Über Ethik und Moral in der Kurzzeitvermietung

Ute42
Level 10
Germany

Über Ethik und Moral in der Kurzzeitvermietung

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Gestern habe ich mit einem Gast wegen einer Stornierung telefoniert. Hier die Vorgeschichte:

 

Der Gast hatte im Mai 2020 ein Wochenende im November für sich und 9 Kollegen gebucht, diese 10 Personen teilen sich den Mietpreis. Diese Gästegruppe war schon zweimal hier und ich weiß wie die sind, nämlich laut. Der Sonder-Mietpreis für das Wochenende ist 670 Euro, eine Anzahlung von 335 Euro habe ich auf dem Konto.

 

Am Donnerstag bekam ich folgende mail:

 

  • Guten Tag Frau Ute

    Leider muss ich aufgrund der neuesten Bestimmungen der Regierung, unseren geplanten Aufenthalt vom 13.11.-15.11.2020 stornieren.

    Wie verhält es sich mit der Anzahlung? Bekommen wir diese zurück oder eventuell einen Teil davon?

 

 

Aufgrund der Formulierungen gehe ich davon aus, daß der Gast weder die Hygieneverodnungen in Bayern noch die Stornoregelungen kennt.

 

Am Sonntag habe ich mit dem Gast telefoniert. Zunächst einmal habe ich ihm einen Auszug aus der 8. Bayerischen Infektionsschutzverordnung vorgelesen, von diesem Dokument hatte er noch nichts gehört. Es ging um den Passus:

 

  • Übernachtungsangebote dürfen …... nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Dann haben wir uns über die allgemeine Coronasituation in Deutschland unterhalten. Wir sind übereinstimmend zu der Meinung gelangt, daß egal was in dieser Verordnung steht wir das gebuchte Wochenende absagen. Die Infektionszahlen in Deutschland sind einfach zu hoch. Wenn wir jetzt nicht alle mitmachen und sich jeder sein privates Süppchen kocht, dann riskieren wir daß Weihnachten und Silvester auch noch ausfällt.

 

 

Dann haben wir über die Anzahlung gesprochen:

 

  • Ute: Sie hatten ja gefragt, ob Sie ihre Anzahlung ganz oder eventuell teilweise zurückbekommen.. Was würden Sie denn vorschlagen?

  • Gast: Wir könnten uns ja auf die Hälfte einigen

  • Ute: Damit bin ich einverstanden

 

 

Der Gast war sich ja lt. seiner email gar nicht sicher ob er überhaupt etwas zurückbekommt. Wenn ich jetzt dem Gast 50% der Anzahlung = 167,50 € überweise dann freut er sich und ich mich auch, denn ich habe mir 167,50 € gespart.

 

Wenn ich dem Gast die ganze Anzahlung von 335 € zurücküberweise, dann freut er sich noch mehr, aber ich natürlich nicht weil mein Geld ist weg.

 

 

 

Und jetzt kommen meine Fragen:

 

  • Ist es unmoralisch / unethisch dem Gast 167,50 € zu überweisen wenn er damit einverstanden ist, obwohl ihm rechtlich womöglich mehr zustehen?

  • Ist es aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland zulässig, daß der Gast und ich uns auf 50% einigen oder dürfen wir das nicht?

 

 

Ich muß jetzt eine Entscheidung fällen, denn ich habe noch nicht bezahlt:

 

  • soll ich 167,50 € überweisen (die Gäste freuen sich und ich mich auch)

  • soll ich 335 € überweisen (nur die Gäste freuen sich)

 

 

 

Damit wir hier nicht im luftleeren Raum diskutieren werde ich das machen, was die Mehrheit vorschlägt, sofern sich mindestens 7 Personen an der Abstimmung beteiligen.

 

 

 

 

23 Antworten 23

@Ute42  du schreibst :

"Aufgrund der Formulierungen gehe ich davon aus, daß der Gast weder die Hygieneverodnungen in Bayern noch die Stornoregelungen kennt."

 

Vielleicht solltest du einfach nochmal mit dem "Reiseleiter" reden und ihn über seine Rechte aufklären , wenn er dann immer noch bei seinem Vorschlag bleibt dann spricht auch nichts dagegen ...

Ute42
Level 10
Germany

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Here are the results from the German jury:

 

 

     
   167,50 €335,00 €
     
 1Tillx 
 2Anjax 
 3Sabine x
 4Udox 
 5Tamarax 
 6Andreax 
 7Monikax 

 

 

Tut mir leid für den Gast, aber ich beuge mich der Mehrheit.

 

 

Wolfgang12
Level 10
Hamburg, Germany

@Ute42 

Das ist nicht die Mehrheit.

Die Mehrheit macht deine Selbst Bestätigung Spielchen nicht mit!

.

@Wolfgang12 

 

Du und deine Mehrheit, ihr hättet ja mitmachen können, dann wär's anders ausgegangen.

 

Jetzt hat die schweigende Mehrheit im CC einen unschuldigen Gast um 167,50 Euro geprellt.

 

Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

Weißt du, @Wolfgang12 , du hattest den ganzen Tag Zeit, dich konstruktiv an dieser Diskussion zu beteiligen. Diese Gelegenheiten nutzt du ja nie. Dann gewöhn dir doch einfach mal ab, immer wenn der Zug schon abgefahren ist, vermeintlich @Ute42 einen drüberzubügeln!

(Schreibt jetzt eine, die sich eigentlich geschworen hatte, niemals einem Troll zu antworten)

Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

@Ute42... nun dachte ich schon, ich sei zu spät, aber eigentlich hast du ja das 'Enddatum' der Abstimmung offen gelassen 😉

 

Nun ... ich würde evtl. 335.- überweisen. Dies dann, wenn ich die Gruppe gerne wieder bewirten würde.

 

Einerseits schreibst du zwar sie seien laut, andererseits hattest du ihre dritte Buchung angenommen (allerdings während Corona, andererseits ist dein Objekt auch während einer Pandemie interessant, wenngleich November wohl nicht mehr high season für dich ist) .. daher ist es nicht ganz klar, ob du diese Gäste gerne begrüsst, oder nur dann, wenn sie eher der Spatz in der Hand sind.

 

Aber seien wir ehrlich 167.50 sowie auch 335.- sind wohl für eine Gruppe von 10 Personen eh nix .. und 167.50 für dich ja auch nicht wirklich.

 

Daher, von mir gibt's - ob nun zu spät oder nicht - keine klare Ansage, sondern ich würde so entscheiden, ob ich die Gruppe gerne wieder bewirten würde, oder ob ich die 167.5 für den Lärmpegel einstecken soll.

 

 

@Andrea1.. tja, so ging's mir auch vor 1-2 Tagen .. ich blieb standhaft 😉

.

 

@Mika8  

 

Wer zu spät kommt den bestraft das Leben. 😋

 

Wir müssen bei dieser Stornierung mal realistisch sein. Das ist eine Gruppe von 10 Männern im Alter von 30 Jahren. Es geht bei jedem dieser 10 Männer um einen Geldbetrag von +/- 16,75 Euro. Das ist denen schlicht und ergreifend egal.

 

Es spielt auch keine Rolle ob diese Gruppe wiederkommt oder nicht. Ich habe nicht das Problem meine Wochenenden zu vermieten, ich habe das Problem genug Wochenenden für die Gäste zu finden die mieten wollen. Es gibt bei Wochenend-Vermietungen auch keine „high-season“. Man kann jedes Wochenende des Jahres vermieten.

 

Ich habe das Geld schon bezahlt. Case closed.

 

 

Tamara206
Level 10
St Stephan, Switzerland

Text von e-domizil

 

e-domizil im Umgang mit COVID-19
Was sind unsere Learnings?
Die Krise hat uns aufgezeigt, wie fragil die Reisebranche ist und wir mussten viele Buchungen auf Grund von
AGB der Anbieter kostenlos stornieren. Die Krisenzeit hat nun gezeigt, dass Kunden dies ausnutzen und «Auf
Vorrat» stornieren, obwohl sie reisen könnten. In einer solchen Situation hat dies weitreichende finanzielle
Folgen. Wir legen allen Anbietern ans Herz, dass Sie Ihre eigenen AGB und Annullationsbedingungen kritisch
überprüfen und zukünftig keine kostenlosen Stornierungen mehr anbieten. Wir können folgende marktüblichen
Annullationsbedingungen empfehlen:
• Ab Buchungsdatum bis 64 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises, jedoch mind. CHF 100.-
• 43 bis 63 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises, jedoch mind. CHF 100.-
• 42 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises, jedoch mind. CHF 100.-
• bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises
Unsere Erfahrung zeigt, dass die oben empfohlenen Stornosätze nicht von einer Buchung abhalten. Vielmehr
haltet es aber davon ab, einfach auf Vorrat mehrere Objekte zu buchen und dann am letztmöglichen Tag zu
stornieren. Es ist auch mit schärferen Stornofristen nicht verboten Kulanz gegenüber den Kunden zu zeigen.

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

Ich bin klar fuer die 167.

Aber eigentlich ist der Staat der Verursacher mit seinen Verboten und seiner Unfaehigkeit, das Corona-Problem zu loesen.

An @Ute42 wuerde ich massiv den Staat um die angekuendigte Novemberhilfe angehen.

Und wenn sie ankommt ggf dem Gast ein Stueck abgeben.

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