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@Sabine-Ingrid0
Wie du richtig schreibst kann man nicht wissen wo ein Gast in den letzten 14 Tagen war bevor er bei uns eincheckt. Aber darum geht es hier nicht, es geht um das Stornoproblem.
Nach der 6. Bayerischen Infektionsschutzverordnung dürfen wir Gäste aus einem Risikolandkreis derzeit nicht beherbergen, es ist uns verboten. Damit ist die Erbringung der Beherbergungsleistung unmöglich. (§ 275 BGB) Das hat zur Folge, daß der Gast kostenlos stornieren kann.
Diese Regelung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aber gestern zu Fall gebracht. Wenn also ein Gast aus Deutschland, egal aus welchem Landkreis, irgend ein Problem hat, z.B. er hat sich mit Corona infiziert, dann ist das sein Problem und er kann nicht kostenlos stornieren. (§ 537 BGB = Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters)
Ich vermute daß die Bayerische Staatsregierung jetzt versuchen wird die Bestimmung so umzuformulieren, daß sie doch noch irgendwie gilt, denn Söder will ja Kanzler werden. Aber das wird etwas dauern, bis dahin ist die Hochsaison vorbei. Ich erziele 50% der gesamten Jahreseinnahmen von Mitte Juni bis Ende August.