Hallo. Früher konnte man im Kalender mehrere Tage wählen und...
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Hallo. Früher konnte man im Kalender mehrere Tage wählen und sehen wie viel genau ich bekomme nach dem Abzug aller Gebühren.J...
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hallo,
ich bin deutsche Staatsbürgerin, wohne auch in Deutschland und habe eine Wohnung auf Gran Canaria gekauft, die ich jetzt hier auf airbnb. vermiete. Es ist sehr verwirrend und vielleicht kann mir bitte jemand helfen, ob die Einnahmen abgeführt werden müssen und wie oft im Jahr, zu welchen Daten und wie das Formular heisst. Vielen Dank im Voraus.
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Du wirst wohl an einem Steuerberater (in Spanien + in Deutschland) nicht vorbeikommen oder du recherchierst fleißig im Web, mit ChatGPT etc. Ich habe Erfahrungen mit Immobilien in Spanien allerdings nicht mit Gran Canaria. Ist denn erstmal die Basis geschaffen? Also die Vermietung Legal mit allen Genehmigungen etc.? Also beim Kauf etc. hast du ja schon alle möglichen steuerlichen Aspekte, Anmeldungen NIE-Nr. , Bank, Notar etc. durch. Da musst du doch einen Ansprechpartner für diese Fragen haben? Meistens ist es in Europa so das wir Doppelbesteuerungsabkommen haben. Auch bei der Genehmigung der Kurzzeitvermietung müssten doch diverse (nicht ganz einfache bis mittlerweile fast unmögliche Schritte gegangen worden sein die all das fast mit beantworten? Dazu kommen noch ganz viele andere Aspekte um aus steuerlicher Sicht das ganze zu betrachten. Also Unternehmensform? Natürliche, oder Juristische Person Eigentümer, Gesamtsteuertaufkommen, Tätigkeit in Deutschland, Umsatzhöhe usw. Auch alleine schon bei der Tourismussteuererfassung und der Steuernummererteilung vom Finanzamt so wie die zur Vermietungslizenz nötigen Steuerdaten etc. setzen doch die Inhalte deiner Frage zur Erteilung voraus? Alles Weitere kannst du auch auf den offiziellen Seiten vom Bundesamt für Finanzen und der entsprechenden Behörde in Spanien nachlesen. Dazu kommt noch der Umgang mit der Umsatzsteuer, evt. reverse-charge Verfahren etc. ohne all das ist die Vermietung (legal) doch garnicht möglich. Lass uns gerne den Stand der Dinge hier wissen zu welchen Erkenntnissen du dann gekommen bist. Interessiert mich auch. Ich würde aber fast vermuten das das so alles nicht legal funktioniert. Und gerade auch auf Gran Canaria gibt es eine klare "Anti-Fewo" (erst recht von Ausländern) Politik und auch Unruhen mit Anschlägen auf Fewos etc. auf Grund der vielen illegalen Vermietung. Trifft uns auf Mallorca auch, wobei wir dort schon lange keine Kurzzeitvermietung mehr machen sondern an Hotels direkt für Personalunterbringung vermieten 😉
@Christa0
Ich wollte jetzt schauen, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege, aber Sekunden zeigt er mir nicht. Aber, da ich keine Benachrichtigung per E-Mail bekommen habe, vermute ich, dass du ein paar Sekunden früher dran warst. 😁
Auf die Minute genau muss man auch erstmal schaffen. 😎
@Melanie1526 Hi Melanie. da ich selbst ein Haus in Spanien vermiete, habe ich mich mit dem Thema etwas intensiver beschäftigt und möchte meine Erfahrungen dazu teilen:
Innerhalb Europas gibt es in der Regel keine Doppelbesteuerung – das gilt natürlich auch zwischen Deutschland und Spanien. Es besteht ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen.
Da sich die Immobilie in Spanien befindet, musst du die daraus erzielten Einkünfte auch dort versteuern. Dabei unterscheidet Spanien nicht nach Staatsbürgerschaft, sondern nach steuerlichem Wohnsitz: Man wird als „Residente“oder „No Residente“ eingestuft. Wenn du nicht dauerhaft in Spanien lebst, giltst du als „No Residente“ - so wie ich auch,- obwohl Spanischer Staatsbürger bin.
Für „No Residentes“ müssen die Mieteinnahmen über das Formular Modelo 210 beim spanischen Finanzamt erklärt werden. Das kann jede „Gestoría“ (eine Art Steuerbüro) für dich erledigen. Bis Ende 2023 musste man das vierteljährlich machen, seit 2024 reicht eine jährliche Abgabe.
In Deutschland musst du diese ausländischen Einkünfte zusätzlich in der Anlage AUS der Steuererklärung angeben. Sie werden dort nicht nochmal versteuert, aber sie können sich auf deinen Steuersatz auswirken (Progressionsvorbehalt). Dazu kann dir aber ein deutscher Steuerberater sicher Genaueres sagen.
Fazit:
Nein, du musst die Einkünfte nicht doppelt versteuern, aber du musst sie in Spanien wo die Immobilie steht versteuern (Modelo 210) und in Deutschland angeben (Anlage AUS).
Ich hoffe, das hilft dir weiter!
Danke dir für die klare Antwort! Sogar ich fühle mich da etwas schlauer jetzt. 😁
Kurze Ergänzung: Die Aussage bzgl. Anlage AUS ist korrekt, ABER nicht vollständig. Anlage AUS ist ZUSÄTZLICH zur Anlage V auszufüllen.
Du kannst es Dir so vorstellen, dass die Immobilie sich in Deutschland befindet und machst eine entsprechende Erklärung. Nun würde es zu einer Besteuerung der Überschüsse kommen. Um diese "Doppelbesteuerung" zu verhindern, füllt man die Anlage AUS aus. Darin werden die im Ausland abgeführten Steuern erklärt. Diese reduzieren Deine Steuerlast entsprechend, bis hin zu vollständiger Steuerbefreiung in D. Unter Umständen kann sich sogar eine weitere Steuerentlastung ergeben.
Danke dir für den Zusatz! Das macht es auf jeden Fall noch einmal etwas klarer alles. 😊
@Juan2856 hatte da zwar geschrieben "zusätzlich". Ich vermute das war (für ihn) offensichtlich, dass die Anlage V mit dabei ist, oder? (Das ist an Juan gerichtet 😁)
Hey zusammen, das stimmt absolut.
Bei Vermietung im Ausland braucht’s natürlich zuerst die Anlage V, weil dort die Einnahmen und Ausgaben genau aufgeführt werden – die Anlage AUS baut dann darauf auf, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Auf jeden Fall eine gute Ergänzung für alle, die die Erklärung selbst machen wollen.
Für alles Weitere würd ich echt ein Steuerbüro empfehlen.
Das war eine zackige Reaktion! 😁
Aber gut, dass es dir ja dann auch soweit schon klar war. Selbst ich mit meinem Mitleserwissen habe mitbekommen, das V muss dabei sein. 😉
Ha 😀, Danke Juliane, hat sich gerade so ergeben 😉
Noch als Tipp, bzw, als Ergänzung 😅:
Viele Steuerprogramme (wie Elster, WISO, Smartsteuer etc.) fragen diese Dinge schrittweise ab – das macht den Prozess einfacher.
...und noch ein knackiger Zusatztipp dazu. Hat sich auch ergeben. 😅
Hallo vielen Dank.jetzt bin ich schlauer.du hast es gut erklärt.lg