formular gerade meinem ersten Gast in diesem Jahr in die Hand gedrückt (Gott sei Dank deutsch und beruflich hier ;-)) und dabei gesehen, dass Frankfurt, welches ja ach so viel Wert auf seine Internationalität legt, nicht in der Lage ist, den Meldeschein zweisprachig auszuführen 😞 Umpf!
Wenn ich gerade auf deine Links gehe, passiert gar nichts. Dort kann ich auch nicht antworten!?
Die Links gehen wahrscheinlich nur, wenn man im HSC FFM angemeldetes Mitglied ist.
Hallo,
ich wollte mich gerne bei der HSC FFM anmelden aber ich finde dort keine Möglichkeit eine Anfrage zu stellen? Sorry, ich bin noch neu hier und vermutlich war das auch eine absolute Newbie Frage...
Hallo @Verena123 , hier ein Hilfetext:
Wie trete ich einer Gruppe mit meinem Profil bzw. als Seite bei?
https://www.facebook.com/help/103763583048280
Und das ganze machst du dort:
https://www.facebook.com/groups/2745079642243752/
Die Gruppen sind umgezogen.
Hallo,
das erklärt einiges 😉 Ok, in der Facebook Gruppe FFM bin ich Mitglied, ich dachte es gäbe noch eine zusätzliche hier. Vielen lieben Dank 🤗
Ja die lokalen Gruppen hier wurden aufgelöst, und durch die FB-Gruppen ersetzt.
Es gibt aber zwei für Hessen: Die alte FFM-Gruppe, und die neuere Hessen-Rhein-Main-Gruppe (Link oben), die mir ewtas aktiver und aktuell scheint.
Noch ein Link Polizeiliches Gästebuch / Meldeschein Gäste - was Vermieter von Monteurzimmern und Ferienimmobilien ...
"Auch, wenn der Gast aus dem Ausland keine gültigen Papiere vorlegen kann, müssen Sie ihn vom Gesetzgeber her nicht vor die Tür setzen: Rechtlich sind Sie aus dem Schneider, wenn Sie abweichende, ungültige oder fehlende Dokumente ausländischer Mieter lediglich auf dem Meldeschein penibel vermerken. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an die zuständigen Polizeibehörden wenden, denn das "polizeiliche Gästebuch" dient ja nicht zuletzt als Hilfe bei der Ermittlung verdächtiger oder vermisster Personen. Aufbewahren müssen Sie die Meldescheine in- und ausländischer Gäste ein Jahr lang, spätestens drei Monate nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Unterlagen aus Gründen des Datenschutzes zu vernichten. Halten Sie sich weder an das eine noch an das andere, müssen Sie mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. "
[Dank an @Veronica & Richard]
Meldeschein - nicht ausfüllen ist eine Ordnungswiederigkeit und kann bis zu 500,- euro Bestrafft werden - ebenso Aufbewahrungsfrist 12 Monate !
Es ist wirklich anstrengend.
Entweder du schaust genauer hin oder du hälst dich einfach mal zurück.
Das Thema oben war vom Juli.
Die letzten Antworten gingen um etwas ganz anderes.
Es kan hier jeder seine eigene freie Meinung äusern jederzeit 🙂