Ich habe gerade mit der zuständigen Behörde gesprochen und sie haben es mir erklärt: Man bezahlt die Übernachtungssteuer in Berlin auf den Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr, jedoch exklusive Servicegebühr.
Der Grund dafür ist, dass die Servicegebühr vom Gast separat bezahlt wird und daher nicht zum Übernachtungspreis gehört. Das gilt nicht für die Gastgebergebühr, da der Gast diese nicht direkt sieht.
Außerdem hat sie mich darauf hingewiesen, dass die Berechnung wie folgt aussieht: (Bei Kleinunternehmerregelung Brutto = Netto) Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr / 105 x 5 = zu bezahlende Übernachtungssteuer. Wenn zum Beispiel der Netto-Übernachtungspreis inklusive Gastgebergebühr 100 € beträgt, dann ist die fällige Übernachtungssteuer 100/105*5 = 4,76 €. Daher ist die Bemessungsgrundlage (was man im Formular 2a eintragen muss) der Netto-Übernachtungspreis / 1,05 (also im Rechenbeispiel 100/1,05 = 95,23 €), laut diesem Mitarbeiter des Finanzamtes Marzahn.