Hier muss ich - ich habe aktuell auch einen unschönen Fall -...
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Hier muss ich - ich habe aktuell auch einen unschönen Fall - mal vorsorglich reinfragen:
Der Fall ist gemeldet und Airbnb p...
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Hi Raphael,
Zur ersten Frage: Wenn du über 50% deiner Wohnung untervermietest, dann bist du an die 8-Wochenfrist gebunden. Ich denke das geht nach qm Anzahl. Wie das ausschaut bei der gemeinsamen Nutzung von Bad und Küche, bin ich mir nicht sicher, aber denke das wird dann 50/50 gemacht.
Zweite Frage: Ab 3 Monaten bist du ja nicht mehr im Bereich kurzfristige Vermietung. Hier kannst du einfach ein Untermietvertrag machen. Nachfrage hiernach gibt es schon, allerdings weiß ich nicht, ob AirBnb die beste Plattform ist diese zu bedienen.
Ich gebe mal einen Daumen und Kommentar, das erhöht die Sichtbarkeit. 😁
Lustiger Weise hat @Laurents0 gerade gestern seine Erfahrung mit der Tourismustaxe in Hamburg hier geteilt.
Jetzt wo ich ihn schon mal getaggt habe, vielleicht hat er da auch noch ein paar Antworten für dich parat. 😊
danke dir! 🙂
Hi Raphael,
Zur ersten Frage: Wenn du über 50% deiner Wohnung untervermietest, dann bist du an die 8-Wochenfrist gebunden. Ich denke das geht nach qm Anzahl. Wie das ausschaut bei der gemeinsamen Nutzung von Bad und Küche, bin ich mir nicht sicher, aber denke das wird dann 50/50 gemacht.
Zweite Frage: Ab 3 Monaten bist du ja nicht mehr im Bereich kurzfristige Vermietung. Hier kannst du einfach ein Untermietvertrag machen. Nachfrage hiernach gibt es schon, allerdings weiß ich nicht, ob AirBnb die beste Plattform ist diese zu bedienen.
Danke @Laurents0 fürs Einspringen! 😁
Ich hoffe, das hat etwas Licht ins Dunkel gebracht, @Raphael542?