Hallo Ihr Lieben,ich bin leider nirgendwo fündig geworden, d...
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Hallo Ihr Lieben,ich bin leider nirgendwo fündig geworden, daher folgende Frage: auf booking kann ich für eine Unterkunft unt...
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Liebe airbnb fans,
Ich habe eine Wohnung in München, in der ich mit meiner Familie gelebt habe, sie ist zurück in Italien, jetzt habe ich freie Zimmer, und ich bin auch oft im Ausland. Ich würde es gerne über Airbnb mieten (nur ein paar Zimmer, weniger als 50 % der Wohnung, da ich immer noch dort wohne). Weiß bitte jemand, wo ich verlässliche Informationen bekommen kann, und vielleicht kennen Sie einen Anwalt, der das kann? Könnte man darum bitten?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Mario
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@Mario3075, den link den Dir @Gerlinde0 übermittelt hat, ist schon richtig. Hier findest Du alle Informationen zum Thema Zweckentfremdung in München. Leider ist die Seite nicht mehr so gut aufgebaut wie noch vor 1 - 2 Jahren. Es ist jedenfalls legal, wenn Du einzelne Zimmer in Deiner Wohnung vermietest und die vermietete Fläche ist <50 qm Deiner Gesamtwohnfläche.
Ich denke nicht, dass Du einen Anwalt dies bzgl. benötigst. Wofür? Alle Fragen kann Dir das Sozialreferat beantworten (siehe Kontaktdaten im Internet).
Vollzug der Zweckentfremdungssatzung - Bestandssicherung – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
Des weiteren ist vielleicht noch dieser link für Dich interessant
Steuerliche Aspekte der kurzfristigen Untervermietung | Steuern | Haufe
Ich gehe davon aus, dass Du Eigentümer dieser Wohnung bist. Solltest Du Mieter sein, brauchst Du selbstverständlich das Einverständnis Deines Vermieters.
Vielleicht findest Du hier Informationen?
https://www.airbnb.de/help/article/1239
ich hoffe, der Link wurde richtig kopiert? Ich sitze gerade am Tablet, da habe ich mit sowas Probleme. Ansonsten kann Dir evtl @Christa0 helfen, die in München vermietet?
Danke liebe Gerlinde0,
auch einen sehr nützliche Link!
LG Mario
@Mario3075, den link den Dir @Gerlinde0 übermittelt hat, ist schon richtig. Hier findest Du alle Informationen zum Thema Zweckentfremdung in München. Leider ist die Seite nicht mehr so gut aufgebaut wie noch vor 1 - 2 Jahren. Es ist jedenfalls legal, wenn Du einzelne Zimmer in Deiner Wohnung vermietest und die vermietete Fläche ist <50 qm Deiner Gesamtwohnfläche.
Ich denke nicht, dass Du einen Anwalt dies bzgl. benötigst. Wofür? Alle Fragen kann Dir das Sozialreferat beantworten (siehe Kontaktdaten im Internet).
Vollzug der Zweckentfremdungssatzung - Bestandssicherung – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
Des weiteren ist vielleicht noch dieser link für Dich interessant
Steuerliche Aspekte der kurzfristigen Untervermietung | Steuern | Haufe
Ich gehe davon aus, dass Du Eigentümer dieser Wohnung bist. Solltest Du Mieter sein, brauchst Du selbstverständlich das Einverständnis Deines Vermieters.
Danke liebe Christa0,
das Link zum Zweckentfremdungssatzung (wenn ich habe es gut geschrieben!) sieht sehr nützlich aus. Weil ich in ein Teil des Wohnung ab und zu leben wurde, und da ich einen Flur mit Gästen teilen werde, muss dieser Flur bei den Quadratmetern, die ich vermiete,mitgerechnet werden? Das wäre meine grösse Frage.
Danke für die Info, sehr nett!
LG Mario
@Mario3075, ja, Du musst die anteiligen qm berechnen, siehe Haufe Link.
Schau Dir das Video auf dem Portal vom Sozialreferat an, da ist Deine Konstellation auch sehr gut beschrieben.