Aufgepasst bei Buchungen

Jan9559
Level 3
Osnabrück, Germany

Aufgepasst bei Buchungen

Ferienhaus gebucht (im Innland) und im Vorfeld mit dem Vermieter vereinbart (schriftlich), dass es bei einer fristgerechten Stornierung das "komplette Geld" zurück gibt. Gesagt, getan, denn coronabedingt kann die Reise nicht angetreten werden. Der Gastgeber verweigert nun die im Vorfeld zugesagten Stornierungsbedingungen - wir müssten ja alle Federn lassen in der Pandemie. Alles wurde über Airbnb abgewickelt und ist damit belegbar und durch Airbnb somit nachvollziehbar. Die Rechtslage ist so klar, klarer geht es nicht mehr. Airbnb verweigert die Hilfe mit fadenscheinigen Begründungen, die meiner Meinung nach nur zwei Rückschlüsse zulassen:

1. Hier will keiner Helfen
2. Man versteht das Problem nicht und hat offensichtlich keinen blassen Schimmer von der Rechtslage

Wenn ich dann hier im Footer Punkte wie "Vertrauen&Sicherheit" lese, kann ich nur lachen und wirklich jedem empfehlen, diesen Laden zu meiden! Zudem rufe ich jeden auf, diese Misstände publik zu machen. Wir werden jetzt zum Anwalt sowie es dem Verbraucherschutz melden, Social-Media-Kanäle befeuern, Medien kontaktieren, um möglichst viele davor zu schützen! Also, Finger weg, bucht lieber direkt von den Leuten, dann habt ihr keine Plattform dazwischen, die sich am Ende vor solche Leute stellt!

36 Antworten 36

@Monika--Elisabeth0 

"ich gehe jetzt davon aus, dass meine Vermutung zugetroffen hat und der erste Halbsatz "kostenlose Stornierung innerhalb von 48 Stunden" überlesen wurde."
Wo du das jetzt genau rausgelesen hast, verstehe ich nicht. Lass bitte beim explizit Gesagten bleiben und nicht bei dem, was du zwischen den Zeilen zu lesen glaubst.

Dein Beitrag liest sich ein bisschen so, also ob wir uns nicht richtig informiert hätten und nun Ärger machen. Bitte nochmal den Screenshot anschauen. Der ist eindeutig. Und wir waren sehr lösungsorientiert, haben diverse Zwischenlösungen angeboten wie  Gutschein für einen späteren Zeitpunkt, für mögliche Gebühren aufzukommen, etc. - und das nicht, weil wir uns im Unrecht wähnten, sondern weil das in unseren Augen der normale Weg ist und wir absolutes Verständnis für die schwierige pandemiebedinget Situation der Gastgeber haben. Wir haben in unseren Augen alles versucht, aber es gab ganz lange keine Reaktion seitens des Gastgebers und dann die Ansage, dass wir in der Pandemie halt alle Federn lassen müssten. Sorry, aber das ist indiskutabel.

Und nochmal zum Theme Missverständnis (egal auf welcher Seite und das meine ich jetzt nur hypothetisch und nicht auf uns bezogen) - Missverständnisse passieren und wenn man will, findet man für alle Seiten eine gute Lösung, einen guten Kompromiss. Ich habe mit dem Gastgeber telefoniert, hier gabe es keinerlei Bereitschaft, nicht mal im Ansatz, hier will jemand Geld, und in meinen Augen Gäste abzocken.

Monika--Elisabeth0
Top Contributor
Vienna, Austria

@Christoph160, es ist mir völlig neu, dass ein Gast eine bereits vorgenommene Stornierung zurücknehmen kann.  Er kann höchstens  neu buchen.

Im übrigen bin ich ganz deiner Meinung, vor Stornierung eine Umbuchungsmöglichkeit anbieten- das habe ich auch mit Gästen so vereinbart.  Voraussetzung ist natürlich, dass Gäste nicht automatisch stornieren, sondern vorher Kontakt aufnehmen.

 

 

@Monika--Elisabeth0   wenn die Stornierung schon im System erfasst wurde wird das vermutlich schwierig sein und wie es bei Airbnb ist kann ich leider nicht sagen.

 

In diesem Fall würde ich so vorgehen :

Airbnb hat ja seine Provision schon bekommen und der Gastgeber einen Teil seiner Unterkunftsgebühr (vielleicht 50%) ebenfalls.

Also würde ich dem Gastgeber den Restbetrag in bar geben. So wird niemand betrogen, auch Airbnb nicht da sie ja ihre Vermittlungsprovision bereits erhalten haben und eine Unterkunft in bar zu bezahlen ist ebenfalls Rechtskonform.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ich glaube, hier gibt’s ein Missverständnis.

 

Zum einen: Niemand will was Falsches zwischen den Zeilen herauslesen, mangels Darstellung des genauen Sachverhaltes (ich hatte das nach der Ankündigung dort erwartet, lese aber nur Meinungen und persönliche Beurteilungen) sind die hier Mitlesenden zuweilen auf Mutmaßungen angewiesen.

 

So kann ich auch nur vermuten:

@Jan9559  hat mit strengen Stornierungsbedingungen (mit Bedenkzeit) gebucht.

Diese lauten:

 

Strenge StornierungsbedingungenStrenge Stornierungsbedingungen

 

@Jan9559  fragte @Monika--Elisabeth0 : „Wo du das jetzt genau rausgelesen hast, verstehe ich nicht.“

Ich denke, das ist jetzt klar: Das steht einfach so in den Stornierungsbedingungen.

 

Gast oder Gastgeber oder beide haben da möglicherweise den ersten Halbsatz überlesen. Das passiert leider nicht zum ersten Mal.

 

Also vermute ich mal weiter: Es gibt gar keine Vereinbarung an Airbnb vorbei, sondern nur die Kommunikation lt. Screenshot. Und da offenbart sich mir ein Riesen-Missverständnis zwischen Gast und Gastgeber. Eine Schuldzuweisung steht mir nicht zu; auf jeden Fall gehören da immer zwei Seiten dazu.

 

Und wir wissen auch nicht, wann diese Kommunikation stattgefunden hat (vielleicht noch innerhalb der 48-Stundenfrist?), wir wissen überhaupt viel zu wenig vom eigentlichen Sachverhalt. Deshalb stimmt  2. Man versteht das Problem nicht und hat offensichtlich keinen blassen Schimmer von der Rechtslage.

 

Und bei der rechtlichen Aufarbeitung gehört auch dazu, die vereinbarten AGBs (einschl. Stornierungsbedingungen) genau zu lesen. Das sollte eigentlich die Arbeit des engagierten Anwalts sein (und nicht die der Freiwilligen hier im CC).

@Till-and-Jutta0 

Ich weiß euer Engagement absolut zu schätzen, finden den Umgang miteinander hier echt gut und mag mich auch nochmal für eure Bemühungen bedanken. Und ja, hier gibt es ein Missverständnis. Ich bin nicht hier, um mich von euch beraten zu lassen oder weil ich eure Einschätzung benötige. Einschätzung und Beratung hole ich mir von meinem Familienanwalt und Freunden mit einer entsprechenden juristischen Ausbildung. Es ist ganz lieb, dass ihr euch die Zeit nehmt.

Ich will das Thema publik machen sowie darauf hinweisen, dass sich Airbnb schützend vor absolut unseriöse Gastgeber stellt. 


Hier meine Schilderung in der Zusammenfassung:

Der von mir gepostete Screenshot sagt eigentlich alles - hier gibt es eine klare Absprache und damit mietvertragliche Vereinbarung (diese kann eben auch von den eigentlichen durch Airbnb festgelegten Bedingungen abweichen)

Hier wurde folgendes vereinbart:
1. Stornierungsfrist 15 Tage

2. Bei einer fristgerechten Stornierung gibt es das "komplette Geld" zurück

Mehr gibt es da nicht zu schildern.

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Jan9559,

das mit dem publik machen ist gut gemeint, wir haben hier ganz viele solche Fälle, aber alle sind individuell unterschiedlich, und alle wissen, dass jedes System irgendwelche Schwachstellen hat.

 

Das ist auch der Grund, warum Airbnb sowohl Gäste als auch Gastgeber immer und immer wieder darauf hinweist, keine Abweichungen von den schriftlich bei Abschluß der Buchung vorliegen Bedingungen zu akzeptieren (in eurem Fall strenge Stornierungsbedingungen).

 

Daran habt ihr euch nicht gehalten (Airbnb weiß auch dass es sowohl Gastgeber als auch Gäste gibt die sich anschließend nicht an Absprachen halten)

 

Hier wurde folgendes vereinbart:
1. Stornierungsfrist 15 Tage

2. Bei einer fristgerechten Stornierung gibt es das "komplette Geld" zurück

 

So steht es ja auch in den Stronierungsbedingungen, es fehlt eben dieser Halbsatz, dass dies nur gilt bis 48 Stunden nach Abschluß der Buchung. Und Anwälte verdienen ob du gewinnst oder verlierst. Und wenn ich alles Geld erhalten würde für Verhandlungen die ich in meinem Leben verloren habe, obwohl der Anwalt gesagt hat das kannst du gar nicht verlieren, würde ich vermutlich nur auf Reisen sein und bei Airbnb als Gast und nicht als Gastgeber unterwegs sein.

 

Ich habe mal ein Flugticket beim Reisebüro gekauft, es nicht bekommen und das Reisebüro verklagt. Ich habe verloren weil das Gericht der Meinung war, dass das Reisebüro nichts dafür kann, da dieses Reisebüro die Tickets wiederum über ein anderes Resebüro erworben hatte, welches insolvent war. Ich musste mein RA Kosten bezahlen, die des Gegners und die Gerichtskosten. Zusammen doppelt soviel wie das Flugticket gekostet hat. (Der RA war aus meiner Familie und betreut seit 40 Jahren meine Rechtsangelegenheiten und ist wirklich gut, deshal hat er mir nichts berechnet). Wir verstehen beide bis heute nicht warum man in einem Laden etwas bezahlt, der Laden nicht liefert und trotzdem das Geld behalten darf

 

Ich sehe das wie @Till-and-Jutta0 , dass du wenig Aussicht auf Erfolg hast, auch wenn deine Anwälte anderer Meinung sind. Der Gastgeber wird sich auf Missverständnis berufen, und wenn er einen guten Anwalt hat passiert dem leider nichts. Ich persönlich denke, dass er euch absichtlich über den Tisch gezogen hat.

 

Ich muss gerade an eine Diskussion denken die ich diese Woche geführt habe, bei der eine Gastgeberin fragt, wie bringe ich Gäste dazu trotz strenger Stornierungsbedingungen zu buchen, damit mir kein Risiko entsteht. Da habe ich der Gastgeberin vorgeworfen Sie will die Gäste über den Tisch ziehen und fragt auch noch das Forum um Hilfe wie sie das am Besten anstellen könnte.

 

https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Stornierungsbedingungen/m-p/1408522#M49681

 

Meiner Meinung nach ist bei euch genau das passiert.

Jan9559
Level 3
Osnabrück, Germany

@Jörg8 

Da stimme ich dir in vielen Punkten zu und ja leider ist Recht nicht immer Gerechtigkeit, etc. Aber die Rechtsschutz macht es möglich und die Selbstbeteiligung ist übersichtlich.

Hier geht es am Ende auch ums Prinzip. Solchen Menschen, wie diesem Gastgeber, sollte man nicht das Gefühl geben, dass sie damit so einfach durch kommen und das ihr Verhalten ok ist. Und das ist ja auch meine Kritik gegenüber Airbnb, die sich meines Erachtens hier deutlich zu passiv verhalten und nicht im Ansatz ihre Möglichkeiten (und wie gesagt in meinen Augen halt auch Pflichten) als Betreiber der Plattform ausschöpfen.

Christoph160
Level 10
Germany

@Jan9559  entschuldige wenn ich auch noch was dazu schreibe obwohl ich nur Gast bin und obwohl du geschrieben hast "Ich bin nicht hier, um mich von euch beraten zu lassen oder weil ich eure Einschätzung benötige."

 

Es ist nicht so, dass Airbnb sich schützend vor die Gastgeber stellt, ganz im Gegenteil, sie springen auf die Seite und lassen solche Dinge Gast und Gastgeber selbst ausfechten.

 

Wenn du, wie du ganz oben schreibst nicht über Airbnb sondern bei einem Gastgeber direkt gebucht hättest, hättest du genau das gleiche Problem.

Leider hast du offenbar einen uneinsichtigen Gastgeber erwischt, die gibt es leider.. und ich würde mich an deiner Stelle auch dagegen wehren. Mehr schreibe ich aber nicht da du ja keine Ratschläge haben willst.

 

Viel Glück !

 

PS.: Den Vorschlag den ich oben gemacht habe kann man natürlich vergessen wenn der Gastgeber dich wirklich über den Tisch ziehen will.

 

 

 

Ute42
Level 10
Germany

.

@Jan9559 

 

Du schreibst du willst gegen den Gastgeber rechtlich vorgehen. Hast du denn seine Adresse?

 

Jan9559
Level 3
Osnabrück, Germany

@Ute42 

Internet heißt nicht rechtsfreier Raum.

"Der Bundesgerichtshof hat sich zur Auskunftspflicht von Betreibern von Telemedien geäußert. Er hat insbesondere entschieden, dass die insoweit geltenden Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) auch unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weiter anwendbar sind und dass die Erlaubnis zur Herausgabe von Bestandsdaten von Nutzern zur Ermöglichung der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche in § 14 Abs. 3 TMG nicht nur für Betreiber sozialer Netzwerke, sondern für alle Anbieter von Telemediendiensten gilt (Beschluss vom 24. September 2019, Az.: VI ZB 39/18)."

https://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=fd898507-18ab-446d-b464-f97f2e9d43b0

.

@Jan9559    

 

Das ist alles schön und gut was du schreibst. Ich lese jetzt das airbnb Community Center seit 3 Jahren. Es ist hier noch nicht ein einziges Mal vorgekommen daß es ein Gast geschafft hat, die Adresse des Gastgebers von airbnb zu erfahren. Es hat auch noch nie ein Gastgeber geschafft die Adresse eines Gastes zu erfahren. Dein Vertragspartner ist airbnb Irland. Du müßtest also airbnb Irland zwingen die Adresse bekannt zu geben, viel Glück dabei.

 

 

Aber jetzt zu deinem eigentlichen Fall.

 

Du hast weiter oben einen screenshot gepostet. Da schreibst du:

 

  • Hallo XY, also wir haben uns die Stornierungsgebühren nochmal angeschaut. Habe ich das richtig verstanden, dass man wenn man 15 Tage vorher storniert man das komplette Geld zurück bekommt“.

 

Wo hast du denn das genau gelesen, könntest du davon vielleicht dazu auch einen screenshot einstellen?

 

 

Ich habe gerade mal den Buchungprozeß für Gäste nachvollzogen, es handelt sich um eine Unterkunft mit strengen Stornierungsbedingungen. Bei der Buchung sieht das so aus:

 

2021-02-17 kostenloses Storno 48 Stunden.jpg

 

 

Links steht:

 

  • Kostenlose Stornierung für 48 Stunden

    Danach erhältst du eine Rückerstattung in Höhe von 50%, abzüglich der Servicegebühr, wenn du vor 4:00 PM am 13. April stornierst

 

 

Das Datum „13. April“ hängt natürlich vom check-in Datum meiner Beispielbuchung ab. Da wäre check-in am 20. April, wenn man bis 13. April storniert, bekommt man 50% zurück. Das Datum bis zu dem du mit 50% Stornogebühren stornieren kannst wurde dir seinerzeit bei der Buchung auch angezeigt.

 

Wie hast du aus diesen Informationen herausgelesen, daß du bis 14 oder 15 Tage vor check-in kostenlos stornieren kannst?

 

 

 

Jörg8
Level 10
Edingen-Neckarhausen, Germany

@Ute42, ich antworte jetzt einfach mal für @Jan9559  auf deine Frage ob er denn die Adresse hat.

 

Dir ist schon klar, dass Jan gebucht und bezahlt hatte. Ja da bekommt man von Airbnb den vollständigen Namen des Gastgers und zumindest die Adressdaten der Unterkunft. Selbst wenn der Gastgeber nicht im Haus der Unterkunft wohnt, ist es ein leichtes zu ermitteln wem die Wohnung gehört.

 

Da in der Regel aber der Gastgeber auch im gleichen Haus wohnt hat er dann sowohl vollständigen Namen als auch Adresse nach erfolgter Buchung von Airbnb erhalten.

.

@Jörg8 

 

Ich hatte Jan gerade gefragt ob er die Adresse hat. Darauf hat er mit einem Artikel über die Auskunftspflicht von Internetbetreibern geantwortet.

 

https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Aufgepasst-bei-Buchungen/m-p/1409702/highlight/true#M49749

 

Also gehe ich davon aus daß er sie nicht hat.

 

Aber ich kann ja nochmal fragen:

 

@Jan9559 , hast du die Adresse der Unterkunft und / oder die Adresse des Vermieters?

 

 

 

Jan9559
Level 3
Osnabrück, Germany

ich finde viel spannender, warum dich das so brennend interessiert und was das hier zum Thema beitragen sollte?

Eher hypothetische Fragen, die du mir nicht beantworten brauchst, aber dir in diesem Kontext vielleicht mal selbst beantworten solltest.
Hypothetisch sind die Fragen, weil mich die Anwtort einfach nicht interessiert.

.

@Jan9559 

 

Also du willst deinen Gastgeber verklagen aber ob du seine Adresse hast interessiert dich nicht. Naja, das ist deine Sache. Aber ich kann dir gleich sagen daß du mit dieser Logik vor Gericht nicht weit kommst.

 

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