Hallo allerseits!
Strom, Nerven, Toilettenpapier sind...
Hallo allerseits!
Strom, Nerven, Toilettenpapier sind nicht die einzigen Dinge, die man als Mensch und gerade als Gast...
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Gestern habe ich mit einem Gast wegen einer Stornierung telefoniert. Hier die Vorgeschichte:
Der Gast hatte im Mai 2020 ein Wochenende im November für sich und 9 Kollegen gebucht, diese 10 Personen teilen sich den Mietpreis. Diese Gästegruppe war schon zweimal hier und ich weiß wie die sind, nämlich laut. Der Sonder-Mietpreis für das Wochenende ist 670 Euro, eine Anzahlung von 335 Euro habe ich auf dem Konto.
Am Donnerstag bekam ich folgende mail:
Guten Tag Frau Ute
Leider muss ich aufgrund der neuesten Bestimmungen der Regierung, unseren geplanten Aufenthalt vom 13.11.-15.11.2020 stornieren.
Wie verhält es sich mit der Anzahlung? Bekommen wir diese zurück oder eventuell einen Teil davon?
Aufgrund der Formulierungen gehe ich davon aus, daß der Gast weder die Hygieneverodnungen in Bayern noch die Stornoregelungen kennt.
Am Sonntag habe ich mit dem Gast telefoniert. Zunächst einmal habe ich ihm einen Auszug aus der 8. Bayerischen Infektionsschutzverordnung vorgelesen, von diesem Dokument hatte er noch nichts gehört. Es ging um den Passus:
Übernachtungsangebote dürfen …... nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Dann haben wir uns über die allgemeine Coronasituation in Deutschland unterhalten. Wir sind übereinstimmend zu der Meinung gelangt, daß egal was in dieser Verordnung steht wir das gebuchte Wochenende absagen. Die Infektionszahlen in Deutschland sind einfach zu hoch. Wenn wir jetzt nicht alle mitmachen und sich jeder sein privates Süppchen kocht, dann riskieren wir daß Weihnachten und Silvester auch noch ausfällt.
Dann haben wir über die Anzahlung gesprochen:
Ute: Sie hatten ja gefragt, ob Sie ihre Anzahlung ganz oder eventuell teilweise zurückbekommen.. Was würden Sie denn vorschlagen?
Gast: Wir könnten uns ja auf die Hälfte einigen
Ute: Damit bin ich einverstanden
Der Gast war sich ja lt. seiner email gar nicht sicher ob er überhaupt etwas zurückbekommt. Wenn ich jetzt dem Gast 50% der Anzahlung = 167,50 € überweise dann freut er sich und ich mich auch, denn ich habe mir 167,50 € gespart.
Wenn ich dem Gast die ganze Anzahlung von 335 € zurücküberweise, dann freut er sich noch mehr, aber ich natürlich nicht weil mein Geld ist weg.
Und jetzt kommen meine Fragen:
Ist es unmoralisch / unethisch dem Gast 167,50 € zu überweisen wenn er damit einverstanden ist, obwohl ihm rechtlich womöglich mehr zustehen?
Ist es aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland zulässig, daß der Gast und ich uns auf 50% einigen oder dürfen wir das nicht?
Ich muß jetzt eine Entscheidung fällen, denn ich habe noch nicht bezahlt:
soll ich 167,50 € überweisen (die Gäste freuen sich und ich mich auch)
soll ich 335 € überweisen (nur die Gäste freuen sich)
Damit wir hier nicht im luftleeren Raum diskutieren werde ich das machen, was die Mehrheit vorschlägt, sofern sich mindestens 7 Personen an der Abstimmung beteiligen.
Es ist schön, wenn beide Seiten glücklich sind.
Unglaublich....du bist ja sogar während der Autofahrt zurück nach Deutschland im CC aktiv...🤣
Schließe mich an, finds auch gut, wenn beide Parteien zufrieden sind.
167,50 € , da der Vorschlag vom Gast kam und ihr euch bereits darauf geeinigt habt....., selbst wenn der Gast gesagt hätte dass du die volle Anzahlung behalten kannst, wäre es nicht unmoralisch das anzunehmen...
Geteilt durch 10 Personen sollte es irgendwie auch gehen.... sind ja nicht 1500€ wie beim Dänen vs. David.
Da 167,50 € aber andereseits nicht viel Geld ist und du ja ohnehin zuviel davon hast, könntest du auch folgendes schreiben :
Lieber Gast,
ich habe von einer Kollegin erfahren dass ich laut Gesetz eigentlich verpflichtet bin den vollen Anzahlungsbetrag zurück zu erstatten.
Damit alles Korrekt ist und du keinen eventuellen Ärger mit deinen Kollegen bekommst, überweise ich deshalb die volle Anzahlung zurück und freue mich euch in besseren Zeiten wieder bei mir begrüßen zu dürfen.
So kannst du für wenig Geld 10 Gäste begeistern die dich für deine Souveränität bewundern werden....
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Du schreibst zwar einerseits ich solle 167,50 zurücküberweisen. Andererseits schreibst du ich könne auch 335 Euro überweisen um bewundert zu werden. Damit schiebst du die Entscheidung wieder zurück an mich. Um Mißverständnisse zu vermeiden mußt du dich auf eine Variante festlegen, ohne irgend welche Relativierungen.
Also was soll ich überweisen:
167,50 €
335,00 €
@Ute42 ich denke ich würde die 335 € überweisen , also die zweite Variante wählen, neben dem was ich schon geschrieben habe gibts noch einen Haken...
Angenommen einer der 10 kennt sich aus und weiß dass sie eigentlich alles zurückbekommen müssten , dann entsteht eine blöde Situation für den der mit dir gesprochen hat.
Wie gesagt es ist kein Vermögen aber dann eine klare Sache ohne Geschmäckle... Und es sind ja Stammgäste , da kann man doch gut punkten.
Vllt ist eine weitere Variante überlegenswert. Ihr verzichtet beide einvernehmlich auf die Anzahlung und spendet sie stattdessen.
An wen könnt ihr ja gemeinsam abstimmen.
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Beide Parteien können souverän entscheiden ob sie das Geld das sie zurückbekommen oder das sie sich gespart haben spenden wollen.
Zunächst einmal geht es um die Entscheidung, was soll ich überweisen?
167,50 €
335,00 €
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Hier der Stand der Abstimmung am Montag 15 Uhr:
Wie viel Geld soll unter moralisch / ethischen Gesichtspunkten überwiesen werden?
167,50 € | 335,00 € | ||||
1 | Till | x | |||
2 | Anja | x | |||
3 | Sabine | vielleicht | vielleicht | ||
4 | Udo | weiß | nicht | ||
5 | |||||
6 | |||||
7 | |||||
Wenn beide Seiten zufrieden sind, was will man mehr?
167,50
war ja sein Vorschlag (und wäre meiner als Gast auch gewesen)